Bei der Vergabe von Kleinkrediten erhebt die Bank auch eine Gebühr für die Bereitstellung des Geldes: die Zinsen auf das Darlehen. Die Höhe der fälligen Zinsen hängt u.a. von der Kredithöhe ab, so dass diese bei Kleinkrediten in der Regel etwas niedriger ist als bei normalen Konsumentenkrediten. Das Interesse begleitet uns jeden Tag, auch wenn wir uns dessen nicht einmal bewusst sind. Kredit- und Sollzinsen von LYNX: Die Zinsen ergeben sich aus einem Abzug bzw. Aufschlag auf den jeweiligen Geldmarktzinssatz. Zunehmende Zinsen erhöhen die Finanzierungskosten, Zinssenkungen reduzieren die Einlagenerträge.
Gesetzlich vorgeschriebene Zinsen in Deuschland
In der Volkswirtschaft ist der Zinssatz (lateinische Volkszählung „Schätzung“) die Gebühr, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber als Ausgleich für temporär bereitgestelltes Geld ausbezahlt. Der Begriff Zinsen ist eine Anlehnung an eine frühere Eigentums- oder Einkommensteuer (lateinische Volkszählung, buchstäblich “ Schätzung „, lateinische Zensur „, Schätzung „), aus der die merowingische Volkszählung als Steuerbegriff entstand.
1 ] Der Zinsenschuldner (lateinisch Censit) musste diese Steuer entweder in Form von Körnern („Korngült“), anderen Naturprodukten („Küchenzinsen“; Eiern, Gänsen, Hühnern), als Erbzin ( „Erbschaftspacht“) oder in Form von Geldbeträgen („Pfennigzins“) zahlen. Heutzutage steht das Stichwort Zählung für eine Zählung. Interesse ist ein Gegenstand des Wissens, vor allem in Wirtschaft, Betriebswirtschaft, Bankwesen, Recht oder Gesellschaftspsychologie. Ökonomie bezeichnet sie als den Kurs für die vorübergehende Freisetzung des Produktionskapital.
Zinsen werden vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber für Kredite und vom Darlehensnehmer/Emittenten an den Investor für Investitionen gezahlt. Für den Darlehensnehmer bedeutet diese Leistung einen zinsbedingten Aufwand, für den Darlehensgeber einen zinsbedingten Ertrag (umgekehrt bei negativen Zinsen). Der Zinssatz wird am Finanzmarkt als Kapitalmarktzinssatz, am Finanzmarkt als Geldmarktzinssatz bezeichnet.
Der Zinssatz ist eine Vergütung für den eigenen Nutzungsausfall des Gläubigers und wird daher als Opportunitätsaufwand betrachtet. Die Zinsen können auf eine ereignisreiche wirtschaftliche Geschichte zurückblicken. 2 ] Auch die Zinseszinsen (mašmaš) haben hier ihren Anfang. Jh. v. Chr. ließ die Zinsen zu, wenn sie nicht bezahlt wurden, drohten die Schuldknechtschaften.
Im jüdischen Buch des Bundes wurden zwischen 1000 und 800 v. Chr. die Zinsen für Kredite an die Armen (Ex 22,24 EU) verboten. Die Forderung des Deuteronominums lautet: „Du sollst von deinen Mitbürgern kein Interesse haben, weder für Zinsen für Essen noch für etwas, das geliehen werden kann“ (Dt 23,20 EU). Plato war der Meinung, dass der Erhalt von Zinsen für den Zustand schädlich sei.
5 ] Im Jahre 550 v. Chr. veranlasste der Wucher das Unternehmen Solar in Athen, den Höchstzinssatz auf 12% zu begrenzen, im Jahre 324 v. Chr. reglementierte es den Zinssatz ebenfalls per Gesetz. 6 ] Den Geldverleihern wurde erlaubt, Zinsen auf Einlagen in Judea 30 n. Chr. zu zahlen. Bei den Römern gab es keine „Volkszählung“ für die Kreditzinsen, sondern lateinische „usura“ oder lateinische „fenus“.
7 ] Dies war zunächst eine Vergütung für die Anmietung eines akzeptablen Objekts (Latin resp. fungibilis). Dem römischen Recht war der Mut zu einem zinslosen Kredit bekannt, in der Regel zu Gunsten von Verwandten oder Freunden, bei dem die Zinsen nur durch eine Klausel separat vereinnahmt werden konnten. Die Schuldnerin wurde auf dem Lateinischen „debitor usurarius“ genannt.
Der Twelve Tables Act von 451 v. Chr. beschränkte die Verzinsung auf ein 12. des Darlehensbetrages (Latin fenus unciarum), der somit 8,33 % nicht überschreiten durfte. Im Jahre 407 v. Chr. halbiert der Titel dieses Zinssatzes (lateinisch semiunciarium fenus). 8 ] In der Romischen Republik trat 387 v. Chr. das „Gesetz von Lizinius und Sextius“ (lateinische Bezeichnung für das Gesetz von L’Liciniae Sextiae) in Kraft, nach dem die gezahlten Zinsen auf das Stammkapital anrechenbar waren.
Am Ende der Romanischen Revolution um 27 v. Chr. der Höchstzinssatz (lateinisch u. a. U. altes Tantum) betrug 12 %, im Jahre 533 n. Chr. reduzierte er sich auf 6 %. Lediglich für Seekredite (lateinische Usuromen) sah sie wegen des damit einhergehenden Restrisikos unbegrenzte Zinsen vor. 9 ] Der Zinseszins (lat. Usurai usurarum) wurde verboten.
„Ussura“ bekam die Bedeutung eines unerlaubten Interesses an der Gemeinde. 10 ] Das Kirchenrecht erklärt Zinserträge für Diebstahl ( „lateinisch si quis usuram acceperit“, „rapinam facit“, „vitam not vivit“). 12 ] In seiner „Allgemeinen Ermahnung“ (lateinisch Admonitio generalis) im März 789 verkündete Charlemagne das Interessenverbot für ein säkulares Ban. 13 ] Der islamische Glaube nahm das kirchliche Interessenverbot an und rief nach 622 n. Chr. dazu auf, die Zinsen nicht zu übernehmen (arabisch www. a.s.; „Zunahme, Vermehrung“), indem die Kreditgeber das, was sie geliehen haben, in mehrfacher Höhe zurücknahmen (Koran, 3:130).
Henry 1512 untersagte in Großbritannien Zinsen (englischer Wucher) und erklärt alle früheren verzinslichen Transaktionen für zunichte. Henry VIII. verordnete 1545 ein Recht, nach dem Zinsen eine gesetzliche Entschädigung für die Verwendung von Geld waren, während das Wuchergeschäft rechtswidrig war. Bei dem lateinischen Begriff Zinsen handelte es sich im Mittelalter um einen zu kompensierenden Schaden,[19] danach auch um einen Gewinnausfall.
Henry VIII. machte mit seinem 1545er Recht die Trennung zwischen regelmäßigem Interesse und Zinsen, die auch heute noch im angelsächsischen Sprachraum verwendet wird. Nachdem das Zinsverbot wirksam aufgehoben wurde, lagen die zulässigen Zinssätze (Latin fenus) und Zinswucher (Latin usura) über dem gesetzlich festgelegten Höchstzinssatz.
26 ] Das in der Bundesrepublik eingebrachte Interesse kam von der Stiftsverwaltung. Eine deutsche juristische Enzyklopädie, die 1738 definiert wurde: „Zinsen sind das, was zu gleichen Teilen vor der Verwendung eines Geldbetrages oder anderer Dinge gezahlt wird“. 27 ] In ltalien beschrieb Ferdinand Gustav Giovanni das Interesse 1750 auf humorvolle Weise als „die Früchte des Geldes“, den „Preis des schlagenden Herzens“ (des Gläubigers).
Im Jahre 1769 unterscheidet er stark zwischen Zinsen und Zinsen, wobei erstere der direkte Vorteil einer Sache sind, während Zinsen der „Nutzen des Nutzens“ (italienisch l’utilità dell’utilità) sind. 29 ] In den vergangenen Jahrzehnten waren an einigen Tagen des Jahres Zinsen zu zahlen (sog. Zinstage) und mussten am Zahlungstag gezahlt werden. Nach der Veröffentlichung der Zinssätze im April 1967 konnten sich die Soll- und Habenzinssätze zwar den Marktentwicklungen ungehindert anzupassen, dies führte jedoch zu Marktpreisrisiken für die Marktakteure, vor allem Zinsrisiken.
Zinsen oder Ähnliches werden für eine Investition gezahlt. Geldmarktzinssatz ist der Leitzinssatz für die Aufnahme kurzfristiger Darlehen am Finanzmarkt, insbesondere im Interbankengeschäft zwischen Banken oder zwischen Banken und der EZB. Der Kapitalmarktzinssatz ist derjenige für die langfristigen Darlehen am Markt. Pachtzinsen sind die Zinsen für die Übertragung von Land und Liegenschaften, die der Mieter nicht nur verwenden, sondern auch verwalten und tragen kann.
Ist eine Verbindlichkeit zu verzinsen, ein Zins aber nicht explizit festgelegt oder vom Gesetzgeber vorgegeben, gelten gemäß 246 b) die gesetzlichen Zinssätze von 4% p.a.. Nach § 291 HGB gelten für den Verzugszins die gleichen Zinssätze. Einige Wirtschaftswissenschaftler haben Thesen über Ursprung, Kurs, Entwicklungen oder Wirkungen von Zinssätzen, von denen die bedeutendsten genannt werden.
33 ] Da Interesse der Kurs ist, hat er die Preisfunktion mit sich. Weitere spezielle Zinsfunktionen sind: Entschädigung für geliehenes oder gemietetes Eigentum oder Gelder als Kredite oder Kredite, Entschädigung des Ertrags- oder Tilgungsrisikos (Risikoprämie), pauschale Entschädigung (Verzugszinsen), Inflationsausgleich: Entschädigung für den Verlust der Kaufkraft des Kreditbetrages im Falle einer Aufblähung.
Gelegenheitskosten: Der Kreditgeber könnte mit dem geliehenen Geld unternehmerisch aktiv werden und Erträge erwirtschaften, für die er durch Zinsen entschädigt werden kann. Die Zinstheorie widmet sich der Theorie der Zinssätze: Für das Verstehen der klassischen und neoklassischen Ökonomen erfüllen Zinsen (und ganz allgemein Kapitaleinkünfte) eine bedeutende Rolle als Verteilungsmechanismus, d.h. als Instrument, das die Messung ermöglicht und somit Entscheidungshilfen bietet:
Durch ein generelles Zinsverbot würde es daher schwieriger, diesen Mangel zu erkennen und zu beheben. Daraus ergibt sich die Annahme, dass selbst die schwachen Mitglieder einer Volkswirtschaft ohne Nullzinserfordernis letztlich ökonomisch besser dran sind als in einer Volkswirtschaft, die Zins- oder Kapitaleinkünfte wirksam untersagt und anstrebt.
Als er die Fragestellung untersuchte, warum überhaupt Zinsen erhoben werden, fand er heraus, dass das Ergebnis im Laufe des Lebenszyklus zunimmt und man daher heute mehr für geliehenes Kapital in der Vergangenheit erhofft. Zum anderen bemerkte Böhm-Bawerk, dass die Menschen ihre künftigen Anforderungen in der Regel unterbewerten und lieber gleich investieren („present preference“).
Damit sie es aber leihen können, müssten ihnen Zinsen als Entschädigung angeboten werden. Als dritten Punkt nennt Böhm-Bawerk die Tatsache, dass Arbeiten bei der Produktion von Anlagen sehr sinnvoll sind, da sie in gewisser Weise in einen Fertigungsumweg geführt werden können. Das Interesse lässt sich dann durch den Mehrertrag der auf einen Produktionsweg umgeleiteten Arbeiten begründen.
Zur Entlohnung der Arbeitnehmer im Vorfeld braucht der Arbeitgeber Geld, für das er Zinsen bezahlen muss und das er auch aus der Zusatzproduktivität der Arbeiten bezahlen kann. Ein wichtiges marxistisches Begründungsargument, demzufolge das Interesse Teil der Wertschöpfung ist, die ihrerseits durch die Instrumentalisierung der Arbeitnehmer durch die KapitalistInnen erlangt wird, wollte Böhm-Bawerk mit einer eigenen Interessenerklärung widerlegen.
Zinsen sind laut Böhm-Bawerk nicht der Geldpreis, sondern der Zeitpreis und belohnen den Kreditgeber für eine theoretische Veränderung seines Konsumenten. Das Interesse an den Bewertungen der Menschen erläuterte der Ökonom der Stadt. Weil man also eine heutige Warenmenge mit einer grösseren zukünftigen Warenmenge wertmässig gleichstellen kann, gibt es einen Unterschied in der Warenmenge, den Zinsen.
Laut der Theorie der Liquiditätspräferenz von Herrn Dr. med. John Meyer basiert die Verzinsung auf der speziellen Wünschbarkeit des Gelds. Zinsen sind seiner Meinung nach die Entlohnung für den Verzicht auf liquide Mittel über einen gewissen Zeitabschnitt oder – das selbe – für das Nicht-Horten von Bargeld. Es ist so, dass Sie ohne Probleme an jedem Ort und zu jeder Zeit mit Bargeld bezahlen können, aber nicht mit anderen Sachen, zum Beispiel mit einem Schuldbrief aus einem Anleihevertrag.
Darüber hinaus hat ein Geldeigentümer die freie Wahl bei der Auswahl der Waren und Leistungen, die er für sein eigenes Vermögen einkauft. Natürlich haben alle Wirtschaftsbeteiligten eine Präferenz für den Geldbesitz, eine Bevorzugung der Liquidität, wie J.M. Keys sagt. Laut den Angaben von Dr. G. Keynes hängen die Liquiditätspräferenzen von vier Anlässen ab: „Motive“ für das Geldhalten:
Diejenigen, die Gelder verschenken, geben – so die Aussage von Schlüssel personen – die Entsorgung des Geldes als universelles Zahlungsmittel auf. Der Darlehensgeber erhält für den verlorenen Nutzen einen Zinssatz, der der Summe der Liquiditätsaufschläge entspricht. Diese Zinsen sind der Betrag, um während der Darlehenslaufzeit keinen Zugriff auf das geliehene Kapital zu haben.
Der Darlehensnehmer ist dagegen zur Zahlung dieser Zinsen für den gewonnenen Geldvorteil des Besitzes von Geldern berechtigt. Der Umstand, dass Gelder kaum Benachteiligungen (Ausdauerkosten) verursachen, macht es für Kreditgeber risikofrei, ihr Kapital aus dem Kreditangebot herauszuhalten, solange ihnen die Zinsen für Darlehen nicht hoch genug erscheinen oder sie einen Anstieg der Zinsen erhoffen.
Infolgedessen wird das Kapital spekulativ aus dem Konjunkturzyklus genommen und im Spekulationsfonds verwahrt. Durch diese Begrenzung wird ein Absinken des entsprechenden Zinssatzes auf Null vermieden. Um dem entgegenzuwirken, hat er eine konstante moderate Abwertung (Inflation) vorgeschlagen, die das gehortete Kapital abwertet und damit das Horten teuer macht. Fruchtbarkeitstheorie („Bodenfruchtbarkeitstheorie“): Interesse als Substitut für die Fruchtbarkeit des Bodens (A.
R. J. Turgots, 1727-1781 ), Theory of Abstinence („Theory of Abstinence“): Zinsen als Ausgleich für den Verzicht auf Konsum (N. W. Senioren, 1790-1864 ), Theory of marginal productivity: Interesse korrespondiert mit der marginalen Produktivität des Kapitaleinsatzes („Theory of Abstinence“). 1847-1938 ), Primary Interest Theory (Geldwertschöpfungstheorie): Zinsen aufgrund der gestiegenen Forderung nach liquiden Zahlungsmitteln (S. Gesundheitstheorie: Zinsen entsprechen variablem Unternehmensgewinn (J. A. Scharpeter, 1883-1950 ), Leihgeldtheorie („Theorie der Leihgelder“): Zinsen werden durch Angebot und Nachfrage von Krediten festgelegt (B. G. Öhlin, 1899-1979).
Viele Composites beinhalten Interesse als Wortkomponente. Der Begriff Zinsen steht für den Prozentsatz pro Jahr. Andererseits steht das Stichwort Zinsen für den Verzinsungsbetrag, d.h. den Betrag, der sich aus der Summe des verzinslichen Eigenkapitals und dem festgelegten Satz errechnet.
Die Zinseszinsen sind die Co-Zinsen der Zinsen, die dem Eigenkapital zugerechnet werden. Dabei wird zwischen einfacher oder linearer und exponentieller Zinsbindung (Zinseszins) differenziert. Der Nominalzinssatz ist der für ein Darlehen festgelegte oder gezahlte Zins, der Realzinssatz ist der Zins nach Abzug der Teuerungsrate. Der Effektivzinssatz ist der sich aus der Berücksichtigung des Nominalzinssatzes und anderer preisbildender Größen, wie z.B. Honorare, ergebende Zins.
Die Verzinsung ist der essentielle Bestandteil einer Verzinsung, bei der Sie zwischen unterschiedlichen Verzinsungsmethoden auswählen können; die Verzinsung spiegelt unterschiedliche Zinsen wider. Schon seit den frühen Tagen der Münzprägung gibt es Kritiken an den Zinssätzen und Bedenken gegenüber den Geldgebern. Als unnatürlich bezeichnete er die Zinsen. „Eine dritte Art der Erwerbsarbeit, die Geldverleihung gegen Zinsen, wird deshalb mit der größten Rechtfertigung gehaßt, weil der Profit aus der Münze selbst kommt, nicht aus dem Gebrauch, für den sie erschaffen wurde, weil sie dem Tauschhandel dient.
Aber Zinsen sind Gelder, die aus Geldern erwachsen sind. „Im 18. Jh. nutzte der Waliser Philosophie- und Wirtschaftswissenschaftler Richards Preis das Gedankenexperiment von Joseph Pfennig, um die durch Zinseszinsen verursachte exponentielle Zunahme der Geldmengen zu veranschaulichen, ignorierte aber gewisse Randbedingungen und Effekte. Der Zinssatz sollte danach so weit wie möglich gesenkt werden. Laut Zinskritikern vergrößert sich die Kluft zwischen Reichen und Armen ständig.
Zu den weiteren Kritikpunkten gehören Zeit- und Lohnraub, die Notwendigkeit des Wachstums, die (annähernd) überproportionale Zunahme der Staatsverschuldung, die ungleiche Behandlung aufgrund fehlender einheitlicher Zinssätze und die Weitergabe von in allen Erzeugnissen enthaltenen verborgenen Interessen an die Nachfrager. Eine gesetzliche Definition des Begriffes „Interesse“ gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht, sondern es wird davon ausgegangen, dass der Ausdruck bereits in den jeweiligen Regelungen bekannt ist.
36 ] Das Bürgerliche Gesetzbuch erkennt einen gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz, den Basiszins als Referenzwert, den Verzugszins und den Zinseszinssatz. Unter “ Zinsen “ war nach der zunächst vom Reichsgericht (RG) verfolgten Rechtsprechung die laufend zu zahlende Entschädigung für die Verwendung eines in Geldmitteln oder anderen gerechtfertigten Gegenständen vorhandenen Vermögens zu verstehen, die sich nach Bruchteile des Vermögens bemisst und in der Höhe im Vorhinein festgelegt wird.
Daran hat auch das „lobenswerte Interesse“ der Kreditinstitute und Sparkassen an einer Zinsanpassung in einer Zeit volatiler Kapitalmärkte nichts geändert. In diesem Zusammenhang wird in der Praxis anerkannt, dass vor allem der Zins an die sich ändernden zukünftigen Refinanzierungsoptionen angepaßt werden muß, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Praxis in der Praxis nicht handhabbar sind. Zur Berücksichtigung wird in der Kreditvereinbarung in der Regel vereinbart, dass sich auch die zuvor definierten Margen in Abhängigkeit von Ratingänderungen ändern sollen (sog. „Margin Grids“ oder „Margin Ratchets“; s. Covenants).