Wann eine Bank oder ein Kreditgeber im Allgemeinen ein Darlehen kündigen kann, kann nur durch einen Blick auf das „Warum“ beantwortet werden. Weil ein Darlehen nicht grundlos gekündigt wird. Wenn die Bank einen laufenden Kredit kündigt, geraten Kreditnehmer schnell in Schwierigkeiten: Auf einmal ist eine große Forderung fällig, deren Nichtzahlung zu erheblichen Bonitätseinbußen führen kann. Fälle, in denen die Bank ein Darlehen kündigen kann.
Ab wann kann die Bank ein Darlehen kündigen?
Die Kündigung eines Kredits durch die Bank ist zweifellos eine Havarie mit gravierenden Konsequenzen für den Anleihenehmer. Sind die Bedingungen dafür erfüllt, hat jede Bank nicht nur die Chance, sondern auch das Recht, ein Dokument oder einen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dies wird aus der Perspektive der Bank verstärkt, wenn sich die finanzielle Situation des Schuldners oder der Wert der Kreditsicherheit signifikant verringert hat oder eine konkrete Verschlechterung droht.
Ist dies der Fall, kann die Bank ein gültiges Bankdarlehen gemäß 490 Abs. 1 HGB abmelden. Dies kann auch ohne Vorankündigung geschehen, so dass bei Eintritt der üblichen Gefahren eine befristete Regelung für den Darlehensvertrag gefunden werden kann. Das bedeutet, dass das Darlehen immer dann gekündigt werden kann, wenn der Darlehensnehmer seine Zahlungsverpflichtung stark verletzt und mit wenigstens zwei vollen Monatsraten in Verzug gerät.
Vorraussetzung für eine fristlose Beendigung des Darlehens ist jedoch, dass die Bank durch schriftliche Abmahnung auf die bevorstehende Beendigung des Darlehens hinweist. Darüber hinaus muss die Bank dem Kunden eine ausreichende Frist zur Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten nach vorheriger Zahlungserinnerung zuerkennen. Wenn diese Nachzahlungsfrist jedoch vergeblich abgelaufen ist und der Darlehensnehmer in der Regel der Bank gegenüber geschlossen ist, hat die Bank die unbeschränkte Kündigungsmöglichkeit.
Dies hätte auch zur Folge, dass das zum Beendigungszeitpunkt noch ausstehende Guthaben in einem einzigen Posten ausfällt. Der Darlehensnehmer muss jedoch nur einen reduzierten Wert tilgen, nämlich nur den Darlehenswert zum effektiven Beendigungszeitpunkt, jedoch ohne die im Voraus berechneten zukünftigen Zinskosten und ohne laufzeitbezogene Aufwendungen, die auch einen etwaigen Abschlag beinhalten.
Bei einer Darlehenskündigung muss die Bank auch eine Staffelrechnung mit genauer finanzmathematischer Umrechnung einreichen. Deshalb sollten sich Schuldner, die aus welchen Umständen auch immer auf schwerwiegende Zahlungsprobleme gestoßen sind, so früh wie möglich an die Bank wenden und versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Erfahrung zeigt, dass die Bank auf diese Weise die Beendigung des Darlehens noch vermeiden kann.
Die Kündigungsrechte der Bank gelten prinzipiell für alle Arten von Krediten, einschließlich Überziehungskrediten und Immobilienkrediten. Gerade bei Immobilienkrediten sollte man den Dialog mit der Bank bei der Erkennung möglicher Zahlungsprobleme anstreben, da in solchen Situationen das zu finanzierende Objekt oft der Bank als Sicherheiten anvertraut wurde.
Im Falle eines andauernden Rückstandes hätte die Bank unmittelbaren Zugang zum Grundstück und könnte es umgehend versteigern.