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Kredit Bürgen

Beispielsweise nutzen Banken Garantien, um sich einen Kredit von ihren Kunden zu sichern, wenn deren Bonität nicht ausreicht. Das ist eine weitere Möglichkeit für einen Privatkredit, falls die eigene finanzielle Situation nicht ausreicht. Die Kreditbürgschaft kommt zur Anwendung, wenn der Kreditnehmer nicht über ausreichende Sicherheiten, ein regelmäßiges Einkommen oder eine Kreditwürdigkeit verfügt. In solchen Fällen zahlen die Banken oder Kreditgeber ein Darlehen nur dann aus, wenn eine andere Person auch als Bürge für die Darlehensverbindlichkeit haftet. Darlehensschutz durch Garantie: oft der kurze Weg vom Bürgen zum Bettler.

Ab wann benötigt der Darlehensnehmer einen Bürgen?

Erforderlicher Betrag (Euro): Die Gewährung von Anleihen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Darlehensnehmer müssen in der Lage sein, die sich aus dem Kredit ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. Bestehen hieran Bedenken, weil die Erträge zu gering sind, der Auftraggeber sich noch in der Bewährungszeit oder einfach nur überkalkuliert hat, wird allgemein gesagt, dass die Kreditwürdigkeit unzureichend ist.

Außer der Anmelder kann einen Bürgen und damit eine Sicherheitsleistung erbringen. Sie ist immer dann erforderlich, wenn ein Kreditinstitut seine eigenen Finanzmittel als geringfügig erachtet. Befindet sich der Bewerber noch in der Bewährungszeit bei seinem jetzigen Dienstgeber, ist es möglich, dass er nicht in ein unbefristetes Dienstverhältnis überführt wird und somit kein dauerhaft gesichertes Einkünfte nachweist.

Hier gibt es ein bestimmtes Mass an Unsicherheit. Wenn es jedoch jemanden gibt, der hinreichend bonitätsstark ist und im schlimmsten Falle einspringt – einen Bürgen -, kann diese Kreditlücke geschlossen werden. Die Garantiegeber sollten sich darüber im Klaren sein, dass es praktisch keinen Ausweg aus einer Garantievereinbarung gibt. Wird der Darlehensnehmer während der Bewährungszeit gekündigt und kann die Rate nicht mehr selbst zahlen, setzt sich die Hausbank mit dem Bürgen in Verbindung.

Ein Bürge ist im Prinzip kein zweiter Darlehensnehmer, sondern nur eine Form des Notankers im Untergrund. Zur Vermeidung von Risiko und Aufwand wird daher sehr sorgfältig überprüft, ob der Garant bonitätsmäßig einwandfrei ist und ob eine Garantie überhaupt möglich ist.

Eine Bürgschaft wird nur dann als Sicherheiten erfasst, wenn der Darlehensnehmer bei Vertragsabschluss in der Lage ist, ein Kredit mit eigenen Geldern zu tilgen. Das heißt, der Auftraggeber muss zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme solvent sein. Dies wäre bei Hardware IV nicht der Fall, denn die staatliche Förderung sichert nur den Unterhalt, reicht aber für die Ratenzahlung eines Kredits nicht aus.

Die Garantiegeberin muss dann die Rate von Beginn an bezahlen. Aber das würde dem Grundsatz einer Garantie zuwiderlaufen.