Wenn die Bank jedoch über ausreichende Sicherheiten verfügt, besteht auch kein Kreditrisiko. Part II – Kündigung durch die Bank. In einem ersten Teil dieser Serie wurde gezeigt, welche Möglichkeiten der Kreditkündigung ein Immobilienbesitzer hat. In dem Vertrag habe ich auch die Klausel unterschrieben, dass im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners der Vertrag vollständig gekündigt wird. Anders ist es, wenn eine Bank als Kreditgeber das Darlehen vorzeitig kündigt.
Ausleihungen:: Die Kündigung durch die Bank ist unzulässig!
Wenn der Konsument in einen wirtschaftlichen Engpaß gerät, reagiert die Bank oft mit einer Kündigung der Kredite ohne Vorankündigung. Weil der Kreditwert in der Regel nicht auf einen Streich getilgt werden kann, muss der Konsument einen neuen Darlehensvertrag abschließen. Eine solche Verschiebung kann sich als problematisch erweisen, so dass die betroffenen Konsumenten ein legitimes Recht haben, sich einer Kündigung zu widersetzen.
Eine Kündigung kann vor allem dann angefochten werden, wenn die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind und die Kündigung damit rechtswidrig war. Die Kündigung des Verbraucherkreditvertrages, die in Teilbeträgen zurückzuzahlen ist, kann vor allem bei Zahlungsrückstand des Schuldners in Erwägung gezogen werden (§ 498 BGB). Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der Kreditnehmer mit wenigstens zwei aufeinander folgenden Tranchen und wenigstens 10% (bei einer Dauer von mehr als 3 Jahren nur 5%) des nominalen Kreditbetrages ganz oder zum Teil im Rückstand ist (§ 498 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Im Falle eines Immobilienkreditvertrages muss der Kreditnehmer gemäß 498 Abs. 2 Nr. 1 Nr. 1 BGB zumindest mit 2,5 v. H. des Nennbetrages im Rückstand sein. Darüber hinaus muss der Kreditgeber dem Kreditnehmer eine schriftliche Zahlungsfrist von zwei Wochen für die vollständige Begleichung des ausstehenden Betrages auferlegt haben. Der Kreditgeber hat in dem hierzu notwendigen Brief dem Kreditnehmer die Kündigung des Kredites anzudrohen, wenn die Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen (§ 498 Abs. 1 Nr. 2 BGB) Darüber hinaus soll der Kreditgeber dem Kreditnehmer eine gütliche Einigung anbieten.
Fehlt diese Frist, ist die Kündigung ungültig. Selbst wenn der Konsument den Zahlungsrückstand fristgerecht bezahlt, geht der Kreditvertrag weiter. Darüber hinaus hat die Bank das Recht, den Kreditvertrag aus wichtigen Gründen zu beenden (§ 490 BGB). Als außerordentliche Kündigungsgründe gelten neben dem Zahlungsausfall vor allem die deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Verhältnisse.
Diese Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht, wenn die Vermögenswerte wertgemindert sind, die Besicherung aber zur Realisierung des Tilgungs- und Zinsanspruchs der Bank ausreichend ist. Wenn die Bank jedoch über genügend Deckung verfügte, fehlte auch das Kreditrisiko. Der Darlehensvertrag kann in diesem Falle nicht fristlos gekündigt werden.
Die finanzierten Immobilien wurden in diesem Zusammenhang oft dem Finanzinstitut als Sicherheiten hinterlassen, so dass die Bank bei Zahlungsverzug direkt auf die Immobilien zugreifen und diese umgehend verkaufen konnte.