Home > Sofortkredit > Vorfälligkeitszinsen bei Umschuldung

Vorfälligkeitszinsen bei Umschuldung

Sprung zum Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung durch Werbungskosten: – In diesem Fall kann die Vorfälligkeitsentschädigung in einer Steuererklärung angegeben und als Werbungskosten abgezogen werden. Schon bei der Aufnahme Ihres Immobiliendarlehens ist es wichtig, auf günstige Konditionen zu achten, um eine vorzeitige Umschuldung und damit auch die Zahlung von Vorfälligkeitszinsen beim Wechsel zu einem anderen Anbieter zu vermeiden. Vorfälligkeitsentschädigungen stellen grundsätzlich Werbungskosten dar, wenn sie wirtschaftlich mit einer Einkommensart zusammenhängen. Eine Umterminierung wollte die Bank nur vereinbaren, wenn der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt.

Vorfälligkeitsentgelt für steuerliche Zwecke: Hier ist, wie

Ist es möglich, die vorzeitige Rückzahlung von der Mehrwertsteuer abzuziehen? Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da für den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigungssteuer unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein müssen. Bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens oder Kredits berechnet die Hausbank eine vorzeitige Rückzahlungsstrafe. Am 11. Februar 2014 hat der BGH (BFH IIX 42/13 ) für vermietete oder verpachtete Objekte entschieden, dass eine vorzeitige Rückzahlung nur dann abzugsfähig ist, wenn ein wirtschaftliches Verhältnis auch nach der Darlehensbeendigung fortbesteht.

Kündigen Hauswirte oder Hauswirte ihren Kreditvertrag mit der Hausbank zur Umschuldung, bestehen nach wie vor ein ökonomischer Bezug zwischen den Erträgen aus Miete oder Leasing und der vorzeitigen Rückzahlung. Dabei kann die vorzeitige Rückzahlung in einer steuerlichen Erklärung ausgewiesen und als einkommensbezogener Aufwand abgezogen werden. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Liegenschaft auch nach der Umschuldung weitervermietet oder geleast wird – sonst gibt es keinen wirtschaftlichen Bezug.

Die auf dem Schuldscheindarlehen angefallenen Zinserträge können ebenfalls von der Besteuerung abgezogen werden. Die vorzeitige Rückzahlung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofes ein Schuldzins. Sie werden als Werbekosten betrachtet. Sie können jedoch nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der oben genannte ökonomische Kontext erhalten bleibt. Bei einer Rückzahlung des Darlehens, um die Liegenschaft frei von Schulden zu verkaufen, ist das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BFH) der Ansicht, dass die vorzeitige Rückzahlung zu zahlen ist.

Die vorgenannte Verbindung zur Miete oder zum Leasing ist in diesem Falle nicht mehr gegeben. Ein Abzug der vorzeitigen Rückzahlung von der Pauschale für einkommensbezogene Aufwendungen nach dem Immobilienverkauf ist nach Ansicht des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht (BFH) daher nicht möglich. Der Bundesfinanzhof ändert mit dieser Verfügung vom 2. Januar 2014 seine letzte Verfügung, dass auch in diesem Verfahren einkommensbezogene Aufwendungen für die vorzeitige Rückzahlung geltend gemacht werden können.

Wenn das Darlehen zur Umschuldung getilgt wird, kann die entstandene vorzeitige Rückzahlungsstrafe als einkommensbezogener Aufwand abgezogen werden. Bei einem Verkauf der Liegenschaft ist die vorzeitige Rückzahlung nicht abzugsfähig. Gleiches trifft zu, wenn der Verkaufserlös für den Kauf einer neuen Liegenschaft verwendet wird, die wieder zu vermieten ist. Möglicherweise können Sie jedoch Entsorgungskosten beanspruchen und auf diese Weise die Steuer auf die vorzeitige Rückzahlung entrichten.

Veräußern Sie Ihre Liegenschaft während der Spekulationszeit, d.h. binnen zehn Jahren nach dem Erwerb, und überlegen, ob die vorzeitige Rückzahlung abzugsfähig ist? Dann ist der Vertrieb nicht steuerbefreit und Sie können die vorzeitige Rückzahlung als Vertriebskosten anrechnen. Dabei ist es jedoch von Bedeutung, dass der Ertrag in vollem Umfang für die Rückzahlung des Kredits verwendet wird.

Die vorzeitige Rückzahlung kann auf keine andere Weise abzugsfähig sein. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist der Kauf steuerbefreit und es können keine Verkaufskosten erstattet werden.