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Kreditfähigkeit

Kreditwürdigkeit ist die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, rechtswirksame Kreditverträge abzuschließen. Unter Bonität versteht man die Fähigkeit einer Person oder Organisation, Kredite mit rechtlicher Wirkung abzuschließen. Anrechenbar sind nur voll geschäftsfähige Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften. Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe ist die Feststellung der Bonität und der Kreditwürdigkeit. Möglichkeit zum Abschluss rechtswirksamer Kreditverträge (Kreditverträge).

Kreditvermögen

Kreditwürdigkeit ist die Möglichkeit einer physischen oder rechtlichen Einheit, rechtswirksame Kreditvereinbarungen abzuschließen. Der Darlehensgeber ist in der Regel ein Kreditinstitut, dessen Rechtspersönlichkeit durch Eintrag in das Firmenbuch festgestellt wurde. Für die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ergibt sich vielmehr die Bonitätsfrage. Im Falle von Darlehensnehmern müssen die Darlehensgeber ihre Handlungsfähigkeit in Zweifel ziehen, da der gute Wille zur Handlungsfähigkeit des Geschäftspartners nicht gesetzlich abgesichert ist.

Um rechtsverbindliche Kreditvereinbarungen abzuschließen, müssen die natürlichen Personen mündig sein. Die Minderjährigen benötigen die Zustimmung ihrer rechtlichen Vertretung (Eltern) und die Zustimmung des Familiengerichtes (§ 1822 Nr. 8 BGB). Im Falle von Rechtspersonen müssen die Kreditinstitute überprüfen, inwieweit ein Institut das Institut rechtlich repräsentieren kann.

Wie bei einem geschäftsfähigen Verband haftet die Rechtsperson für vom Vorstand eingegangene Verpflichtungen (§ 89 Abs. 1 BGB). Für privatrechtliche Gesellschaften können neben dem Verwaltungsrat auch Darlehensverträge abgeschlossen werden (§ 49 Abs. 1 HGB). In der Regel dürfen Bevollmächtigte jedoch keine Darlehensverträge abschließen (§ 54 Abs. 2 HGB); dies erfordert eine besondere Vollmacht.

Für öffentlich-rechtliche Kreditnehmer (Kommunen, öffentlich-rechtliche Institutionen, öffentlich-rechtliche Körperschaften) bestehen Sondersteuerungen. Abhängig vom Land muss die Gemeinde oft die Vergabe von Krediten für Kommunalkredite bewilligen. Im Falle von nicht rechtsfähigen Personengesellschaften (Personengesellschaften des Zivilrechts, Erbengemeinschaften) und nicht rechtsfähigen Vereinigungen ist die Einwilligung aller Betroffenen und eine gesamtschuldnerische Pflicht im Darlehensvertrag notwendig.

Dass die Kreditwürdigkeit eine Frage der Vermögens- und Ertragssituation des Schuldners ist, hat sich 1957 nach Ansicht von Herrn Dr. med. Konrad Müllerowicz nicht durchgesetzt[4]. Stattdessen sind die ökonomischen Gegebenheiten des Schuldners Thema der Bonitätsprüfung bei Banken.

Bonität und Kreditwürdigkeit: Obligatorische Kreditanforderungen

Bonität und Bonität – beide Bezeichnungen bezeichnen verschiedene Umstände, die für eine Kreditgewährung zwingend erforderlich sind. Wer schon einmal einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, weiß das: Kreditinstitute wollen Informationen über das Lebensalter und benötigen Ausweise, um ihre Identifikation nachzuweisen. Die Darlehensnehmer sollten sich vergewissern, dass sie das Geld selbst aufbringen. Jeder Kreditantrag beinhaltet einen mehr oder weniger detaillierten Fragenkatalog zu den privaten und geschäftlichen Vorgängen.

Es werden vor allem Informationen über Erträge und bestehende Verpflichtungen angefordert. Alle diese Informationen werden von den Kreditinstituten benötigt, um zwei obligatorische Kreditanforderungen zu prüfen: Bonität und Schuldner. Nachfolgend werden die Frage beantwortet, was beide Bezeichnungen sind, wie sie sich voneinander abheben und warum die Beurteilung von Bonität und Bonität für Kreditinstitute so wichtig ist.

Kreditwürdig sind physische bzw. rechtliche Einheiten oder Personengruppen, wenn sie rechtswirksame Darlehensverträge unterzeichnen. Verbindlichkeiten ergeben sich nur, wenn Darlehensverträge mit Rechtswirkung abgeschlossen wurden. Der Darlehensnehmer hat keinen Anrecht auf den vereinbarten Kreditbetrag. Eine Verzinsung steht den Kreditinstituten nicht zu. Wurden Dienstleistungen bereits fehlerhaft ausgeführt, z.B. weil sich die mangelnde Bonität erst später herausstellte, müssen diese unter Umständen rückgängig gemacht werden.

Wenn ein Darlehensnehmer vorgibt, gegen sein Urteil kreditwürdig zu sein, kann die Hausbank Anspruch auf Schadenersatz haben. Kein Kreditinstitut will ungültige Aufträge machen, die nur für Mühe und Mühe sorgen. Aber unter welchen Bedingungen ist die Kreditwürdigkeit gewährleistet? Bonität ist an die vertragliche Leistungsfähigkeit der Vertragsparteien geknüpft. Die natürlichen Personen sind vertragsfähig, sobald sie mündig sind.

Es gibt Ausnahmeregelungen, z.B. bei Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Unterbrechung der geistigen Tätigkeit. Überprüft die Hausbank diese Ausnahmeregelungen? Nein, weil die Hausbank dazu überhaupt nicht in der Position ist. Auch im gegenteiligen Falle ist eine Bewilligung erforderlich: Die Erziehungsberechtigten unterzeichnen einen Darlehensvertrag als „Geheimvertreter“ für ihr kleines Mädchen.

Im Beispiel wird gezeigt, warum die Akzeptanzrichtlinien einiger Kreditinstitute vorsehen, dass der Bewerber im eigenen Interesse vorzugehen hat. Eine Bonitätsprüfung ist nur möglich, wenn der Bewerber auch der eigentliche Ausleiher ist. Rechtsträger wie z. B. Kapitalgesellschaften, Verbände oder öffentliche Einrichtungen können nicht selbst mitwirken. Diese werden durch so genannte Orgeln oder natürlichen Persönlichkeiten repräsentiert.

Ist die Gesellschaft privatrechtlicher Natur, sind z.B. neben dem Verwaltungsrat auch Zeichnungsberechtigte für den Abschluss von Darlehensverträgen berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten. Öffentlich-rechtliche Körperschaften unterstehen teilweise speziellen Regelungen. So kann die Aufnahme einer Gemeinde von der Zustimmung der kommunalen Aufsichtsbehörde abhängt. Personengruppen sind z.B. privatrechtliche Firmen, Erbengemeinschaft oder nicht rechtsfähige Vereinigungen.

Prinzipiell müssen alle Beteiligten gemeinsam Darlehensverträge schließen. Für Personengruppen gibt es keine Gremien, die für sie tätig werden können. Für eine Hausbank genügt es jedoch, wenn ein Angehöriger des Personenkreises den Darlehensvertrag schließt, zugleich aber eine förmliche Einwilligung aller Beteiligten als rechtlich bindend nachweisbar ist. Wie ist die Bonität? Ein rechtsverbindlicher Darlehensvertrag kann ohne Bonität nicht abgeschlossen werden.

Jedoch ist die Bestimmung der Bonität an sich keine Vorbedingung für die Rechtsgültigkeit des Kreditvertrages. Durch die Pflicht zur Bonitätsprüfung will der Gesetzgeber in erster Linie die Funktionsfähigkeit des gesamten Bankensektors absichern. Massenausfälle von Krediten können zu beträchtlichen konjunkturellen Verzerrungen beitragen, wie die jüngst überstandene Finanzmarktkrise aufzeigt.

Durch rücksichtslose Kreditgewährung der Kreditinstitute will der Gesetzgeber vermeiden, dass Konsumenten in die Insolvenz geraten. Statt des Begriffs „Bonität“ wird häufig der Ausdruck „Bonität“ benutzt. Die Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass die für die Untersuchung notwendigen Dokumente vom Darlehensnehmer vorgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, wird entweder kein Darlehensvertrag abgeschlossen oder ein vorhandener Darlehensvertrag beendet, wenn der Darlehensnehmer gewisse notwendige Nachweise unterlässt.

Die Regelungen, nach denen die Kreditinstitute die obligatorische Bonitätsprüfung durchführen, unterliegen einem großen Spielraum. Für jede einzelne Hausbank gelten eigene Kreditrichtlinien. Daher ist es möglich, dass Darlehensnehmer bei der ersten Hausbank eine Absage bekommen, während eine zweite Hausbank das Geld ausgibt. Die Bonitätsprüfung nach den Kreditrichtlinien bestimmt, ob eine Hausbank zur Kreditgewährung und zu welchen Bedingungen sie berechtigt ist.

Man unterscheidet zwischen materieller oder wirtschaftlicher Bonität und persönlicher oder subjektiver Bonität. Ersteres ist die ökonomische Fähigkeit des Darlehensnehmers, ein bestimmtes Darlehen unter gewissen Bedingungen zurückzuzahlen. Unter persönlicher Bonität versteht man die Leistung des Anlegers. Dabei wird ermittelt, wie verlässlich ein Darlehensnehmer bei der Abwicklung von Verpflichtungen ist.

Auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente wird die wesentliche Bonität eruiert. Für die Ermittlung der persönlichen Bonität werden Informationen von Kreditauskunfteien verwendet. Scorewerte werden verwendet, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Kreditnehmers abzuschätzen. Sämtliche von Kreditauskunfteien gespeicherten Informationen werden zur Ermittlung der Erfüllungswahrscheinlichkeiten verwendet. Allerdings gibt es auch andere Kreditagenturen, die bei der Vergabe eines Kredits eine wichtige Funktion übernehmen können:

Die Bonitätsprüfung wird nicht nur bei Privatpersonen ausgeführt. Für Firmen zum Beispiel sind folgende Aspekte wichtig: Informationen aus dem Jahresabschluss, die Eigenmittelquote, der Cash Flow. Bei S&P zum Beispiel liegt die Rating-Klasse im A-Bereich zwischen AA und AL. Eine Bonitätsprüfung wird immer dann ausgeführt, wenn eine Dienstleistung nicht unmittelbar mit einer Bezahlung abgerechnet wird.

Nicht nur Darlehen gehören in diese Gruppe. Andere Anwendungsbeispiele sind z. B. Kreditkarte, Telekommunikation, Teilzahlungsverträge, Versicherung, Miet- und Vorkasseverträge. WÀhrend bei Darlehen immer sowohl die sachliche als auch die persönliche BonitÀt geprÃŒft wird, ist es bei anderen VertrÀgen meist eine Information einer Auskunftei.

Beispielhaft seien hier der Scorekompass, der ebenfalls von der Firma smava zur Verfügung gestellt wird, und der Bonitätsrechner des Anbieters von Finanzdienstleistungen namens Checks24 genannt: Wenn mehrere Parteien einen Vertrag unterschreiben, wird die Bonität für jede einzelne Partei individuell überprüft.

Im Falle der wesentlichen Bonität wird dagegen eine Gesamtbilanz erstellt. Der Haushaltspauschalbetrag richtet sich nach den im Haus wohnenden Menschen. Eine Selbstanzeige sollte zumindest vor einer grösseren Ausleihe bei der zuständigen Behörde der Universität erfolgen.