Im Bankwesen ist eine Kreditentscheidung die Entscheidung, einen Kredit zu gewähren, zu verlängern oder abzulehnen. Aufgrund der vielen verschiedenen Kreditarten können Kreditentscheidungen auch in anderen Wirtschaftszweigen wie Bausparkassen und Kreditversicherungen getroffen werden.
Kreditentscheid
Eine Kreditentscheidung ist im Bankgeschäft die Vergabe, Verlängerung oder Verweigerung eines Darlehens. Aufgrund der vielen verschiedenen Kreditarten können auch in anderen Wirtschaftsbereichen, wie z. B. der Bausparkasse und der Kreditversicherung, Kreditentscheide getroffen werden. In der Regel steigt das Höchstkreditvolumen je nach Hierarchieebene in aufsteigender Reihenfolge, so dass der Gesamtvorstand einer Hausbank zusammen mit dem Aufsichtrat ( „Kreditausschuss“) über die höchste Bewilligungskompetenz verfügt (Mio. Kredite, Groß- und Organkredite).
Die Kreditentscheidung unterlag zunächst den Vorschriften über die Mindestvorschriften für das Kreditgeschäft[3] und ist seit Ende 2012 in den Mindestvorschriften für das Kreditrisikomanagement (BA) geregelt;[4] beide sind Ausführungsvorschriften des § 25 a Kreditwesengesetz (KWG). Als Kreditentscheidung im Sinn dieses Zirkulars gelten „jede Kreditentscheidung über neue Kredite, Kreditverlängerungen, Kapitalbeteiligungen, Limitüberschreitungen, die Festsetzung von Kreditnehmerlimiten sowie von Kontrahenten- und Emittentenlimits, Verlängerungen und Veränderungen der risikorelevanten Umstände, auf denen die Kreditentscheidung beruht (z.B. Besicherung, Verwendungszweck)“ (AT 2. 3 Nr. 2).
Es spielt keine Rolle, ob diese Entscheidungen allein vom Kreditinstitut selbst oder zusammen mit anderen Institutionen gefällt werden (syndizierte Kredite). Insofern unterliegt auch die Überziehung einer Kreditentscheidung. Gemäß den Bestimmungen von BA 1. 1 Nr. 2 müssen Kreditentscheide („Abstimmungen“) durch zwei unabhängige Abteilungen auf der Markt- und Backoffice-Seite erfolgen, wodurch eine Entlastung möglich ist (BA 1. 1 Nr. 4).
Durch eine “ eindeutige und einheitliche Kompetenzstruktur “ muss sichergestellt werden, dass bei unterschiedlichen Abstimmungen das Darlehen abgelehnt oder durch Verschärfung auf eine übergeordnete Kompetenzebene verschoben wird (BTO 1. 1 Nr. 6). Nach der Eigenkapitalverordnung (CRR) muss dem Kreditnehmer für jede Kreditbewilligung ein eigenes Kreditrating zugewiesen werden (Art. 172 Nr. 1a CRR).
Diese Einstufung ist ausschlaggebend für die Abbuchung des bewilligten Darlehens mit Eigenmitteln, so dass sich Kreditentscheide auch auf die Verrechnung von Darlehen mit Eigenmitteln auswirkt. Im Bankgeschäft ist die Kreditentscheidung eine Risikoentscheidung. 5 ][6] Die potenziellen Folgen der Kreditentscheidung sind bekannt (vollständiger oder partieller Kreditausfall), aber es liegen keine verlässlichen Angaben über die Eintrittswahrscheinlichkeiten vor.
Der Kreditausfall liegt nahe 0 (unwahrscheinliches Ereignis) und nahe 1 (wahrscheinliches Ereignis), nur 0 (unmögliches Ereignis) ist ausgenommen, während 1 (sicheres Ereignis) nur für einige wenige Darlehen zutrifft, die durch eine integrale Kreditsicherheit (Verpfändung von Bankeinlagen im Inland, durch Bundesanleihen oder Übernahme von Staatsgarantien) gesichert sind.
Im Falle von Darlehenssicherheiten sind die Beleihungswerte, die Beleihungsgrenzen und die Beleihungsquote wesentliche Kriterien. Dem Entscheider sind die subjektiven (subjektive Erfahrungen und eigene Einschätzungen der Eintrittswahrscheinlichkeit) und sachlichen (historische Daten mit Häufigkeitsverteilung wie z. B. Richttafeln oder Insolvenzstatistiken ) Auftretenswahrscheinlichkeiten bei risikobehafteten Entscheiden bekannt. Bestehen solche objektive Annahmen, sind diese gefährdet.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit spiegelt sich im Ausfallrisiko wider, da die vertraglich vereinbarte Tilgung zuzüglich der Verzinsung in der Folgezeit erfolgt, der überwiegende Teil der Sicherheiten Schwankungen im Wert unterliegt und das Darlehen somit einem Gesamtrisiko unterliegt. Diese Kreditrisiken muss die BayernLB durch eine entsprechende Kreditnehmeranalyse (Bilanzanalyse für Firmen, Kommunalbilanzanalyse für Kommunen, Ertrags- und Vermögensbetrachtung für natürliche Personen) bewerten und mit einem Rating/Kredit-Scoring ausstatten.
Als internes Bonitätsrating einer Hausbank oder -agentur wird die Bonität des Schuldners zu einem Zeichen (Ratingcode; Brief oder Zahl) zusammengefasst. Danach kann auch bestimmt werden, bis zu welchem Ratingkode noch Kreditbewilligungen vergeben werden dürfen („Investment Grade“). Kreditentscheide ausserhalb des „Investment Grade“ müssen daher zur Verweigerung der Kreditvergabe fuehren. Die Kreditentscheidung orientiert sich immer an den bankinternen Regeln der Kreditrisikopolitik.
Werden entscheidungsrelevante Ergebnisse auf das Darlehensgeschäft übertragen, hat der Entscheider drei Alternativen: Er kann die Gewährung des Darlehens verweigern, er kann das Darlehen nach Wunsch vergeben oder er kann das Darlehen anders als gewünscht einräumen. Vor der Kreditentscheidung erfolgt die Sammlung von Informationen, deren wichtigste Basis der Antrag und die Kreditdokumente des Anlegers sind.
Sie werden von der Kreditbearbeitung mit Hilfe von weiteren externen Informationsquellen (Schufa-Informationen, Informationen von Wirtschaftsauskunfteien und Öffentlichen Registern) und internen Bankinformationen und -quellen (Kontoführung) bearbeitet. 8 ] Das Ergebnis ist eine Bonitätsanalyse, die zu einer Entscheidungsschablone führt. Damit wird die Auswertung zusammengefasst und die Resultate in einem Bonitätsscoring (für Privatkunden) oder einer Bewertung (für Unternehmen) zusammengefasst.
Der Kreditentscheid wird durch die Ausarbeitung eines Kreditvertrags und einer allfälligen Sicherheitenvereinbarung mit den Entscheidungsgrundlagen durchgesetzt. Das Entscheidungscontrolling wird über die Bonitätsüberwachung und das Kreditcontrolling durchgeführt. Die Entscheidungsfindung für eine Kreditentscheidung unterscheidet sich in der Ablauforganisation, je nachdem, ob es sich um ein Privatkundengeschäft oder eine Konzernfinanzierung handelt: Bei Retail-Geschäften (Kontokorrentkredite, Konsumentenkredite) läuft dies vollautomatisch nach einem einheitlichen Verfahren ab und mündet in eine sofortige Kreditentscheidung.
Dabei werden die Angaben der Kreditauskunft (Bonität des Darlehensnehmers, Wunsch kredit, Dauer, Ratenbetrag, Rückzahlung usw.) auf elektronischem Wege aufgezeichnet. Scoring-Verfahren mit gespeicherten Regeln („Wenn…., dann… Mechanismen“) werden normalerweise verwendet, um eine unmittelbare Entscheidungsfindung zu haben. Diese werden bankintern entsprechend der Risikound geschäftspolitischen Vorgaben festgelegt. Es werden auch Borderline-Fälle ( „graue Fälle“) festgelegt, in denen qualifiziertes Personal die endgültige Wahl hat.
Die meisten Beschlüsse werden regelmässig in sogenannten „roten“ Fällen (Ablehnung) oder „grünen“ Fällen (Genehmigung) gefasst. Die Entscheidungsfindung findet einzeln durch Kreditsachbearbeiter statt, insbesondere im kommerziellen und privaten Kundengeschäft (Investitionskredite zur Finanzierung von Unternehmen und als Kommunalkredit für Kommunen, Darlehen im Bereich der Firmenfinanzierung, Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen, internationale Kreditgeschäfte und Privatkunden).
Obwohl sie im Bonitätsbeurteilungsprozess vergleichbare Verfahren verwenden, sind sie befugt, die Entscheidungen über interne bankaufsichtsrechtliche Regelungen zu fällen, vor allem unter Berücksichtigung von “ weichen Gesichtspunkten „. Zu den Beispielen gehören Unternehmensgründungen, Darlehen für neue Unternehmensprodukte, Industrie- und Marktsituationen oder Managementqualität. Das Kredit-Template enthält eine Bilanz- oder Kommunalbilanzanalyse (Identifikation von Bonitätsrisiken, Identifikation und Bewertung von Alternativen) und wird den verantwortlichen Entscheidern vorgelegt.
Für die Bankenprüfung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind Kreditentscheide zu dokumentieren. In der Handelsbranche werden die für die automatische Entscheidungsfindung notwendigen Informationen regelmässig auf elektronischem Wege abgelegt. Bei komplexerem Darlehensgeschäft werden einzelne Unterlagen zur Verfügung gestellt, die über die Gründe für die Kreditentscheidung und ggf. weitere Bedingungen für den Darlehensnehmer aufklären. Für ihre Durchführung ist auch eine umfangreiche Dokumentierung der Kreditentscheide vonnöten.
Die Kreditentscheidung ist das Resultat einer (positiven) Kreditentscheidung, die die Vorbereitung des Kreditvertrages einschließlich eventueller Kreditkonditionen (Auszahlungsbedingungen) und etwaiger Sicherheiten, die vom Darlehensnehmer oder von Dritten in der Sicherheitenvereinbarung auf der Basis der Kreditentscheidung gestellt werden.