Wenn der Bank Sicherheiten angeboten werden können, steigen die Chancen, den Kredit zu erhalten. Diese Bürgschaft ist immer dann erforderlich, wenn ein Kreditinstitut seine eigenen Finanzmittel als geringfügig erachtet. Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine spezielle Vertragsform, die über die Kreditvergabe hinaus auch in anderen Bereichen als Sicherheit dient. Ob Firmengründung oder Hauskauf, Banken verlangen als zusätzliche Sicherheit oft eine Bürgschaft des Ehepartners, der Eltern oder anderer Dritter. Haben Sie eine Bürgschaft für einen Kredit oder ein Darlehen unterzeichnet, sind Sie verpflichtet, den Kredit oder das Darlehen der Person, für die Sie die Bürgschaft übernommen haben, im Falle einer Insolvenz weiter zu zahlen.
Kredite mit Garantie: Verpflichtungen und Rechte der Garantiegeber
1.000 Nettokreditbetrag, 12-Monatsfrist, 0,00% feste Sollzinsen p.a., Monatsrate 83,33€, Gesamtsumme 1.000€, Fondsleitung. Ausgangslage: Bei der Kreditgewährung reicht die vom Darlehensnehmer angebotene Kreditwürdigkeit oder die zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten nicht aus. Allerdings würde ein Darlehen mit einer Garantie die Banken ausfüllen. In Zweifelsfällen haftet der andere Ehepartner oder die anderen Erziehungsberechtigten in voller Höhe für die Rückzahlung des Darlehens – als ob sie selbst der Darlehensnehmer sind.
Dies ist der Zweck einer Garantie aus der Perspektive des Ausleihers! Garantievarianten: Was sind die Folgen für den Garantiegeber? Gesetzlich gibt es eine ganze Palette von Garantievarianten, zum Beispiel die Globalgarantie, die Ausfallgarantie, die direkt durchsetzbare Garantie oder die Garantie auf erstes Verlangen. Konsumentenschützer und Rechtsanwälte empfehlen ausdrücklich von einer Globalgarantie abzusehen, denn bei dieser Garantievariante haften die Garantiegeber nicht nur für einen festen Betrag, sondern auch für alle künftigen Verbindlichkeiten des Zahlungspflichtigen!
Geringfügig weniger drastisch ist eine direkt durchsetzbare Garantie, die von den Darlehensgebern für ein Darlehen mit Bürgen bevorzugt wird. Der Garant ist hier nicht uneingeschränkt haftbar, zumindest aber so, als wäre er selbst der Ausleiher. Unangenehmer Nebeneffekt: Es genügt, wenn der eigentliche Darlehensnehmer erklärt, dass er zahlungsunfähig ist – die Hausbank darf den Bürgen bereits in Besitz haben.
Bei einem Darlehen mit Garantie ist eine Ausfallgarantie für die Garantiegeber die akzeptabelste Option. Im Falle einer Ausfallgarantie haftet der Garantiegeber nur, wenn der Darlehensgeber im Voraus nachweist, dass alle Rechtsmittel bis zur Vollstreckung gegen den originären Darlehensnehmer ausgenutzt sind. Eine Garantie auf erstes Anfordern ist zwingend nicht ratsam, da bei dieser Garantievariante bereits ein einfacher Zahlungsaufschub des tatsächlichen Kreditnehmers ausreicht, um die Hausbank in die Lage versetzt zu werden, vom Garantiegeber den Zahlungsrückstand zu fordern.
Verpflichtungen und Rechte der Garantiegeber bei einem Darlehen mit Garantie: Risikobegrenzung! Eine Garantieverpflichtung sollte idealerweise sowohl durch einen Zeitrahmen als auch durch einen maximalen Garantiebetrag begrenzt sein. Wenn das klappt und dem Darlehensnehmer aus der Gastfamilie ein Kredit gewährt wird, toll! Unglücklicherweise hat der Darlehensgeber das allerletzte Wort im Kreditprozess: Wenn die Garantie nicht ausreicht, kann kein Kredit gewährt werden.
Gutschrift bei Bürgen: Die Hausbank ist NICHT der Ratgeber des Bürgen! Sie als potenzieller Garant sollten immer klar sein: Für die auftretenden Fragestellungen ist die kreditgebende Stelle nicht der richtige Ansprechpartner. Das Hauptaugenmerk des Kreditgebers liegt auf der Minimierung seines eigenen Risikos bei der Kreditgewährung. Zudem sind die Kreditinstitute nicht gesetzlich dazu angehalten, einen Garantiegeber über die Gefahren und Wirkungen einer Garantie zu unterrichten.
Achtung: Ein unterschriebener Garantievertrag ist für den Garantiegeber verbindlich – und kann nur in den seltensten Fällen gerichtlich angefochten werden. Rechte und Verpflichtungen einer Garantie für ein Darlehen mit Garantie richten sich nach den in der Garantievereinbarung festgelegten Einzelheiten. Für die Gewährleistung der Konsumenten ist immer eine Garantievereinbarung notwendig, während für die mündlichen Garantien von Unternehmern die Verantwortung übernommen werden muss.
Es gibt verschiedene Arten von Garantien, die vom Gesetzgeber definiert wurden; darüberhinaus sind auch mehrere Einzelverträge möglich. Bedauerlicherweise sind Kreditinstitute in der Regel verpflichtet, bei der Vergabe von Krediten eine direkt durchsetzbare Garantie zu leisten, die den Bürgen gesetzlich mit dem Darlehensnehmer gleichsetzt.