Selbst ohne Einkommen lohnen sich Steuererklärungen für Studierende. Vielmehr gibt es in Deutschland mehrere zehntausend Studierende, die kein eigenes Einkommen haben, aber nicht von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht befreit sind. Der steuerliche Verlust wird erfasst und damit „verbraucht“, auch wenn ein so niedriges Einkommen wahrscheinlich ohnehin keine Steuern generiert hätte. Schlussfolgerung: Ohne Einkommen bringt ein Sonderausgabenabzug den Studierenden aus steuerlicher Sicht gar nichts. TAX DECLARATION Studenten können Studienkosten abziehen, auch wenn sie noch kein Einkommen haben ~ JETZT LESEN!
Verlustvorträge – Steuererklärungen ohne Ertrag
Wie hoch ist der Gewinnvortrag? Glücklicherweise können Studierende viele ihrer Studiengebühren für Steuerzwecke einfordern. Eine Rückerstattung des Geldes vom Land für die Weiterbildung erfolgt jedoch nur, wenn auch die Steuer bezahlt wird. Weil die meisten Studierenden jedoch noch keine Steuer bezahlen, weil ihr jährliches Einkommen unter dem Freibetrag von 9.000 EUR (2018) liegt, stellt das Steuergesetz eine günstige Alternative dar: den steuerlichen Vortrag.
Über einen steuerlichen Verlustrücktrag können alle Studiengebühren (= Verluste) an das Steueramt gemeldet werden. Die ausgewiesenen Aufwendungen bleiben dem Steueramt in Erinnerung, und sobald die Steuer erstmals bezahlt wird, werden die Verlustvorträge mit den Steueraufwendungen saldiert. Für die Mitarbeiter bedeutet dies, dass die Kosten des Studiums in einer Steuerrückerstattung vergütet werden. Kann jeder Student einen Verlust vortragen?
Jeder Studierende, der ein zweites Studium (Master oder Bachelors mit abgeschlossener Berufsausbildung) absolviert, kann seine Ausbildungs- und Berufsausgaben als einkommensbezogene Aufwendungen für Steuerzwecke einfordern. Für Studienanfänger weist das Steueramt die Studiengebühren derzeit nur als Sonderaufwand aus; ein Vortrag ist daher nicht möglich (siehe Erläuterungen unten). Verlustvorträge: Wenn Studierende weniger Einkommen als Aufwendungen verbuchen, entstehen steuerliche Verluste.
Diese Verluste werden vom Steueramt in Form einer Steuerprämie erfasst, die bei Zahlung der Steuer zurückerstattet wird. Keine Verlustvorträge: Haben Studierende mehr Einkommen als Aufwendungen und versteuern ihr Einkommen, können die in der Einkommensteuererklärung genannten Studiengebühren vollständig aufgerechnet werden.
Ab wann wird der Gewinnvortrag ausbezahlt? Studierende haben in der Regel während des Studiums weniger Einkommen als Kosten und verzeichnen somit einen Nachteil. Dieser Schaden kann dem Steueramt durch eine Erklärung gemeldet werden. Die Steuerbehörde erinnert sich an diesen Schaden. So lange es keinen Einnahmeüberschuss gibt, werden die gemeldeten Gewinne vom Fiskus in die kommenden Jahre abtransportiert.
Die Verlustvorträge enden erst, wenn laut Steuererklärungen die Erträge die Verlustvorträge überschreiten. Nun werden die Verlustvorträge (über die akademischen Jahre) zurückerstattet. Die Verrechnung der gezahlten Löhne mit den ausgewiesenen Fehlbeträgen und die Rückerstattung der bereits gezahlten Steuer in Form von Verlustvorträgen erfolgen ebenfalls maschinell. Sie haben von 2012 bis 2014 gelernt, in diesem Zeitraum kein signifikantes Einkommen erwirtschaftet und für jedes Jahr, in dem Sie Ihre Studiengebühren als Verlust vortragen, eine Einkommensteuererklärung eingereicht.
Die Steuerbehörde hat die jährlichen steuerlichen Verlustrückstellungen festgestellt und kommt zu dem Schluss, dass Sie in den drei Jahren 15.000 EUR an Studiengebühren angesammelt haben. Sie deklarieren dieses Einkommen in Ihrer Einkommensteuererklärung und müssen darauf Steuergelder abführen. Durch den Verlustvortrag während des Studiums wird Ihr zu versteuernder Gewinn jedoch erheblich mindert.
Sie müssen nur so viel Geld ausgeben, als hätten Sie nur 30.000 EUR erwirtschaftet. Der Lohnsteuerabzug erfolgt in der Regel unmittelbar von den Mitarbeitern, so dass die zuviel gezahlten Steuerbeträge nun vom Steueramt wiedererstattet werden. So haben Sie Ihre Studiengebühren vom Land zurückbekommen.