Bei einer vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrages, z.B. wegen des Verkaufs der Immobilie, verlangen die Banken regelmäßig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die hohen Vorfälligkeitsentschädigungen schockieren die Kunden: Die Banken verlangen eine Vorfälligkeitsentschädigung für den vorzeitigen Rückzug aus einem Baukredit. Auf diese Weise reduzieren Sie die Vorauszahlung oder verteidigen sich dagegen. Bei vorzeitiger Kündigung eines Konsumentenkredits oder eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung berechnen die Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Vorfälligkeitsentgelt oft zu hoch – Abwicklungsgebühr schwierig
Derjenige, der eine Liegenschaft erwirbt, finanzieren sie regelmässig und nachhaltig. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrages, z.B. wegen des Verkaufs der Liegenschaft, fordern die Kreditinstitute in der Regel eine sogen. Wir sind der Meinung, dass diese Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Bereichen zu hoch ist und daher geprüft werden sollte. Teilweise werden Sie auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung vom Kaufvertrag zurücktreten, hier!
Da die Kalkulation zeitaufwendig ist, berechnen viele Kreditinstitute eine Bearbeitungspauschale – oft mehrere hundert Euros. Bei vorzeitiger Kündigung eines Kreditvertrages erfolgt die Bemessung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Hausbank. Die Bemessung dieses Schadensersatzanspruchs ist keine eigene Dienstleistung und wird in der Regel…. vom Kreditnehmer nicht separat beansprucht, sondern ist eine Aktivität, für die die Hausbank…. im eigenen Sinne verantwortlich ist.
Er selbst hat kein eigenes Recht darauf, dass die von ihm geschuldete Summe über den verbleibenden Kredit hinaus in Rechnung gestellt wird. Der Bankkunde kann somit die zu unrechtmäßig in Rechnung gestellte Vergütung einfordern. Derjenige, der etwas ohne Rechtsgrund durch die Ausführung einer anderen Person oder auf andere Art und Weisen auf seine Kosten erhält, ist zur Übergabe gezwungen.
Darüber hinaus haben Sie als Bankkunde das Recht auf 4% Verzugszinsen p.a. auf die zu Unrecht eingezogene Vergütung gemäß 246 BGB. 2. Wir empfehlen: Schreibe an deine Hausbank und fordere die Gebühren zurück. Nebenbei bemerkt: Nach unserer langjährigen Praxis werden unsere Kosten regelmässig durch Ihre Rechtschutzversicherung gedeckt.
Verurteilte Commerzbank: Vorfälligkeitsentgelt, Kosten für die Kalkulation unrechtmäßig
Gemäß dem oben genannten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt ist es unzulässig, Kosten für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach einer vorzeitigen Kündigung eines Darlehens zu berechnen. Beklagter war die Bank, die ihren Kundinnen und Kunden neben der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung, d.h. den verlorenen Tinden für die Gewährung eines Darlhensbetrages, noch einen Pauschalpreis (300 Euro) für die Entschädigungsberechnung in Rechnung stellt.
Derartige Gebühren für die Schadenberechnung bei verfrühter Aufhebung oder Kreditkündigung sind bei vielen Kreditinstituten gängig und belaufen sich nach Angabe der reklamierenden Verbandsschutzzentrale auf bis zu 400,- pro Darlehensvertrag. Vorauszahlungsentschädigung; die Ermittlung der Entschädigungshöhe obliegt der Bank: Mit dem noch nicht rechtskräftig ergangenen Rechtsmittelurteil hat das Oberlandesgericht die Rechtsprechung des Landgerichtes und damit die Ansicht der Verbraucherzentrale bestätigt, dass die Bundesanstalt nur im eigenen Namen die Entschädigungsberechnung durchführen und die vermeintlichen Kosten nicht in einem Pauschalbetrag an sie weitergeben kann.
Justizministerium rät: Rückzahlung bereits bezahlter Vorfälligkeitsentgelte möglich: Haben Kreditnehmer die Forderungen der Hausbank nach Beendigung des Kredits bereits beglichen, können sie überzählige Geldbeträge (Vorfälligkeitsentschädigung, Kalkulationskosten und Zinsen) von der Hausbank aus einer ungerechtfertigten Anreicherung zurückfordern. Das Honorar des Rechtsanwalts ist im Verzugsfall von der Hausbank zu erstatten. Unsere Offerte bei Kreditkündigung oder vorzeitigem Rücktritt, Nichtannahme: Wir überprüfen Ihre Kreditdokumente bei der ersten Beratung auf Irrtümer seitens der Hausbank.