Das gilt auch, wenn Zinsen berechnet werden. Beantwortung: Ja, Stiftungen können Kredite aufnehmen und vergeben. Beispielsweise kann ein Darlehen erforderlich sein, um einen Immobilienerwerb mit der Stiftung zu finanzieren. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Makler und einige Sonderbestimmungen für Kreditvermittler gelten. Hier kann die Kreditvergabe scheitern, da die Bank an dieser Stelle eine Garantie benötigt, dass der Antragsteller das persönliche Darlehen für die gesamte Laufzeit bedienen kann.
Danksagungen
Eine Direktvertriebsgesellschaft hat für ihren Produktvertrieb Außendienstmitarbeiter, die an der Eingangstür potenzieller Käufer anrufen, um Schmuck-Sets im Gegenwert von ca. 1.200 Euro zu erstehen. Die Direktvertriebsgesellschaft will nun neben der vollständigen Zahlung per Bar- oder Bankeinzug auch eine 12-monatige Ratenzahlung einführen. Er ist also ein Konsumentenkredit. Es stellt sich die Frage: Kann das Unternehmen im Direktvertrieb selbst Konsumentenkredite vergeben oder dürfen nur Kreditinstitute solche Kredite vergeben?
Falls das Untenehmen selbst einen Konsumentenkredit gewähren darf: Welche sind – neben der Möglichkeit des Widerrufs – die wesentlichen rechtlichen Normen zu berücksichtigen? Die Vergabe von Krediten ist prinzipiell eine genehmigungspflichtige Geschäftstätigkeit (§ 32 KWG). Kommerzielle Kredite beginnen, wenn mehr als 3 Kredite vergeben werden. Eigene Absatzfinanzierungen (Ratenkauf) gelten jedoch nicht als Kreditgeschäfte, auch wenn hier eine Verzinsung erfolgt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten tritt auf, wenn die Mittel über Zinsen „verkauft“ werden, anstatt die Bezahlung eines vom “ Darlehensgeber “ erworbenen Objekts zu erleichtern. Hoffentlich habe ich Ihre Anfrage in verständlicher Weise geantwortet und danke Ihnen für das in mich gesetzte Vertrauen. 2. Selbst wenn es keinen echten Konsumentenkredit im Sinn von Zahlung/Überweisung gibt (was dann ein Bankengeschäft wäre), gelten für diese Kaufpreisverschiebung (so jedenfalls der Wikipedia-Artikel) Regelungen für Konsumentenkredite.
Ich habe in diesem Kontext folgende Frage: Beim Abschluß eines Kreditvertrages müssen dem Konsumenten offensichtlich Kreditauskünfte auf einem Standardformular (Laufzeit, Zinsen, Rücktrittsrecht, etc.) erteilt werden. Lieber Frager, bitte verzeihen Sie mir, dass ich diese Anfragen nicht früher beantwortet habe. Ich bitte daher um Verständniss, dass ich diese Anfrage nur kurz im Forum beantwort.
Es gelten zum Teil die Standards zum Konsumentenkredit (491 ff. BGB) in ihrer Zusammensetzung ( 506, 507 BGB, I. V. M. 12 des Artikels 247 EGBGB). Dies bedeutet, dass sie (mit wenigen Vereinfachungen) die Informationspflicht und die schriftliche Form des Vertrags einhalten müssen. Sie müssen auch das ESIS-Formular nach Maßgabe von Paragraph 247 Anhang 4 ESGBGB verwenden, um ihre Abnehmer zu informieren.
In den §§ 491- 512 HGB sind die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherkredite enthalten, die in den 506 und 507 HGB näher erläutert werden. Die Mitteilungspflichten resultieren aus den 18 Absätzen des Artikels 247 EBGB. Lassen Sie mich nun kurz auf die für sie wichtigen Details und die Standards eingehen, wo sie das Ganze vorfinden: 2. 247 Abs. 2 Nr. 2 BGB beinhaltet weitere Angaben zu ihren Pflichten zur Information.
Die Inhalte der Vorvertragsinformationen ergeben sich für sie vor allem aus Artikel 247 3 GBGB. der Gesamtsumme, 9. die Auszahlungsbestimmungen, 10. sonstige Ausgaben, vor allem im Hinblick auf die Zahlung oder die Nutzung eines Zahlungsermächtigungsinstruments, mit denen sowohl Zahlungen als auch Rückzüge vorgenommen werden können, sowie die Voraussetzungen, unter denen die Ausgaben angepaßt werden können; 11. den Zinssatz und die Modalitäten seiner Angleichung sowie etwaige Verzugszinsen usw., 11.
Im Einzelnen sind die Voraussetzungen, die Dauer sowie die Methode und die Modalitäten der Berichtigung anzugeben. Sie sind auch an 6 des Artikels 247 EGV interessiert, der präzisiert, dass die Angaben eindeutig und nachvollziehbar sein müssen und sich auch auf das Rücktrittsrecht beziehen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass gemäß 493 HGB auch eine Informationspflicht über die Veränderung der Belastungszinsen während der Vertragsdauer (3 Monaten vor der Änderung) gegeben ist.
EGBGBGB, insbesondere 1- 3, 6-12 und 14-15) Sie haben spezielle Auskunftspflichten, sowie ein beschränktes Widerrufs- und ein verlängertes Rückgaberecht. Hoffentlich habe ich zumindest einen kurzen Einblick in alle fraglichen Aspekte gewährt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Geltungsbereichs der Standards hier nur ein allgemeiner Einblick möglich ist und sich einzelne Fragen oft erst später stellen.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen oder Mehrdeutigkeiten haben. Die Kontaktdetails sind in meinem Kontaktprofil zu sehen.