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Bürgschaft Selbstständig

Durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank wird die Bonität verbessert. Aber was können Sie als Selbständiger als Sicherheit anbieten? Bei Selbständigen handelt es sich in der Regel um Sachwerte oder die Übernahme einer Garantie. Sie arbeiten selbständig und haben eine bekannte Marke im Rücken. Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie ein schlechtes Blatt.

Garantie für Selbstständige

Garantien sind im Bankalltag immer dann erforderlich, wenn der Darlehensnehmer nicht über die erforderlichen Standard-Banksicherheiten verfügen, d.h. seine Kreditwürdigkeit dementsprechend unzureichend ist. Es gibt verschiedene Garantien, zwischen denen Sie je nach Standort wählen können oder müssen – natürlich auch Selbstständige.

Im Falle kleinerer Beträge ist es für Privatleute oder Firmen gebräuchlich, den Darlehensnehmer oder die Tilgung des abgeschlossenen Darlehens zu garantieren. In den meisten Fällen wird angegeben, dass die Banken oder der Darlehensgeber ohne rechtliche Schritte gegen den Darlehensnehmer auf den Garantiegeber zugehen kann.

Privatbürgschaften sind mit Bedacht zu geniessen – es ist üblich, dass der Garant Einflussnahme auf das betreffende Vorhaben will, dazu kommt die große seelische Last bei schlecht laufenden Geschäftsabschlüssen und der Gedanken an eine wirksame Garantie – insoweit sollten eher keine Bekannten oder Bekannten als Garanten herangezogen werden.

Ausfallgarantien können auch in Anspruch genommen werden, sie werden bis zu einem Umfang von 1 Mio. EUR von Bürgschaftsverbänden oder -banken gewährt, für Beträge von mehr als 10 Mio. EUR ist es erforderlich, an staatlichen Bürgschaftsprogrammen festzuhalten. Tatsächlich sind Garantiebanken Selbsthilfe-Institutionen deutscher Mittelständler, die auch miteinander konkurrieren.

Standardgarantien von Garantiebanken sind für Kreditinstitute und Kreditinstitute volle Kreditgarantien, bei denen eine Garantiebank immer nur bis zu 80 vom Hundert für den abgeschlossenen Vertrag einsteht. Für freiberufliche und gewerbliche Mitarbeiter gibt es Ausfallgarantien, es wird jedoch davon ausgegangen, dass das zu finanzierende Projekt wirtschaftlich ist. Von den Garantiebanken werden dann Ausfallgarantien, zum Beispiel für Bürgschaften und Bürgschaften, Working Capital, Wachstumsfinanzierung, Investitionsfinanzierung sowie für Unternehmensübernahmen und Neugründungen übernommen.

Eine solche Garantie wird entweder über Ihre eigene oder über das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ beansprucht, bei dem sich Selbstständige oder Unternehmensgründer unmittelbar an die Garantiebank des betreffenden Bundeslandes richten können. Anschliessend prüft die Garantiebank den Finanzierungsplan und garantiert je nach Konzeption 60 bis 80% der Kreditsumme.