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Studienkredit Studentenwerk

Wenn Sie sich zur Finanzierung Ihres Studiums Geld leihen möchten, können Sie sich von unserer Studienberatung kostenlos und unabhängig beraten lassen. Bei der Bildungsfinanzierung spielt die KfW-Bank eine wichtige Rolle: Im Auftrag des Bundes ist sie derzeit in den Bereichen „verzinsliche Bankkredite nach dem BAföG“, im „Bildungskreditprogramm des Bundes“ und mit einem eigenen „KfW-Studienkredit“ tätig. Eine Reihe von Banken bietet seit einiger Zeit Studienkredite an. Überregionaler Anbieter ist beispielsweise die KfW-Förderbank mit dem KfW-Studienkredit, zu dem Sie sich auch bei uns beraten lassen können. Sie bietet allen Studierenden Beratung zu Kreditkonditionen und Unterstützung beim Abschluss der entsprechenden Darlehensverträge.

Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Verzinsung des KfW-Studienkredits erfolgt ab Auszahlungsbeginn. Der Student kann die ganze Laufzeit des Darlehens frei gestalten. Die Einkünfte der Ehepartner sind unbedeutend, es müssen keine Wertpapiere zur Verfügung stehen. Der Rückzahlungsbeginn erfolgt jeweils sechs und 23 Monaten nach der Ausschüttungsphase in Monatsraten von mind. 20,- €.

Eine Tilgung kann über 25 Jahre vorgenommen werden, Abgrenzungen sind möglich. Es wird empfohlen, sich von unseren Mitarbeitern über die Bedingungen eines Studienkredits detailliert informieren zu lassen. Bitte kontaktieren Sie uns. Der Betrag des nach dem Studienabschluss zu tilgenden Darlehensbetrages und vor allem die aufgelaufenen Zinserträge sollten nicht unterschätzt werden. Nähere Infos zum Antrag und einen Rückzahlungsrechner gibt es hier.

Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau

In vielen Kreditinstituten werden Sonderkredite für Studenten mit sehr verschiedenen Konditionen angeboten. Dadurch wird den Studenten (unabhängig vom BAföG) eine weitere Finanzierungsmöglichkeit geboten – ohne Überprüfung des eigenen Verdienstes oder der finanziellen Verhältnisse der eigenen Familien. Bundesbürger, Familienmitglieder eines Bundesbürgers, die sich mit ihm in der Bundesrepublik befinden (eigene Staatsangehörigkeit ist unerheblich ), EU-Bürger, die sich seit drei Jahren legal in der Bundesrepublik aufgehalten haben, Familienmitglieder eines solchen EU-Bürgers,

bei ihm in der Bundesrepublik bleiben (die eigene Nationalität und die Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik spielt keine Rolle), „BildungsinländerInnen“, d.h. Studenten mit ausländischem Bürgerrecht, die ihre Hochschulreife in der Bundesrepublik oder an einer ausländischen Hochschule erlangt haben. Die Förderung erfolgt für Erst- und Zweitstudiengänge (Bachelor, Diplome, Lehramt, Staatsexamen), für weiterführende Kurse (Master-, Ergänzungs-, Postgraduierten- und Postgraduiertenstudiengänge) und für Promotionsstudiengänge.

Der Nachweis der Leistung muss mindestens nach dem sechsten Fachsemester erbracht werden, ansonsten werden keine weiteren Zahlungen geleistet. Der Rückzahlungsbetrag muss innerhalb von 25 Jahren nach dem Ende der Immatrikulation und im Alter von 67 Jahren gezahlt werden, und es gibt keine Verzichte auf kurze Studienzeiten, gute Leistungen oder vorzeitige Amortisation. Wenn zum Beispiel für zehn Halbjahre 400 Euro pro Monat von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten werden, entstehen 24.000 Euro Verschuldung – zuzüglich Zins.

Sie können aber auch für die verbleibende Laufzeit des Kredits für die Rückzahlungsphase eine feste Zinsoption auswählen. Bevor Sie einen KfW-Studienkredit aufnehmen, sollten Sie sich immer von der Bildungsförderung oder der Sozialberatungsstelle des Studentenwerkes darüber informieren lassen, ob es noch billigere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium gibt (BAföG, Studienkredite etc.).

Dieses Zusatzangebot wird vom Studentenwerk nicht als graduationsorientiert, d.h. mit dem Zweck, so viele Darlehen wie möglich zu vergeben, sondern in der Studienberatung gesehen.