Gewährung von Hypotheken für Senioren. Nach Ablauf der Laufzeit muss die Hypothek in einer Summe zurückgezahlt werden oder die Immobilie geht in das Eigentum der Bank über. Das Gesetz macht eine Hypothek unmöglich. Die Hypothek und die Grundschuld sind Hypotheken. Mit der Hypothek wird eine bestimmte Forderung gesichert.
Altersvorsorge und Hypotheken: Was ist zu beachten?
Hypothekarzinsen sind nach wie vor verführerisch niedrig. Dies macht den Ankauf von Wohnimmobilien interessant. Erhalten Sie noch eine Hypothek als zukünftiger Rentner? Macht es Sinn, zur Finanzierung von Seniorenheimen Gelder aus der Rentenkasse zu ziehen oder damit die Hypothekenschulden zu mindern? Zur Beantwortung dieser Frage ist eine kurze Erläuterung erforderlich, wie Wohnungseigentum in der Regel in der Schweiz refinanziert wird.
Zur Finanzierung dieses Wohneigentums benötigen Sie mind. 20-prozentige Eigenmittel. Diese Eigenmittel müssen zu 10 vom Hundert in Geld ausgezahlt werden. Auch die restlichen 10 Prozentpunkte können durch vorzeitige Entnahme oder Pfändung von Vorsorgegeldern oder Vermögenswerten aus 3a-Konten oder aus rückkaufbaren Lebensversicherungen zur Verfügung gestellt werden. Noch mehr Eigenmittel im hohen Lebensalter!
Im Falle der Eigenheimfinanzierung können zwei Dritteln des Marktwertes der Immobilie mit einer Anfangshypothek auf unbegrenzte Zeit verliehen werden. Die zweite Hypothek muss innert 20 Jahren oder vor Erreichung des Pensionsalters zurückgezahlt werden. Daraus ergibt sich, dass der Eigenmittelbedarf mit steigendem Lebensalter deutlich zunimmt, aber auch die jährliche Abschreibungsrate zunimmt, da der selbe Wert über einen verkürzten Zeitabschnitt abgeschrieben werden muss.
Darüber hinaus rechnet die Hausbank oder Versicherungsgesellschaft damit, dass der Erwerber zu jedem Zeitpunkt eine Hypothek von 5 Prozentpunkten zahlen kann und kalkuliert die Erschwinglichkeit zu diesem Zinssatz. Bei der Vergabe von Hypotheken achten Finanzinstitutionen auch auf eine gute Kreditwürdigkeit und Solvenz. Rechenbeispiel eines 50-jährigen Erwerbers, Kaufpreis: 1’000’000 Franken, Eigenkapital: 200’000 Franken, Gesamthypothek: 800’000 Franken, davon zu tilgen mit 65 Jahren:
Durch mehr Eigenmittel wird die Finanzierbarkeit erleichtert. Optimal natürlich, wenn neben den 20 prozentigen eigenen Mitteln auch die restlichen 130’000 Francs vom Unternehmen selbst aufgebracht werden können. Die zweite Hypothek müsste mit 57 Jahren innerhalb von 8 Jahren zurückgezahlt werden, was eine Refinanzierung mit nur 20-prozentigem Eigenkapital oft nicht möglich macht.
Es ist auch vorstellbar, dass Käufer wesentlich mehr als 33% ihres Eigenkapitals beisteuern könnten, sei es durch Sparen, durch Entnahme von Geld aus der Rentenkasse oder durch eine Vorabvererbung. Es ist zu berücksichtigen, dass ein großer Teil des Kapitals in eigenen Immobilien angelegt ist und dass bei der bevorzugten Option der Vorsorgeeinrichtung die Alters- und Witwenrenten gekürzt werden.
Wenn zu viel Vermögen in der Liegenschaft bindet und die Renteneinnahmen durch einen Vorbezug aus der Rentenkasse niedrig sind, kann es schwer oder sogar nicht mehr möglich sein, die Hypothek bei Bedarf wieder zu steigern, da sie möglicherweise nicht mehr bezahlbar ist. Die eigene Steuerlast wird auch durch die Hypothekenhöhe mitbestimmt.