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Ob es sich bei den Flüchtlingen um einen großen Vorteil für den Freistaat handelt oder nicht.
Bisher haben die Bundesländer diesen Pauschalbetrag vom Bundesminister der Finanzen zur Unterstützung der vielen Asylwerber mit Unterkünften und Lebensmitteln bekommen. Das heißt ganz konkret, dass die in der Bundesrepublik registrierten Flüchtlinge Unterkünfte, Lebensmittel, Hygiene-Artikel und Bekleidung vorfinden. Gemäß AsylbLG sollen alle diese Anforderungen von den zuständigen Stellen so weit wie möglich mit Naturalleistungen gedeckt werden.
Erst wenn der Verwaltungsaufwand zu groß wird, sollte Geld eingesetzt werden – dann erhalten die Asylsuchenden „Taschengeld“ für ihre eigenen Lebensunterhalt. Jedes Land bestimmt jedoch selbst, ob Geld oder Sachbezüge ausbezahlt werden. In den ersten Auffanglagern sorgen die Bundesländer für Unterbringung, Essen und Bekleidung; das „Taschengeld“ wird in Geld ausbezahlt.
Abhängig vom Lebensalter der Vertriebenen beträgt dieser Wert zwischen 76 und 135 EUR, Ehegatten mit einem gemeinsamen Hausstand bekommen je 122 EUR. Nach der Verteilung der Fluechtlinge aus den ersten Auffanglagern an die Gemeinden wird der Grossteil des Geldes in bar ausgezahlt und es werden keine Naturalleistungen erbracht. Die meisten Anlagen verfügen über eine Küche, weshalb die Vertriebenen selbst zubereiten.
Zusätzlich zu den üblichen Sachbezügen wurden die zuständigen Stellen aufgefordert, ihre privaten Belange nicht mit Geldern zu unterlegen. Die Flüchtlinge erhalten statt dessen direkte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, eine Telefonkarte oder einen Internet-Zugang. Dadurch soll der Reiz, gegen Bargeld nach Hause zu kommen, verringert werden. Deshalb prüfen auch andere Staaten, inwieweit sie das „Taschengeld“ durch Sachbezüge ablösen können.
Auch ist es dort logistischerweise einfacher, bereits abgewiesene Asylsuchende mit Naturalleistungen zu versorgen als in weit verstreuten Asylbewerbern in ländlichen Gebieten. In den Anschlussunterkünften sollten die zuständigen Stellen aber nach Möglichkeit auch Sachbezüge aufteilen. Auch hier sollten die „notwendigen persönlichen Bedürfnisse“ nicht in bar ausgezahlt werden. Nur wenn die Fluechtlinge ausgezahlt worden sind, werden ihnen prioritaer Barleistungen gewaehrt.
Dagegen wird das so genannte Pocket Money in Gutschein- und Warenform an die Vertriebenen zurückgegeben. „Die Würde der Menschen wird in Frage gestellt“, erläutert Sozialsenatssprecher Dr. med. Bernd Schneider. 2. Laut Bremen kann dieses grundlegende Recht nicht mit Naturalleistungen garantiert werden, weil die persönlichen Ansprüche der Menschen zu verschieden sind. Anhand dieser Fallbeispiele wird deutlich, wie verschieden die Länder mit den Vorteilen für Fluechtlinge umzugehen haben.
Unterbringung, Essen und Bekleidung werden als Sachleistungen in den Einrichtungen der Erstaufnahme angeboten. Bei der anschliessenden Unterbringung in den Gemeinden und Bezirken sind Barleistungen vorzuziehen. Im Einzelfall können die Gemeinden aufgrund besonderer Umstände davon abweichen. Im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen. Dazu gehört neben der Unterbringung und den Mahlzeiten auch die Bereitstellung von Bekleidung über das Bekleidungsgeschäft oder Voucher.
Sogar beim sozio-kulturellen Lebensunterhalt („Taschengeld“) wurden die Verwaltungen beauftragt, insbesondere in den Ankunfts- und Repatriierungseinrichtungen weitestgehend auf Naturalleistungen umzusteigen. Zu den Sachbezügen gehören Verkehrsmittel (Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr), Kommunikationen (Telefonkarten) und Erholung (Internetzugang). Darüber hinaus sollen auch Sachbezüge in den Anschlussunterkünften zuerkannt werden. Berlins: Fluechtlinge erhalten Sach- und Taschengelder in Erstlagern.
In der Regel werden nach dem Einzug in die eigene Wohngemeinschaft Barleistungen ausbezahlt. Brandenburgs: In den ersten Auffanglagern werden „notwendige Bedürfnisse“ mit materiellen Dienstleistungen befriedigt, aber auch „notwendige Eigenbedürfnisse“ sollen so weit wie möglich abgedeckt werden. Aber auch in Wohngemeinschaften können materielle Mittel ausbezahlt werden. Den Flüchtlingen wird das Geld in Gutscheine und Naturalleistungen ausgezahlt.
Unterkünfte und Verpflegung in den ersten Aufnahmezentren sind in den Sachbezügen enthalten. Die Auszahlung des Taschengeldes erfolgt in Bargeld. Bei den provisorischen Residenzen der städtischen Institutionen erhalten die Fluechtlinge ihren Unterhalt in Geld, da alle provisorischen Anlagen mit Kuechen ausgeruestet sind, in denen die Einwohner ihre eigenen Gerichte vorzubereiten haben. Wohnen dagegen ist eine Sacheinlage.
Der volle Umstieg auf Barleistungen wird erfolgen, sobald die Vertriebenen die Gemeinschaftsunterkunft verließen und in ihre eigenen vier Wände ziehen. Die Unterbringung und das Essen werden bereitgestellt, nur „Taschengeld“ wird ausbezahlt. Das System rechnet nach der Erstlagerung in monetäre Beträge um. Die Auszahlung des „Taschengeldes“ wird nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz in Geld vorgenommen. Es gibt auch Sachbezüge in der Grundausstattung (Duschgel, Bürste, Zahnpasta, Becher, Geschirr, Besteck etc.) sowie freie Übernachtung und Mahlzeiten.
Im Prinzip bekommen die Vertriebenen in den Gemeinden Bargeldleistungen. In ersten Auffanglagern werden den Flüchtlingen auch hier Unterbringung, Nahrung und der notwendige Haushaltsbedarf in Naturalien gewährt. Zusätzlich wird das „Taschengeld“ in Geld ausbezahlt. In der Folge sind die Gemeinden verantwortlich und können in Einzelfällen auch Sach- und Gutscheinleistungen ausstellen.
Niedrigsachsen: Die erste Aufnahme bietet Sach- und Geldleistungen. Verantwortlich dafür sind nach der ersten Aufnahme die Gemeinden. Je nach Gemeinde sind die Arten und der Grad der tatsächlichen Gewährung von Naturalleistungen verschieden. Die Verwaltungskosten werden zu hoch, so dass das „Taschengeld“ den Flüchtlingen weiter in Geld ausgehändigt werden soll.
Nordrhein-Westfalen: In den ersten Aufnahmezentren werden Catering, Übernachtung und Toilettenartikel als Sachleistungen angeboten. Zusätzlich erhalten die Vertriebenen ein maximales Monatsgeld von 143 EUR, das in Wochenraten ausbezahlt wird. Die Aufnahme und Versorgung der Vertriebenen erfolgt nach der ersten Aufnahme durch die Gemeinden, die dann selbstständig über die Gewährung von Sach- oder Geldbeträgen bestimmen können.
Saarbrücken: In den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen werden den Flüchtlingen die üblichen Sozialleistungen wie z. B. Übernachtung und Essen gewährt. Das saarländische „Taschengeld“ wird ebenfalls in Geld bezahlt, allerdings mit einem Abschlag für Hygieneartikel und Körperpflegemittel. Bargeldleistungen werden in der Regel in den Gemeinden ausgezahlt. Sächsisch: Die Sach- und Taschengelder werden hier nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz ausbezahlt.
Derzeit wird geprüft, inwieweit das Geld durch Sachbezüge abgelöst werden kann. In den ersten Auffanglagern bekommen Asylsuchende so weit wie möglich Naturalleistungen in Form von Unterbringungskosten. Zusätzlich wird ihnen Geld in Bargeld ausgezahlt. Wie auch in Sachsens Umfeld wird geprüft, ob und inwieweit geldwerte Vorteile in Waren oder Belegen anstelle von Bargeld gewährt werden können.
Nordrhein-Westfalen: Auch in Schleswig-Holstein bieten Erstcamps Naturalleistungen in Gestalt von Unterkünften und Essensgeld. Zusätzlich zu einem Monatsgeld werden den Flüchtlingen in den Erstlagern vor allem Sachbezüge zuerkannt. Im Anschluss an die ersten Auffanglager ist es Sache der Gemeinden zu entscheiden, ob Sachbezüge ausbezahlt werden.