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Außerplanmäßige Tilgung – beschleunigte Darlehensrückzahlung möglich
Bei der außerplanmäßigen Tilgung besteht die Möglichkeit, ein Darlehen durch Sondertilgungen rascher zurückzuzahlen. Dies ist eine Auszahlung, die neben den Monatsraten eines Darlehens erfolgt und vor Abschluss des Darlehens mit dem Darlehensgeber zu vereinbaren und im Darlehensvertrag festzuhalten ist. Der Darlehensnehmer kann in der Regel einmal jährlich eine Sonderrückzahlung leisten, um die Restverschuldung des Darlehens um den Betrag der Spezialzahlung zu reduzieren und so von einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit oder reduzierten Zinsaufwendungen zu profitieren. b.
Umso bedeutsamer ist die im Darlehensvertrag enthaltene Schriftform, auf die sich Darlehensnehmer und Bank durch Unterschrift einigen. Angaben zur Menge und Frequenz der Auszahlungen sollten umgehend erfasst werden. Auch wenn bei Vertragsabschluss keine weiteren Erträge zu erwarten sind, sollte die Sondertilgungsmöglichkeit im Darlehensvertrag mitberücksichtigt werden, sofern sich die Darlehenskosten dadurch nicht verteuern.
Wahlweise Sondertilgungsrecht: Das Tilgungsrecht ermöglicht eine flexible Rückzahlung. Der Darlehensnehmer kann eine Jahresrückzahlung leisten, deren Betrag nicht genau festgelegt ist. In manchen Fällen kann der Darlehensnehmer völlig frei entscheiden, ob er von dem Recht auf eine besondere Zahlung profitieren möchte. Fixes Sondertilgungsrecht: Die fixe Tilgungsvereinbarung gibt sowohl den exakten Rückzahlungsbetrag als auch den Rückzahlungstermin an.
Die fakultative Spezialtilgung hat gegenüber der Festvereinbarung den Vorzug, dass die jeweilige Sonderzahlung flexibler gestaltet werden kann, so dass der Darlehensnehmer die Sonderzahlung an die individuelle finanzielle Lage anpassen kann. Das fakultative Sonderkündigungsrecht eignet sich besonders für Schuldner mit schwankenden Einkünften. Prinzipiell kann das Recht auf Sonderzahlung für jede Art von Darlehen – sei es ein Autodarlehen, ein Privatdarlehen oder ein Wohnungsbaudarlehen – erfasst werden.
Bei Ratenkrediten macht der Darlehensnehmer von dieser Option nur in Ausnahmefällen Gebrauch, während das besondere Rückzahlungsrecht vor allem für Kredite zur Baufinanzierung genutzt wird. Betrag und Rhythmus der Sonderzahlung pro Jahr bzw. Laufzeit werden im Darlehensvertrag festgeschrieben. Der Betrag der Auszahlung wird als Prozentsatz des Netto-Darlehensbetrages ermittelt, d.h. der gewählte Darlehensbetrag und nicht die verbleibende Schulden.
Die prozentuale Höhe der freien Sondertilgungen beträgt in der Regel rund 5%. Als weitere Auszahlungsmöglichkeit im Rahmen der außerordentlichen Rückzahlung gibt es die jährlich zu zahlende Einmalzahlung in Höhe eines festen Betrages, z.B. eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 €. Sie können auch einen bestimmten prozentualen Anteil, z.B. 20% des Nettodarlehensbetrages, als außerplanmäßige Rückzahlung innerhalb der Sollzinsenverpflichtung auszahlen.
Im Ausnahmefall kann der Kunde von dem verlängerten Rückzahlungsrecht profitieren, das eine Rückzahlung von mehr als zehn Prozentpunkten pro Jahr ermöglicht. Oftmals geht das erweiterte Rückzahlungsrecht mit einer Steigerung des Sollzinssatzes einher, so dass die Aufwendungen für den nicht unerheblichen Anstieg steigen. Wenn die Laufzeit des Darlehens zehn Jahre überschreitet, kann der Darlehensnehmer ein besonderes Kündigungsrecht geltend machen und das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten auflösen.
In diesem Falle muss die verbleibende Schuld in voller Höhe über die Zahlung der Sonderleistung bezahlt oder zu Gunsten geringerer Darlehenszinsen umgeschichtet werden. Die Bank kann in diesem Falle keine Vorauszahlung fordern. Die Monatsraten für Darlehen sind in der Regel bis zur vollen Rückzahlung aufgrund des festen Zinssatzes gleich geblieben. Spezielle Zahlungen haben ebenfalls keinen Einfluß auf die Ratenhöhe.
Mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens verringert sich jedoch die Restschuld des Darlehens. Bleiben die Tranchen gleich, führt dies zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit, da aufgrund der außerplanmäßigen Rückzahlung ein geringerer Darlehensbetrag getilgt werden muss. Durch die außerplanmäßigen Tilgungen zahlt der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag über einen geringeren Zeitrahmen ab und wird dadurch rascher verschuldungsfrei.
Oftmals fordern die Kreditinstitute eine Ausgleichszahlung, die so genannte Frühtilgungsstrafe, als Ersatz für entgangene Zinserträge aus der Vorfälligkeit. Aus diesem Grund muss die Wirksamkeit der entsprechenden Zahlungen sorgfältig überprüft werden, um zu beurteilen, wie nützlich eine außerplanmäßige Amortisation ist. Sowohl die vorgezogene Rückzahlungsstrafe als auch die Anhebung der Sollzinsen können dazu beitragen, dass eine außerplanmäßige Rückzahlung unwirtschaftlich wird, wenn die angefallenen Entgelte die Einsparungen überschreiten, die sich aus der frühzeitigen Kündigung des Darlehens ergeben würden.
Für jeden Darlehensvertrag muss einzeln überprüft werden, ob und inwieweit sich eine besondere Rückzahlung auswirkt. Fordert das Institut für Sonderleistungen erhöhte Zinsen, sollte die erhöhte Zinslast mit den zu erwartenden Einsparungen verrechnet werden. Ein Beispiel: Ein Darlehensnehmer möchte durch die Inanspruchnahme eines Darlehens in der Größenordnung von 180.000 eine außerplanmäßige Rückzahlungsmöglichkeit von 6,5% pro Jahr abschließen.
Als Gegenleistung fordert die Nationalbank eine Zinsanhebung von 0,20%. Selbst wenn die Hausbank nur 0,2% mehr Zinsen pro Jahr als Entschädigung für die Rückzahlungsmöglichkeit von 6,5% fordert, entstehen dem Darlehensnehmer Kosten in der Größenordnung von € 2576,09 über sieben Jahre. Jährlich entstehen dadurch Mehrkosten von 368,01€. Fordert die Hausbank jedoch keine Anhebung der Sollzinsen und lässt freie außerplanmäßige Tilgungen zu, haben die außerplanmäßigen Tilgungen einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtsumme der Restschulden und damit auf die Kreditlaufzeit – eine Variante, die der Geldersparnis vorzuziehen ist und auf jeden Fall ausgeübt werden sollte.
Der Zuschlag für ein Darlehen und das Darlehen selbst kann nicht von der Mehrwertsteuer abgezogen werden. Abhängig von dem Zweck, für den das Darlehen beansprucht wurde, können die Zinsen jedoch abzugsfähig sein. Kann das Darlehen einer der Kategorien „Werbungskosten“, „Sonderausgaben“ oder „Sonderbelastungen“ der Einkommensteuererklärung zugeordnet werden, können Steuervorteile genutzt werden.
Dabei ist es von Bedeutung, dass dem Darlehen ein bestimmter Zweckbestimmung zugewiesen wurde, für den das Darlehen auch wirklich und ausschliesslich eingesetzt wurde. Wenn ein Darlehen für Privatzwecke abgeschlossen wurde, können die Zinsen nicht abgezogen werden. Das Darlehen muss einem kommerziellen Ziel dienen.