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Kontokorrentkredit

Das Kontokorrentkredit ist der von einer Bank auf einem Kontokorrentkonto für einen begrenzten Zeitraum und in seiner Höhe zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gewährte Kredit, der sich durch unangekündigte Abrufbarkeit und jederzeitige sofortige Rückzahlungsfähigkeit auszeichnet. Überziehungskredite sind allgemein bekannt als Überziehungskredite, die Sie als eine Art Überbrückungskredit nutzen können. Eine Überziehungskredit wird auch als Überziehungskredit oder Überziehungskredit bezeichnet (kurz: „Überziehungskredit“). Ein Kontokorrentkredit ist aus rechtlicher Sicht ein Darlehen. Das Kontokorrentkredit muss bei einer Bank beantragt und vertraglich vereinbart werden.

Überziehungskredit

Das Kontokorrentkredit ist der von einer Bank auf einem Kontokorrentkonto für einen begrenzten Zeitraum und in seiner Höhe zur überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gewährte und durch unangekündigte Kündbarkeit und jederzeitige Rückzahlungsfähigkeit gekennzeichnete Kontokorrentkredit. Das Kontokorrentkredit ist ein Kontokorrentkredit im Sinn von 488 BWG. Bei Gewährung eines Kontokorrentkredits und vertraglicher Vereinbarung mit dem Kontobesitzer werden die Lastschriften bei Bedarf auf das entsprechende Kontokorrentkonto (Soll) und nicht wie bei anderen Guthabenarten auf Sonderkonten bebucht.

Das Kreditinstitut ist im nicht gekündigten Zustand während der Laufzeit des Darlehens für den Darlehensnehmer offen zu lassen, wobei der Darlehensnehmer die fälligen Sollzinsen zu entrichten hat und die Kontoforderung längstens bei Endfälligkeit zurückzuzahlen hat (§ 488 Abs. 2 BGB). Es wird als Kontokorrentkredit bezeichnet, weil es auf einem laufenden Bankkonto gewährt wird.

Ein Guthaben auf dem Konto ist somit auch ohne Verfall des gewährten Kontokorrentguthabens möglich und wird bei Erreichen eines Sollsaldos wieder aktiviert. Bei der Gewährung von Überziehungskrediten handelt es sich um ein Bankengeschäft für Institute im Sinn des 1 Abs. 1 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes. Im Falle von Gesellschaften werden Überziehungskredite als so genannte Betriebsmittelkredite zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, z.B. zwischen Gehaltszahlungsdatum und Umsatzeingang, genutzt.

Der Kontokorrentkredit ist im Ausland nicht bekannt; er entspricht dem Revolvierenden Kredit, bei dem eine vertragliche Kreditlimite mehrfach in Anspruch genommen werden kann, aber kein Guthaben entsteht. Die Kreditvereinbarung zum Kontokorrentkredit beinhaltet Bestimmungen zur Kreditlimite (maximale Kreditlimite), Laufzeit, Darlehenszinsen, Verwendungszweck und Kreditsicherheit. Darüber hinaus gehen die Banken davon aus, dass sich das Kontokorrentkonto während der Rechnungsperiode zumindest einmal ändert, d.h. Kontoeinnahmen zu einer völligen Rückzahlung der Nutzung oder sogar zu Kontokorrentguthaben führt.

Eine weitere Besonderheit des Kontokorrentkredites ist, dass es während der Laufzeit des Darlehens selbst dann wieder aktiviert wird, wenn zwischenzeitlich ein Habensaldo gebildet wurde. Der Kreditrahmen entspricht der vertraglichen Obergrenze für die Inanspruchnahme von Krediten. Sollte dieses nicht ausreichen, ist der Darlehensnehmer allerdings dazu angehalten, die Hausbank vor Überschreiten dieses Limits zu informieren und mit ihr eine Kontoüberziehung zu vereinbaren.

Kreditinstitute sind nicht dazu angehalten, nicht abgestimmte Dispositionen über das vertragliche Limit hinweg zu gestatten und können daher weitere Dispositionen ablehnen. Ein sogenannter „geduldeter Kontokorrentkredit“ besteht jedoch, wenn das Kreditguthaben oder eine explizit gewährte Kreditlimite für Verkäufe nicht ausreichend ist, die Verkäufe aber von der Bank ohne vorherige Vereinbarung durchgeführt werden[2].

Solche Toleranzen können für Banken Rechtsrisiken mit sich führen. Für solche Überziehungskredite sind die Institute befugt, einen separaten Zinssatz, die Überziehungszinsen, zu erheben. Das Kontokorrentguthaben läuft mit dem Ende der vertraglichen Laufzeit oder bei Fälligkeit durch die Bank aufgrund einer vorherigen Aufkündigung aus. Das Auslaufen der für einen Kontokorrentkredit festgelegten Laufzeit oder die Rückzahlung eines solchen Kredites führen jedoch in der Regel nicht zur Auflösung des Girokontoverhältnisses.

4 ] Ist eine implizite Übereinkunft geschlossen worden, nach der der Darlehensnehmer trotz Ablauf der Darlehenslaufzeit bis auf weiteres in gleichem oder anderem Ausmaß zur Verwendung des Vertragskapitals befugt sein soll, ist der Tilgungsanspruch der Hausbank nicht mehr geschuldet, sondern der Darlehensnehmer ist bis zur jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit ermächtigt.

5 ] Die Banken rechnen daher mit einer vollständigen Tilgung der Überziehungskredite, wenn es keine Nachlässe gibt.