Die Hauskaufrechner können Ihnen bei der Berechnung helfen. Der Mehrpreis beim Kauf eines Hauses ist von Region zu Region unterschiedlich, gehen Sie auf Nummer sicher mit unserem Hauskauf-Zusatzkostenrechner. Der Bausparrechner ermöglicht es Ihnen, Ihre Finanzierung selbst zu berechnen – inklusive Fördermittel und Nebenkosten. Rechnen Sie Ihre Hypothek einfach und bequem aus. Suchen Sie Kreditrechner für Ihre Immobilie?
Immobiliennebenkostenrechner – Berechnung der Kosten beim Immobilienkauf
Auf jeden fall müssen Sie beim Erwerb einer Liegenschaft die Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % des Erwerbspreises (je nach Bundesland) sowie die örtlich abweichenden Notariats- und Katasterkosten bezahlen. Damit der Erwerb rechtskräftig wird, muss der notarielle Eigentümerwechsel in das Kataster der Liegenschaft eingetragen werden.
Wenn Sie die Liegenschaft über einen Broker erwerben, berechnen sie auch eine Provision für ihre Dienstleistungen. Erkundigen Sie sich beim Broker unmittelbar nach seiner Vermittlungsgebühr und vor allem, ob die Umsatzsteuer in dem angegebenen Anteil bereits inbegriffen ist. Für die Maklergebühr gibt es keinen Höchstbetrag, aber indikative Werte deuten darauf hin, dass beim Erwerb einer Liegenschaft 3,5% zuzüglich MwSt. ausreichen.
Wenn Sie eine Liegenschaft erwerben wollen, aber der Broker zu viel fordert, seien Sie aufpassen. Man sollte besser mit dem Immobilienverkäufer aushandeln, dass er mit dem Kaufpreis aufgrund des von ihm selbst gewählten Brokers untergeht.
Mit dem Nebenkostenrechner können Sie die zu hohen Honorare in einen vernünftigen Kostenrahmen einbeziehen. Schließlich sollten Sie sich auch über die Kreditkosten im Klaren sein, wenn Sie die Liegenschaft nicht vollständig selbst bezahlen können. Abhängig von den verhandelten Bedingungen kann der Immobilienpreis somit wieder um 20 bis 30 % anwachsen.
Nebenkosten-Rechner für den Immobilienerwerb
Die Anschaffung einer Liegenschaft und auch der Wunsch, in den eigenen vier Mauern zu leben, ist sehr teuer. Aber nicht nur die Immobilienkosten können bei der Kalkulation des Haushalts und bei der Finanzierung von Bauvorhaben miteinbezogen werden. Neben dem Grundstückskaufpreis muss der Käufer auch einen erheblichen Betrag für die Anschaffungsnebenkosten zahlen, der in der Regel ca. 10 v. H. des Grundstückskaufpreises ausmacht.
Mit jedem Grundstückserwerb ist die sogenannte Grunderwerbssteuer zu entrichten. Berechnungsgrundlage ist in der Regel der für das Land gezahlte Ankaufspreis. Beispielsweise gibt es keine Steuern, wenn für die Immobilie nicht mehr als 2500 EUR ausbezahlt wurden. Überschreitet der Einkaufspreis diesen Wert, ist er jedoch in voller Höhe steuerpflichtig.
Wenn Sie beispielsweise ein neues Gebäude kaufen, können Sie zwei Kontrakte erstellen, und zwar den Kaufvertrag und den Kaufvertrag für ein Haus. Andernfalls gibt es einen so genannten verbundenen Kontrakt mit nur einem Einkaufspreis, der die zu entrichtende Mehrwertsteuer enorm anhebt. Für den korrekten Satz bei der Nutzung des Computers sollte zunächst der Staat gewählt werden, in dem sich die erworbene Immobilie gerade aufhält.
Wurde ein Broker am Kauf eines Hauses beteiligt, berechnet er eine Vermittlungsprovision für die gelungene Mediation zwischen den Parteien des Kaufvertrages. Selbst wenn der Veräußerer den Broker in Auftrag gegeben hat, muss der Käufer in der Regel die Vermittlungsgebühr bezahlen. Die Vermittlungsgebühr beläuft sich in der Regel auf mind. 3,5 Prozentpunkte zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls die Maklerprovision von der Standardeinstellung im Computer abweicht, kann dort der aktuelle prozentuale Anteil eingegeben werden.
Wurde der Einkaufsvertrag dagegen ohne Mitwirkung eines Brokers abgeschlossen, muss die Standardeinstellung im Computer aufgehoben oder auf „Null“ umgestellt werden. Außerdem muss ein Grundstückskaufvertrag z.B. für ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung immer notariell beglaubigt werden, andernfalls ist der Vertrag tatsächlich ungültig.
Dies kann nur durch die Übertragung und Registrierung des neuen Inhabers im Kataster vermieden werden, vgl. dazu auch § 311 b BWG. Das Honorar darf der Urkundsperson jedoch nicht beliebig festgesetzt werden. Jeder Urkundsbeamte muss sich stattdessen an die Bestimmungen des Gerichts- und Notargebührengesetzes halten. 2. Die Notarkosten umfassen in der Regel die notarielle Konsultation, die Vorbereitung eines Vertragsentwurfes und die Urkunde selbst.
Außerdem veranlasst der Urkundsbeamte, dass der neue Eigentümer in das Kataster eingetragen wird. Bei bestimmten zusätzlichen Leistungen können jedoch weitere Kosten entstehen, die der notarielle Begünstigte dem Käufer in Rechnung stellt. Allerdings wird ein notarieller Sachverständiger nicht überprüfen, ob der Käufer ein gutes oder falsches Angebot macht. Stattdessen ist er neutral und muss lediglich sicherstellen, dass der Eigentümerwechsel des Grundstücks oder der Liegenschaft ordnungsgemäß und fehlerlos verläuft.
Ebenso entstehen beim Kauf von Wohnungen, Grundstücken oder Häusern immer Katasterkosten. Der Grund dafür ist, dass der Käufer erst mit der Grundbucheintragung zum neuen Besitzer der Immobilie wird. Der Grundbucheintrag erfolgt – in der Regel auf Betreiben des Urkundsbeamten – durch das Liegenschaftskataster. Dies ist das Bezirksgericht, in dessen Amtsbezirk sich die erworbenen Immobilien befinden.
Dabei ist auch zu beachten, dass ein Kreditunternehmen bei einem Baukredit die Hinterlegung einer Grundpfandrecht – und weniger häufig einer Grundpfandrechte – im Kataster als Sicherheitsleistung verlangt. Ist die Rückzahlungsrate dann nicht mehr zahlbar, kann die Hausbank die Immobilie verkaufen, d.h. die Bildung einer Grundpfandgebühr führt für den Grundstückskäufer zu weiteren Belastungen im Rahmen der Katastereintragung.
Der durchschnittliche Betrag der Grundbuch- und Notariatskosten beträgt 1,5 Prozentpunkte des Kaufpreis. Andere zusätzliche Kosten können z.B. Kontoführungsgebühren und Zinskosten im Zuge der Baukostenfinanzierung sein – in vielen Fällen reicht die eigene Finanzierung nicht aus, um ein Haus ohne Fremdhilfe kaufen zu können. Stattdessen muss der Käufer regelmässig ein Dokument oder einen Vertrag bei der von ihm gewählten Hausbank auflegen.
Im Falle einer Finanzierungen kann der Käufer mehrere Tsd. EUR einsparen, wenn er mehrere Vergleichsangebote von verschiedenen Kreditinstituten erhält, bevor er ein Angebot zur Finanzierungen anerkennt. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass beim Kauf von Grundstücken oder Wohnungen viele andere große und kleine Kostenfalle auf den Käufer wartet. Das bedeutet, dass beim Einzug in das neue Wohnhaus oder die neue Ferienwohnung regelmässig anfallen.
Schließlich ist der eigentliche Immobilienwert oft nicht bekannt – vor dem Ankauf muss zunächst ein sogenanntes Gutachten angefertigt werden, das die Mehrkosten beim Immobilienkauf nochmals anhebt. Das ist kein Thema, denn alle unsere Computer sind auch als kostenloses Widget erhältlich.