Für Ehepaare ist es daher ratsam, gemeinsam ein Darlehen zu beantragen, sofern beide Ehepartner beschäftigt sind. Nur nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und Schufa-Information wird über die Kreditvergabe und -konditionen entschieden. Selbst wenn die Kreditbelastung auf mehrere Kreditnehmer verteilt ist, z.B. zusammen mit dem ebenfalls beschäftigten Ehepartner, kann dies einen positiven Einfluss haben. Zur Erlangung eines Baudarlehens sollte auch der Ehepartner den Vertrag unterzeichnen und gesamtschuldnerisch haften – das war bei vielen Banken seit vielen Jahren üblich. Nur über die Schweiz kann man davon sprechen, dass keine Schufa in Deutschland eingeholt wird und auch kein Eintrag über diesen Kredit in Deutschland erfolgt.
Wohnungsbaufinanzierung durch die SCHUFA bedroht?
Eine Negativbuchung der SCHUFA könnte das Eigenheimprojekt zerstören. In der Baufinanzierung / Eigenheimfinanzierung ist ein perfekter SCHUFA-Score unerlässlich, sonst lehnen die meisten Darlehensgeber ihre Leistungen ab. Wenn Sie von einem Negativeintrag der SCHUFA in Mitleidenschaft gezogen werden, der Ihre Eigenheimfinanzierung bedroht, können Sie uns gerne anrufen – wir prüfen Ihre SCHUFA-Einträge und stellen sicher, dass falsche und überholte Negativeinträge ausbleiben.
In diesem Bereich betreuen wir unsere Klienten bereits in Deutschland. Weshalb ist die SCHUFA so wichtig? Egal ob Handyvertrag, Autovermietung oder Hausfinanzierung: Immer mehr Firmen sind Vertragsparteien der SCHUFA und vertrauen auf die Informationen dieser Wirtschaftsauskunftei. Die SCHUFA bestimmt einen so genannten Score-Wert, der die Bonität des jeweiligen potentiellen Käufers beurteilt.
Bedauerlicherweise setzen die großen Firmen und immer mehr auch die mittelständischen und kleinen Firmen immer mehr auf den Score-Wert der SCHUFA. Und wenn der Shufascore zu schlecht ist, gibt es keinen Auftrag – keine Ferienwohnung, kein Mobiltelefon, keine Baufinanzierung. Die Schufascores haben einen erheblichen Einfluss auf den Alltag: Kunden, die eigentlich keine Darlehen mehr erhalten, nur weil bei der SCHUFA Negativeinträge vorliegen, sind wir behilflich.
Die Schufa darf Eingaben sichern und eine Punktzahl berechnen und diese weiterleiten. Die für die Bewertung verantwortlichen Angaben müssen jedoch korrekt sein, d.h. es dürfen keine veralteten Angaben und Fehleingaben gespeichert werden. Daher wendet sich immer mehr Kunden landesweit an uns mit der Bitte, die Erstellungseinträge zu entfernen, soweit dies möglich ist.
Hier geht es darum, die eigene Schufa-Partitur aufzuräumen und Negativeingaben auszublenden. Bei guter Punktzahl kann auch die Eigenheimfinanzierung wieder in den Griff bekommen werden. Die Wohnungsbaufinanzierung handelt von großen Geldbeträgen, und die finanzierenden Kreditinstitute setzen zu oft nur auf die SCHUFA-Punkte. Das SCHUFA-Ergebnis bezieht jedoch nicht alle Sachverhalte ein, wie z.B. Vermögenswerte in Gestalt von Grundstücken oder Gehältern aus dem Ausland. 2.
In dieser Hinsicht ist der Wert nur eine falsche Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Teilnehmers. Nichtsdestotrotz trauen die Kreditinstitute darauf, und wenn es zu viele Negativgutschriften gibt, gibt es keine Unterstützung bei der Baufinanzierung. Deshalb ist es umso mehr wichtig, die eigenen SCHUFA-Punkteeinträge so weit wie möglich zu säubern und sicherzustellen, dass die eigene SCHUFA-Punktzahl wieder korrekt ist.
Danach ist die Hausbank auch wieder für die Finanzierung da. Dieses Problem beschäftigt nicht nur Sie, im Netz sind viele Menschen mit vergleichbaren Problemen von der SCHUFA betroffen: Anwalt gegen Schufa-Schaltung! Unsere Kunden wenden sich an uns mit der Bitte, dass wir uns bei der Schufa informieren und die Negativeinträge dort prüfen.
Wenn wir feststellen, dass falsche Negativeingaben gemacht wurden, werden wir dafür sorgen, dass diese gelöscht werden. Zu diesem Zweck werden die Datenschutzansprüche unserer Kunden gegenüber der SCHUFA und dem Verantwortlichen für die Negativbuchung durchgesetzt. Sollten wir feststellen, dass die bei der SCHUFA vorhandenen Informationen nicht mehr aktuell sind und nicht mehr verwendet oder aufbewahrt werden dürfen, werden wir im Auftrag unserer Kunden auf die SCHUFA zurückgreifen, um sie zu berichtigen oder zu löschen.
Sollte Ihre Eigenheimfinanzierung an einer Negativbuchung ausfallen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns an und teilen Sie uns Ihren Anwendungsfall mit – wir werden dann alles tun, was gesetzlich möglich ist, damit Sie die Erstellungseinträge bereinigen können.