Der Kreditbetrug kostet die Verbraucher in Deutschland jedes Jahr Millionen. Andere öffentliche Institutionen melden ebenfalls immense Verluste durch falsche Kredite. allgemeines Interesse am Funktionieren des Bankensektors (str.). Der Kreditbetrug als eine Form der Wirtschaftskriminalität. Die rechtlichen Folgen und wirtschaftlichen Umstände des Kreditbetrugs.
Darlehensbetrug
Kreditbetrug ist im Bundesstrafrecht eine Vermögensdelikte, die in den § 265 b Abs. 1 Nr. 1 StGB als Straftatbestand reglementiert ist. Die Straftat steht im Zusammenhang mit dem Betrugsdelikt des 263 SGB. Zu den Krediten im Sinn dieses Bundesgesetzes zählen sowohl Geldkredite ( 488 ff. BGB), sogenannte Akzeptanzkredite (d.h. von der Hausbank an den Kunden ausgegebene Wechsel), als auch gegen Zahlung erworbene Forderungen, Zahlungsaufschübe, die Abzinsung von Wechsel und Checks sowie die Übernahme von Bürgschaften und Garantien.
Das Konzept des Kredits ist nicht kongruent mit § 19 KWG. 265 b ist ein abstrakter Gefahrenverstoß, der im Vorgriff auf § 263 STGB aufgrund eines beschränkten Sachverhalts auftritt. Der Verstoß besteht darin, im Antrag falsche Daten anzugeben. Dabei ist es gleichgültig, ob die Information in schriftlicher Form, durch Übermittlung von falschen oder unvollständigen Dokumenten oder durch Verdrängung entscheidungsrelevanter Dokumente erfolgt.
Falsche Informationen oder Dokumente müssen von Vorteil sein. Die kreditgebende Stelle muss dies nicht anerkannt haben. Gefährdete Gesellschaften oder Geschäfte sind alle Gesellschaften und Geschäfte, die dem Ausdruck „tatsächlicher Kaufmann“ oder „Kannkaufmann“ im Sinne von 1, 2 Handelsgesetzbuch zuordenbar sind. Die Straftat ist als abstrakte Gefahrenstraftat konzipiert und hat in der wissenschaftlichen Gemeinschaft vielfach kritisiert.
Nur die vorgesehenen Großdarlehen wurden vom Parlament gedeckt, aber der Wortlaut der Straftat öffnet eine Bestrafung der Straftat für alle Darlehen. Es wird argumentiert, dass es sich hierbei zum einen um den Bankensektor im Allgemeinen handelt, zum anderen aber auch um den Vermögensschutz anderer (wie im Falle von Betrug). 2 ] Kreditbetrug ist in der Regel neben anderen Eigentumsdelikten.
Kreditbetrug: Anwalt Dr. Röntgenberg erläutert, was im Fall eines….
Wenn man von der Gendarmerie oder Generalstaatsanwaltschaft eine Zwangsvorladung wegen „Kreditbetrug“, Paragraph 265 b und Paragraph 263 SGB erhält, gibt es einige Dinge zu erwägen. RA Dr. Ludwig Rünsberg, Strafrechtsanwalt und Spezialanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht, gibt einen ersten Einblick in das Thematische. Die erfahrenen Anwälte und Verteidiger wissen: In konjunkturell schweren Momenten nimmt die Zahl der Meldungen von Kreditbetrug zu.
Die Vorwürfe der Gendarmerie oder Generalstaatsanwaltschaft lauten, dass die Inanspruchnahme des Darlehens oder der Wert der Sicherheit unterlaufen ist. Allerdings kann ein Bericht über Kreditbetrug auch von einer Hausbank oder einem anderen Darlehensgeber verwendet werden, um den Darlehensnehmer zur Tilgung des Darlehens zu veranlassen und somit einen gewissen Einfluss zu haben.
In vielen Fällen muss der Anwalt daher bei einer Meldung von Kreditbetrug nicht nur Fragen des Strafrechts, sondern auch Fragen des Bankrechts klären. Wenn der Darlehensgeber im Rahmen der Kreditgewährung betrogen wird, kann dies zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren (Kreditbetrug, 265b StGB) oder gar 3 Jahren (Betrug, 263 StGB) kommen.
Anwalt Dr. Ludwig Rößberg, Strafrechtsanwalt und Spezialanwalt für Banken- und Finanzmarktrecht, gibt einen ersten Einblick in das, was bei Kreditbetrug wichtig ist. Zuerst ist zu klären, ob der Verdacht auf Kreditbetrug nach dem § 265 b Abs. 1 Satz 1 oder § 263 Abs. 2 Satz 2 BGB besteht, denn für einen Verdacht auf Kreditbetrug nach dem 263 Abs. 1 Satz 2 ist das Recht eine wesentlich härtere Bestrafung vorgesehen und nur damit ist der Verdacht bereits ahndbar.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein Kreditbetrug im Sinn des 265b HGB davon ausgeht, dass der Darlehensbetrag für ein Geschäft oder ein Gewerbe beabsichtigt war („Betriebskredit“). Betrügereien im Rahmen eines „Privatkredits“ können daher keinen Kreditbetrug im Sinn von Art. 265 b Abs. 1 Nr. 1 StGB sein. Wenn jedoch sowohl der Darlehensgeber als auch der Darlehensnehmer für ein Geschäft oder ein anderes Geschäft tätig sind, kann es ausreichend sein, die Straftat als Bedingung für die Straftat zu täuschen.
Jeder kann im Rahmen der Kreditgewährung betrügen (§ 263 StGB). Eine strafrechtliche Haftung für abgeschlossenen Schwindel nach 263 HGB geht eher davon aus, dass der Darlehensgeber durch die Irreführung einen Fehler hat und eine Vermögensdisposition betreibt, die zu einem Vermögensverlust führen kann. Wie kann ich bei Kreditbetrug vorgehen?
Auch Kreditbetrug nach dem § 265 b HGB und Kreditbetrug nach 263 HGB können Seite an Seite bestehen. Der Kreditbetrug nach dem § 265 b HGB hebt nach vorherrschender Auffassung in einem solchen Falle jedoch die Vervollständigung oder den Betrugsversuch nach 263 sGb auf.
Der Verteidiger oder Rechtsanwalt wird jedoch nicht die Hauptanhörung in einer Klage wegen Kreditbetruges zulassen, sondern ein Ende des Ermittlungsverfahrens anstreben. Mit Einwilligung des Gerichtes kann die Bundesanwaltschaft – aus unterschiedlichen Anlässen – das Verfahren wegen Kreditbetruges aussetzen, z.B. wegen „leichter Schuld“ ( 153 StPO), gegen Bedingungen oder Anordnungen ( “ 153a StPO“) oder nach Schadenersatz (“ 163b StPO“).
Ist ein Kreditbetrug nach dem § 265 b HGB oder ein Betrugsfall nach dem 263 BGB vorhanden, der im Fall einer Meldung zu konkretisieren ist und welche Vorgehensweise oder Abwehr richtig ist, sollte im einzelnen Fall durch einen Juristen geklärt werden. Ein Angeklagter sollte sich nach den Erfahrungen von Herrn Dr. Ludwig Rößberg in jedem Fall zunächst an einen Strafrechtsanwalt wenden, bevor er Informationen an die Kriminalpolizei oder Strafverfolgungsbehörde weitergibt.
Für Fragen zum Kreditbetrug steht Ihnen Herr Dr. Ludwig Rönsberg, Strafrechtsanwalt und Spezialanwalt für Banken- und Finanzmarktrecht, stets zur Seite.