Autoversicherung: Günstigere Beiträge durch begleitendes Fahren. Gleichzeitig sinken die Kosten für die Kfz-Versicherung. Inwiefern können Teilnehmer am begleiteten Fahren versichert werden? Was kann man sparen und was ist bei der Begleitung eines Fahrers noch zu beachten? Wenn die neuen Fahrer nach der Begleitphase ihr eigenes Auto versichern, zahlen sie bei vielen Anbietern weniger als die Fahrer ohne Begleiterfahrung.
Behauptung
Bitte informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über Ihre Beteiligung am Accompanied Driving ab 17 Uhr vor der ersten Mitfahrt! Weil junge Menschen bei der Fahrt mit ihnen hauptsächlich ein Familienauto oder eine begleitende Person benutzen, muss die Versicherung für dieses Modell adaptiert werden. Ein Versicherungsvertrag ist ein von der Versicherungsgesellschaft bei Vertragsschluss ausgestelltes Schriftstück.
Der Vertrag regelt unter anderem den Umfang und die Leistungen der abgeschlossenen Versicherung. Für einige Versicherer muss neben der Anmeldung eine Abschrift der Prüfbescheinigung des jungen Menschen vorgelegt werden. Denn in vielen Faellen sieht der Vertrag ein minimales Alter fuer das Fahren des Gegenstands vor. Viele Versicherungsgesellschaften erheben für die Beteiligung am Programm Begleitetes Fahren zurzeit keine oder keine wesentlichen Beitragserhöhungen.
Gerade nach der begleitenden Phase profitiert das Autofahren für Kinder und Erwachsene erheblich: 20 der 23 vom Digitalrekorder geforderten Kfz-Versicherer bieten signifikant niedrigere Prämien, Preisnachlässe und Ermäßigungen an. Wer im Alter von 17 Jahren seinen eigenen Führerausweis erwirbt und sein eigenes Auto absichern möchte, erhält von vielen Versicherungen auch einen wesentlich geringeren Prämienfaktor als diejenigen ohne Berufserfahrung.
Manche Provider belohnen auch ausdrücklich die Laufzeit der begleitenden Phase. Dies bedeutet: Wer längere Fahrten in Begleitung macht, bezahlt später weniger. Daher ist es ratsam, die unterschiedlichen Leistungen der Kfz-Versicherer z.B. im Netz zu überprüfen. Die Digitalrekorder und der Deutsche Videorekorder haben weder eine Kfz-Versicherung im Angebot, noch geben sie Ratschläge zu Kfz-Versicherungstarifen. Detaillierte Angaben und Tarife erhalten Sie bei den Versicherern selbst.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren in der Kfz-Versicherung
Die Verletzung einer Ausgabe des Begleiteten Fahrens ab 17 ist keine Pflichtverletzung, solange die Reisen im eigenen Land ablaufen. Ein unzulässiger Auslandsaufenthalt dagegen ist eine Pflichtverletzung (weil der für das Fahren des Fahrzeuges erforderliche Führerschein fehlt). In der Kfz-Versicherung kommen daher nur rechtswidrige Reisen ins Ausland in Frage.
Handelt es sich bei dem Versicherten jedoch nicht um den jugendlichen Kraftfahrer, kann die Leistungsbefreiung nur dann gegen ihn in Anspruch genommen werden, wenn er wußte oder nachlässig nicht wußte, daß ein für andere Länder gültiger Führerschein nicht vorhanden war (die Nachweispflicht für das Fehlen eines Verschuldens obliegt dem Versicherungsnehmer). Falls der Fahrzeugführer und der Versicherte nicht übereinstimmen und der Kfz-Versicherer die Entschädigung an den Versicherten gezahlt hat, hat er ein Rückgriffsrecht gegen den unter Verstoß gegen das Verbot ins Ausland reisenden Jugendlichen.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Rückgriff nicht möglich ist, wenn der Versicherte als Familienmitglied im selben Haushalt wohnt (Familienprivileg, § 67 Abs. 2 VVG). Haftpflichtversicherungsprobleme: Andererseits sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Begleiter die Erziehungsberechtigten des untergeordneten Fahrers sind.
Dies bedeutet in der Regel auch, dass ein Mutterunternehmen der Eigentümer des vom Kind gefahrenen Fahrzeuges und auch derjenige ist. Wenn dies der Fall ist oder ein anderer Versicherter sein Auto ab dem 17. Lebensjahr für die Begleitung nutzen darf, stellt dies eine Gefahrenerhöhung dar, die dem Versicherungsgeber gemeldet werden muss (§ 23 VVG).
Dann kann der Versicherungsgeber entscheiden, ob er den Auftrag weiterführt oder auflöst. Der Versicherung ist auch beim Neuabschluss eines Versicherungsvertrags mitzuteilen, ob das Auto auch für das begleitete Fahren genutzt werden soll ( 16 VVG), wenn man nicht einen nachträglichen Austritt des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsschutz befürchten will.
Nach Ansicht von Lang/Stahl/Huber ist das Risiko nicht gestiegen: Tatsächlich ist die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeuges durch Minderjährige, die am Modelltest „Begleitetes Fahren mit 17“ teilnehmen, ein wesentliches Preiskriterium, d.h. die risikoadäquate Ermittlung der Versicherungsprämien. Weil die 18- bis 25-Jährigen überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle auslösen, ist die zu entrichtende Prämie daher regelmässig erhöht, wenn auch neue Fahrer dieser Altersgruppe das Fahrzeug nutzen.
Deshalb ist es auch für die Versicherungsgesellschaften sehr bedeutsam, dass sie benachrichtigt werden, wenn sich andere Autofahrer, insbesondere junge Autofahrer, das Auto teilen. Dies ist jedoch keine Pflicht in der Kfz-Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung, sondern eine Pflicht, deren Verletzung „nur“ zu einer Neukalkulation der Prämien, ggf. mit Aufschlag, führt.
Davon unberührt bleibt die Deckungsfrage im Falle eines Versicherungsfalles. Eine Pflichtverletzung sieht Lang/Stahl/Huber aber auch, wenn es sich nicht um eine einmalige Verletzung handele, sondern wenn der junge Mensch „wiederholt“ Bedingungen aus dem Pilotprojekt verletzt; in solchen Situationen kann die in anderen Kontexten verabschiedete Judikatur sinngemäß zur Erhöhung des Risikos durch erneute Verletzungen genutzt werden.
Weil der Prüfschein ein vollgültiger Führerschein ist – nur durch eine Bedingung begrenzt – ist der jugendliche Fahrer auch im Haftpflichtversicherungsvertrag des Eigentümers hinsichtlich der Fahrerlaubnisklausel im Rahmen der AGB versichert. Im Vergleich zu erwachsenen Fahrern gibt es daher keine besonderen Merkmale im Haftpflichtversicherungsvertrag für jugendliche Testpersonen. Insoweit könnte jedoch ein Rückgriff des nach aussen haftpflichtigen Versicherungsunternehmens in Erwägung gezogen werden, wenn der Versicherte einen pflichtwidrigen Störfall durch Eingreifen in das Steuerrad verursacht hat.
Bei der Kraftfahrtversicherung gefährden nur absichtliche Pflichtverletzungen den Versicherungsschutz regelmässig; bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen ist es immer notwendig, dass das schuldhaft begangene Handeln die Leistungsverpflichtung und den Leistungsumfang der Versicherung beeinflusst hat, was in der Regel nicht der Fall sein wird. Die Versicherungsnehmer profitieren auch hier von den gesetzlich vorgeschriebenen Rückgriffsbegrenzungen.
Bei den Haftpflichtversicherungen ist auch zu berücksichtigen, dass eine Übertragung von Ansprüchen unter Familienmitgliedern, die in einer inländischen Gemeinde zusammenleben und zum Rückgriff der Versicherungsgesellschaft führen, gemäß 67 Abs. 2VG nicht erfolgt. Derzeit kann noch davon ausgegangen werden, dass der Haftpflichtversicherungsschutz nicht erlischt, wenn der Besitzer einer Prüfungsbescheinigung ohne Begleitung das versicherungspflichtige Auto fährt (da dies keine Verletzung der Fahrerlaubnisklausel ist); die Versicherungen bleiben jedoch anscheinend berechtigt, hier Veränderungen durchzuführen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 Satz 2).
die Erklärung des Gesamtverbands der Versicherungsunternehmen zur Aufnahme des Begleitens vom 29. Juli 2003; Broschüren zum Thema Autofahren; Broschüren zum Thema Autofahren; Broschüren zum Thema Autofahrer.