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Ablösung eines Kredites

Eine vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens aus eigenen Mitteln liegt natürlich immer bei Ihnen. Die Kreditrückzahlung muss jedoch immer sorgfältig geprüft werden, da viele Banken für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Allerdings müssen Sie darauf achten, ein paar Details, wenn Sie Ihr Darlehen einlösen, so dass Sie so viel wie möglich profitieren können. Ist es möglich, das Darlehen zu tilgen? Finden Sie dann heraus, wie hoch die Gebühren sind, die im Falle einer vorzeitigen Kündigung oder Rückzahlung des Darlehens fällig werden.

Danksagungen

Ich habe mein seit 03/2011 bestehendes Darlehen bei der Firma Santander getilgt, nachdem ich den Rückzahlungsbetrag (06.11.2014) telefonisch am 26.11.2014 erfragt hatte. Nichtsdestotrotz wurde die folgende Tranche (01.12.2014) belastet. sagt er. Ich bekomme jetzt eine Mahnung von der Firma Santiago de Chile für die Ratenzahlung 12/2014 in Hoehe von 394,19 Euro. Dies sind 32,00 Euro mehr als der aktuelle Kurs.

Laut Nachfrage bei der Firma Santiago muss immer die nächstfolgende Tranche dem gewünschten Ersatz hinzugefügt werden. Liebe Ratsuchende, auch ich habe diesen Quatsch noch nicht vernommen und Sie sollten ihm nach Ihrer Darstellung der Fakten keine weitere Aufmerksamkeit schenken. Haben Sie auf Ihren Wunsch hin einen Rückzahlungsbetrag erhalten, haben Sie diesen bezahlt und die Wertpapiere sind anschließend von der Hausbank übergeben worden, so gibt es für die Hausbank keine Rechtsgrundlage für weitere Ansprüche, jedenfalls nach den aktuellen Umständen.

Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens gegebenenfalls Gebührenerstattung.

Fazit: Die frühzeitige Rückzahlung eines Konsumentenkredits erfordert eine (fällige) proportionale Kosteneinsparung ( 501 BGB) und eine Beschränkung der Vorfälligkeitsentgelte gemäß 502BG ((hier: 1%). Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Anfrage zu einem existierenden Darlehen. Dieses Darlehen wird über die Firma AUXMONY oder eine der Partnerbanken abgewickelt. Die erste Kreditvergabe wurde durch Investitionen (andere Privatpersonen) gefördert und verlief reibungslos.

Keine Restschuld-Versicherung zu vertretbaren Zinssätzen. Ein Jahr später wurde mir eine Erhöhung vorgeschlagen. Dieses erste Darlehen wurde durch die Erhöhung ersetzt. Eine Ratenschutzversicherung konnte ich jedoch nicht mehr ausschliessen, da das Vorhaben unmittelbar von der Hausbank von AuXmoney abgewickelt wurde. Dauer 48-monatig. Jetzt, ein weiteres Jahr später, wurde mir eine weitere Erhöhung vorgeschlagen.

„Angelockt “ waren niedrige Zinssätze und niedrige Zinssätze für loyale Bestandskunden, die alle Tranchen fristgerecht zahlten. Die Summe, die ich am Ende, nach der Rückzahlung des aktuellen Kredits, also zur Ausschüttung kommen würde, würde 1000€ sein. Dauer jetzt 60 Monaten und eine zusätzliche Gebühr von 60 Euros pro Jahr.

Erhöhung heißt für den Falle, dass der gesamte aktuelle Vertrag ersetzt wird, zuzüglich eines Betrages als neues Guthaben. Neue Zinszahlungen würden erhoben, eine neue Restschuld-Versicherung für 60 Kalendermonate geschlossen und eine Maklergebühr erneut erhoben. Der Gesamtbetrag des Darlehens einschließlich Restschuld-Versicherung und Zins beträgt dann 7500 EUR.

Seit 48 Jahren schließe ich nun eine Ratenschutzversicherung ab. Allerdings wird (würde) der Darlehensbetrag nach einem Jahr (durch die Erhöhung) drei Jahre früher ausgezahlt – also ersetzt. Damit ist das aktuelle Darlehen zurückgezahlt. Muss ich für die 36-monatige Versicherung nicht erstattet werden? Nach meinem Dafürhalten kann ich nicht 48 Monat im Voraus zahlen, wenn der Anlass nach 12 Monat verschwindet. auf der Grundlage von 48 Jahren.

Aber da das Darlehen durch die Erhöhung nach 12 Monate gezahlt wird, muss ich die nicht angefallenen Zinskosten möglicherweise nicht „ausgleichen“? Ich bin mir bewusst, dass ich möglicherweise eine Entschädigung oder eine Entschädigung für Zinserträge leisten muss, aber ich kann die Zinsbeträge von 36 Monate nicht ausrechnen.

Zudem werden weder die Zins- noch die Restschuld-Versicherung gutgeschrieben oder in das neue Darlehensprojekt einbezogen. Zahlt und kalkuliert für 48 Kalendermonate und rechnet dann das Ganze für 60 Kalendermonate nach.