Home > Sofortkredit > Alte Kreditverträge Kündigen

Alte Kreditverträge Kündigen

Nach jahrelangem Streit zwischen Banken und Kreditkunden um falsche Widerrufsbelehrung hat der Bundesgerichtshof die Verbraucherrechte gestärkt. Besonders für die Bankkunden, die ihren Kreditvertrag vor fünf Jahren unterzeichnet haben, lohnt es sich nach Meinung von Experten, den Vertrag zu widerrufen: In diesem Zusammenhang ist es verlockend, den alten Kreditvertrag zu kündigen und durch einen neuen zu ersetzen, um Geld zu sparen! Hier finden Sie alle Informationen, die Sie über die Kündigung von Krediten und Darlehen wissen müssen. Für variable Darlehen haben Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Kündigungsmöglichkeit für Kreditverträge auch nach Jahren

Im ersten Fall hatten die Antragsteller 2008 einen Konsumentenkredit in Höhe von 50.000 EUR bei der Nürnberger Sparkasse abgeschlossen und 2013 wegen unrichtiger Widerrufsbelehrung der Bank zurückgezogen. Nach dem Musterauftrag der Bank soll die 14-tägige Sperrfrist „frühestens mit Eingang dieser Belehrung“ laufen. Auch in einer weiteren Fussnote stand: „Bitte überprüfen Sie die Abgabefrist im Einzelfall“.

Diese bisher von der Sparkasse verwendete Sperranweisung hat der Bundesgerichtshof nun für trügerisch erklärt, weil sie dem Verbraucher den Anschein erwecken könnte, dass die 14-tägige Widerrufsfrist je nach den Gegebenheiten mehr oder weniger lange sein kann. Laut der auf solche Verfahren ausgerichteten Kanzlei ist diese falsche Kündigungspolitik deutschlandweit in rund 30.000 Darlehensverträgen mit Kreditinstituten zwischen Ende 2002 und Ende 2008 zu finden.

Nur wenige hundert Konsumenten, die sich fristgerecht beschwert haben, können jedoch von ihren kostspieligen Kreditverträgen zurücktreten, weil das so genannte unbefristete Rücktrittsrecht, das für fehlerhafte Instruktionen gilt, durch den Gesetzgeber am 22. Juli 2016 erloschen ist.

Unbefristetes Widerrufsrecht: Der Kunde kann Kreditverträge auch nach Jahren noch kündigen.

Darüber hinaus sind Rechtsanwälte und Gerichtshöfe an Verfahren beteiligt, in denen Kreditnehmer ihre Banken oder Sparkassen verklagen. Es stellt sich die Frage, ob die Konsumenten einen Darlehensvertrag wegen formaler Fehler auch nach vielen Jahren noch kündigen können. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Kredites hätte die Gesellschaft keinen Anrecht auf die für sie typische vorzeitige Rückzahlung.

Zivilkläger verweisen auf falsche Kündigungsanweisungen im Kreditvertrag – und wurden oft direkt vor dem Kauf der Kadis nachgewiesen. Zwar haben die Kreditinstitute gegen diese ablehnenden Entscheidungen teilweise Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegt. Oft haben die Hausbank und die Kundschaft einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen oder die Finanzinstitute haben ihre Berufung zurückgezogen.

Im ersten Fall hatten die Antragsteller 2008 einen Konsumentenkredit in Höhe von 50.000 EUR bei der Nürnberger Sparkasse abgeschlossen und 2013 wegen unrichtiger Widerrufsbelehrung der Bank zurückgezogen. Nach dem Musterauftrag der Bank soll die 14-tägige Sperrfrist „frühestens mit Eingang dieser Belehrung“ laufen. Auch in einer weiteren Fussnote stand: „Bitte überprüfen Sie die Abgabefrist im Einzelfall“.

Diese Weisung hat der Bundesgerichtshof nun für falsch erklärt, weil sie dem Auftraggeber den Anschein erwecken könnte, dass die 14-tägige Nachfrist je nach den Gegebenheiten größer oder kleiner sein kann. Laut der auf solche Verfahren ausgerichteten Kanzlei ist diese falsche Kündigungspolitik deutschlandweit in rund 30.000 Darlehensverträgen mit Kreditinstituten zwischen Ende 2002 und Ende 2008 zu finden.

Nur wenige hundert Konsumenten, die fristgerecht klagen, können jedoch ihre kostspieligen Kreditverträge kündigen. Die Begründung: Das so genannte unbefristete Recht auf Widerruf, das für fehlerhafte Lehren gilt, wurde vom Parlament am 22. Juli 2016 aufgehoben.