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Sparkasse Darlehen Kündigen

Dies ist seit Jahren die Erfahrung aller Sparkassen, die ihre Kunden bei der Aufnahme eines Immobilienkredits nicht richtig über ihr Widerrufsrecht informiert haben. Finanziert wurde das Haus mit einem Darlehen der örtlichen Sparkasse. Wenn er dies nicht will, weil er mit seiner Bank eine Umschuldung vereinbart hat, ist in der Regel keine formelle Kündigung des bestehenden Kreditvertrages erforderlich. Auf dieses Kündigungsrecht kann jedoch verzichtet werden. Wenn Sie ein Darlehen innerhalb der vertraglich vereinbarten Zinsbindungsfrist kündigen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Falsches Widerrufsrecht der Sparkasse: Der „Widerrufsfall

Der Weg eines Kreditnehmers zu seiner Rechten – speziell zu seinem Vermögen – ist bisweilen etwas mehr. Dadurch konnten wir mehrere bereits bezahlte Vorfälligkeitsentgelte für unsere Klienten zurückfordern. Denn die Sparkasse war nicht in der Lage, ihre Kundinnen und Kunden über ihr Rücktrittsrecht mit dem Sparkassen-Formular richtig aufzuklären. Nach einem von uns gewonnenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart können sich nun viele Sparbankkunden darüber erfreuen, die so bzw. in ähnlicher Weise über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden, denn hier weht der Widerrufs-Joker.

Mit der Sparkasse haben unsere Kunden im Monat März 2010 mehrere Immobilienkreditverträge geschlossen, darunter ein Kfw-Darlehen in der Gesamthöhe von € 160.000. Hierfür mussten sie der Sparkasse Vorfälligkeitsentgelte einschließlich Rücknahmegebühren in einer Gesamthöhe von 20.977,42 Euro abführen. Nachdem unsere Kunden erfahren hatten, dass ein Darlehen auch rückwirkend zurückgezogen werden kann, wenn sie nicht über ihr Rücktrittsrecht informiert werden und somit die bereits bezahlte vorzeitige Rückzahlung erstattet werden kann, fragten sie nach.

Nach der Klärung, dass ihre Lehren höchstwahrscheinlich falsch waren, drohte sie zunächst mit dem Rückzug und verlangte die Rückerstattung der Strafen für die vorzeitige Erstattung. Die Sparkasse lehnte ab und kam zu uns. Am 5. MÀrz 2014 haben wir deshalb die AltvertrÀge fÃŒr unsere Kunden aufgehoben. Auf die einvernehmlich vereinbarte Kündigung des Vertrages bei einer vorzeitigen Tilgung der Kredite hat die Sparkasse bezogen und war der Ansicht, dass es keine Lehrfehler gab.

Da die Sparkasse den Rücktritt nicht annahm und einen aussergerichtlichen Ausgleich ablehnte, waren rechtliche Schritte erforderlich. Folgende Irrtümer haben wir bei der Sperranweisung erkannt: Die Anweisung über den Zeitraum beginnend ist unübersichtlich. Der Hinweis auf die Internetadresse, an die kein Widerspruch ergehen konnte. Darüber hinaus waren wir der Ansicht, dass sich die Sparkasse wegen wesentlicher Abweichung von den damals geltenden Mustervorschriften nicht auf die Sicherungswirkung des 14 BGB-InfoV berufen konnte.

Das Oberlandesgericht in Absprache mit dem Amtsgericht kam in einem sehr detaillierten Gutachten zu dem Schluss, dass mit dem Sparkassenauftrag eine falsche und damit ineffektive Sperranweisung vorliegt und somit unsere Kunden nicht mehr an die Altverträge geknüpft sind, weil sie diese effektiv (retrospektiv) aufheben. Der Unwirksamkeitsgrund ergibt sich im Kern aus dem folgenden Gehalt der Widerrufsbelehrung: Für den Beginn der Frist ist es notwendig, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erklärung in Textform erteilt, die allen Erfordernissen des 355 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 a. F. entspricht und keine unerlaubten Ergänzungen enthält.

Das hat zur Konsequenz, dass ein Rücktritt prinzipiell unbegrenzt möglich ist. Jedem Konsumenten wird eine Kopie der Stornierungsbedingungen ausgehändigt.“ Die Verwechslung wird dadurch verursacht, dass die Stornierungsanweisung eine Passage über finanzierte Transaktionen enthält, obwohl es keine finanzierte Transaktion gibt. Sie ist nicht von der Unrichtigkeit der Widerspruchsbelehrung im konkreten Fall abhängig, sondern es ist maßgeblich, ob die Widerspruchsbelehrung sachlich dazu dient, den Konsumenten durch ihre irreführende Formulierung von der Wahrnehmung seines Widerrufsrechtes abzubringen.

Ferner kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass keine Rechtsfiktion des § 14 Abs. 1 und 3 BOB-InfoV zugunsten der Sparkasse in dieser Anleitung anzunehmen ist. Auf die schützende Wirkung des Geschmacksmusters konnte sich das Institut nicht berufen, weil es das Geschmacksmuster einer eigenen materiellen Verarbeitung unterworfen hatte.

Auch die Sparkasse konnte nicht beanstanden, dass ihre Kundschaft illegal und untreu gehandelt habe, weil sie mit ihrem Rücktritt „irrelevante Wirtschaftsinteressen “ verfolgte. Der Grund für einen Rücktritt ist irrelevant. Jeder, der angesichts der derzeit sehr tiefen Zinssätze von einem neuen Kreditvertrag mit niedrigeren Zinssätzen profitieren will, handelt nicht missbräuchlich.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat folgende Rechtsfolgen: Unsere Kunden sind nicht mehr zur vorzeitigen Rückzahlung verpflichtet, die die Sparkasse an sie abführt. Das Sparkonto übernimmt die Gerichtskosten. Unsere Kunden sind von der Sparkasse zur Erstattung der vorprozessualen Anwaltsgebühren verpflichtet. Wer profitiert von dem Spruch? Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 19. Jänner 2017, Az. 4 HE 95/15) ist für alle auf diese Weise oder in ähnlicher Weise über ihr Rücktrittsrecht unterwiesenen Sparkassen-Kunden sehr erbaulich.

Dies bedeutet, dass Sie unabhängig davon, mit welcher Sparkasse Sie einen Kreditvertrag abschließen, von diesem Entscheid dadurch begünstigt werden können, dass Sie, wie hier, die bereits bezahlte vorzeitige Rückzahlung zurückfordern oder heute durch eine niedrig verzinsliche Neuplanung einsparen. Es gibt jedoch eine wesentliche Einschränkung: Sie müssen Ihren zwischen dem 2. Nov. 2002 und dem 10. Jun. 2010 abgeschlossenen „alten Vertrag“ mit Ihrer Sparkasse vor dem 21. Jun. 2016 aufheben.

Bei Verträgen, die zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 21. Mai 2016 abgeschlossen wurden und für die keine oder falsche Stornierungsanweisungen vorliegen, bestehen andere Bedingungen. Doch auch hier gilt es, die Belehrung über den Widerruf durch einen Fachanwalt zu erörtern. Ihre Widerrufserklärung wird von uns für Sie kostenlos geprüft und ob Ihr Auftrag auch unrichtige Angaben enthalten muss.

Darin wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie Ihren Auftrag kündigen können, wie viel Sie durch den Rücktritt einsparen können, was unsere Arbeit kosten wird und wann ein Resultat zu erwarten ist.