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Selbstauskunft Kredit

Arbeitgeber / seit oder selbständig seit. Die Selbstauskunft für Kredite bei der Bank. Diese Selbstauskunft ist ein wichtiger Bestandteil der Dokumente, die die Bank vor Abschluss eines Kreditvertrages prüft. In der Finanzbuchhaltung ist die Selbstauskunft die Information, die ein zukünftiger Kreditnehmer/Schuldner dem Kreditgeber/Gläubiger über persönliche und finanzielle Verhältnisse zur Verfügung stellt. Die Selbstauskunft der Bank ist eine schriftliche Erklärung über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse eines Kreditnehmers.

Selbstanzeige des Schuldners Mitschuldner/Bürge

Bankkonto 1: Bankkonto 2: Eigenmittel: Basiskauf: Wohnungskauf: Hauskauf / Fertighaus: Nebenkosten: Wir haben diesen nicht verbindlichen Finanzierunsvorschlag auf Basis der aktuell vorhersehbaren Finanzierungsmöglichkeiten gemacht. Auf die Realisierung hängt von Bedingungen ab, auf deren Erfüllung wir keinen Einfluss haben (z.B. nationale Förderungen) oder die zu diesem Zeitpunkt doch geprüft nicht geworden ist (z.B. wirtschaftliches Umfeld).

Das benannte Beträge von Rückzahlungen entspricht den aktuellen gültigen Geschäftsbedingungen der kreditwährenden-Einrichtung. Nebenkosten für Kredite sind im Allgemeinen bei berücksichtigt angefallen. Gegebenenfalls übernimmt oben angeführter Treuhänder in meinem/unserem Namen und auf meinem/unserem Konto als Treuhänder gemäß gemäß gemäß trennen Treuhandschaftserklärung die Verantwortlichkeit für die Grundbuchordnung.

SEV: NL: Entscheidung: Ort für weitere Informationen:

Selbstanzeige an die Bank: Immer „den besten Namen behalten“!

Sie als Darlehensnehmer sind oft verpflichtet, Ihrer Bank Angaben zu Ihrer Person zu machen. Allerdings wird die Wichtigkeit dieser Information oft unterbewertet. Die regelmässige Bekanntgabe seiner finanziellen Situation an seine Bank war für Hans-Peter G., einen selbständigen Physiotherapeuten aus dem Revier, eine Selbstverständlichkeit. Die Bank hat neben den für ihre Geschäftsanalysen, die Steuererklärung und Veranlagungsbescheide üblicherweise auch die Erstellung einer so genanten „Selbstauskunft“ verlangt.

G. in den letzten zwei Jahren weitere Darlehensverbindlichkeiten bei zwei weiteren Kreditinstituten auf. In der Selbstauskunft wurde die Depotbank jedoch nicht darüber informiert. Bisher wurden weder die Wirtschaftszahlen noch seine Selbstauskunft vom Kundenbetreuer kritisiert. Vor kurzem hat er jedoch Briefe von seiner Privatbank erhalten: Eher unfreundlich formuliert, informierte ihn die Nationalbank, dass es „erhebliche Unterschiede“ zwischen seinen und den bankinternen Informationen gebe.

Von den Darlehensverbindlichkeiten, die G. nicht offengelegt hatte, war die Gesellschaft Kenntnis erlangt worden. Darüber hinaus hat die EIB gelernt, dass es hier zu Zahlungsproblemen kommen soll. Es wird klargestellt, dass die Haushaltsbank nicht versteht, dass G. die Zahlungsproblematik nicht beleidigend mit ihr diskutiert hat. G. erschrak zuletzt durch die lapidare Feststellung, dass „eine solche Fehlinformation je nach Fall zur Kündigung eines Darlehens führt“.

G. vereinbart ein Treffen mit seinem Kundenbetreuer und dem für das Aktivgeschäft zuständigen Vorstand. Aber: Anstatt darüber zu denken, dass er durch die nicht zu unterschätzende unvollständige Information einen Irrtum gemacht hat, ist er über die Informationsvermittlung seiner Bank entrüstet. Die Art und Weise, wie das Finanzinstitut diese Information erhalten hat, ist leicht nachvollziehbar:

Zusätzlich zur „Selbstauskunft“ durch den Unternehmer/Freiberufler bekommt die Bank natürlich weitere Auskünfte. G. is managed like millions of other bank customers. Der Bankkunde autorisiert bereits bei jeder Eröffnung eines Kontos den Austausch von Daten mittels der „Schufa-Klausel“. Zudem wurde die Bank anscheinend mit weiteren Auskünften versorgt, die sie durch amtliche Bankinformationen erhielt.

Diese Bankinformationen basieren auf den Allgemeinen Bedingungen (AGB) der Kreditinstitute. Ein Kreditinstitut ist dann berechtigt, Bankinformationen über die juristischen Person – auch über Sie als freiberuflichen Psychotherapeuten – zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für die Bereitstellung von Bankinformationen: „Die Nationalbank ist berechtigt, Bankinformationen über im Firmenbuch registrierte natürliche und juristische Person zu liefern, sofern sich der Antrag auf ihre Geschäftstätigkeit erstreckt.

Sie wird jedoch keine Informationen erteilen, wenn ihr vom Auftraggeber eine gegenteilige Verfügung ergangen ist. Über andere Menschen, vor allem über Privatpersonen und Verbände, stellt die BayernLB nur dann Bankinformationen zur Verfügung, wenn diese allgemein oder im Einzelnen ihre ausdrückliche Einwilligung dazu gegeben haben….“ Gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen „erteilt die Nationalbank keine Auskunft, wenn sie von ihrem Auftraggeber gegenteilige Weisungen erhalten hat“.

In Absprache mit der Sparkasse informierte sich ein Praxisausrüster von G. über seine Konjunktur. G.’s Hauptaufgabe wird es nun sein, das anstehende Treffen mit der Wohnungsbank zu benutzen, um die Vertrauensgrundlage zu stabilisieren. Aus dem beschriebenen Sachverhalt wird deutlich, dass Sie den Inhalt und die Güte der Information an Ihre Hausbank ernst genommen werden müssen.

Oftmals kommt es vor, dass ungenaue oder widersprüchliche Angaben zu einer Verletzung der Geschäftsverbindung führt. Falls Sie wissen möchten, ob eine Hausbank von Ihnen Kenntnis erlangt, sollten Sie damit einverstanden sein, dass Sie als Kunden vor der Kontaktaufnahme durch einen Dritten benachrichtigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kreditinstitute ohne Ihre Einwilligung jederzeit Zugang zu den von der Firma Huber GmbH aufbewahrten Angaben haben – immerhin sind sie Vertragsparteien der Schutzgesellschaft.

Auf Wunsch der Vertragsparteien stellt die Firma die von ihr erhobenen personenbezogenen Informationen zur Verfügung. Zusätzlich zu diesen Informationen können Darlehensgeber und andere Gesellschafter für jede einzelne eine sogenannte Punktzahl anfordern. Sie ermöglichen die Aufbewahrung und Weitergabe dieser personenbezogenen Informationen.