Ist ein Arbeitsvertrag mit meiner telefonischen Zusage bereits abgeschlossen oder ist der Arbeitsvertrag erst mit meiner Unterschrift wirksam und kann ich ohne Zorn von ihm zurücktreten? Der mündliche Arbeitsvertrag ist ebenso gültig wie der schriftliche. Spätestens als Sie mit der Arbeit begannen, trat sie in Kraft. Wenn der Arbeitsvertrag nicht vom Arbeitgeber unterzeichnet wird, werden Sie misstrauisch. Selbst ohne schriftliche Vereinbarung sind Sie nicht wehrlos.
Noch nicht unterschriebener Arbeitsvertrag – Austritt möglich?
Das Unternehmen hat mich diese Woche angerufen, wenn ich noch interessiert bin. Nach 2 Tagen habe ich den Arbeitsvertrag per E-Mail erhalten. In dem Arbeitsvertrag hingegen weichen die telefonischen Stundenlöhne ab (niedriger), auch werden nur 2 Wochenurlaub + 5 Tage Spezialurlaub bewilligt.
Sekundäre Aktivitäten müssen nun im Voraus vom Auftraggeber beantragt und genehmigt werden (dies war im Rahmen der Diskussion nicht der Fall). Der Arbeitsvertrag beinhaltet auch eine Klausel, die den Klienten berechtigt, mich innerhalb des Unternehmens oder der einzelnen Geschäftsräume (auch weiter entfernt) zu übertragen. Die Kündigungsfrist beginnt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht vor dem festgelegten Zeitpunkt des Arbeitsantritts.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben. Ist ein Arbeitsvertrag mit meiner Versprechung bereits telefonisch abgeschlossen oder ist der Arbeitsvertrag erst mit meiner Unterschrift gültig und kann ich ohne Zorn von ihm abtreten?
Ein Arbeitsvertrag ohne Unterschrift rechtsgültig?
Ich möchte Ihre Frage auf der Basis Ihrer Angaben wie folgt antworten: Ein Arbeitsvertrag kann prinzipiell auch verbal abgeschlossen werden, muss aber nach 2 Nachfolgegesetz vom Arbeitgeber festgelegt werden. Sie erhielten bis zum Zeitpunkt der Zusendung des Vertragsentwurfs per E-Mail ein Vertragsangebot, das Sie mit Ihrer Zustimmung akzeptiert haben.
So kann trotz fehlender Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag von einem wirksamen Arbeitsvertrag ausgegangen werden. Diesen können Sie unter Beachtung der 2-Wochen-Frist mit sofortiger Wirkung auflösen. Eine Beendigung kann auch vor dem geplanten Beginn der Arbeiten ausgesprochen werden, da dies im Auftrag nicht explizit vorgesehen ist.
Für Sie heißt das, dass Sie vor Ablauf der ********* Frist vom bisherigen Vertragsverhältnis zurücktreten können, um das alternative Angebot zu akzeptieren. Ja, es bekräftigt meine Behauptung, dass eine Entlassung vor Beginn der Arbeit möglich ist. Der Arbeitsvertrag hätte dieses Kündigungsrecht vor Beginn der Arbeit explizit ausschließen müssen, um dies zu unterdrücken.