Bestimmt für den Vertrieb an Geschäftspartner; Kann schnell und einfach online bestellt werden; Direkt verfügbar: Unter den kostenpflichtigen Angeboten können Sie kostenlos eine Bonitätsprüfung anfordern. Der andere „freie“ hat nur einen grünen Haken und kommt per Post. Aber auch die kostenlose schriftliche Information kann in wenigen Schritten angefordert werden. Garantiert kostenlos ist nur die postalische Anfrage.
Schufa: Kreditauskünfte kostenlos anfordern
Die Schufa ist seit 2010 dazu angehalten, einmal im Jahr eine kostenfreie Bonitätsprüfung durchzuführen. Aber die Schufa macht es Ihnen nicht leicht. Sie können unter den gebührenpflichtigen Sonderangeboten kostenlos eine Bonitätsprüfung anfordern. Schufa ist ein privates deutsches Wirtschaftsinformationsunternehmen mit Hauptsitz in Wiesbaden. Die Schufa Gruppe hat ihren Hauptsitz in Deutschland. Sie können aber auch Ihre Bonität und auch nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz einmal pro Jahr kostenlos prüfen.
Man muss jedoch beachten, dass die Schufa nach wie vor eine AG und damit ein Unter-nehmen ist. So ist es nicht überraschend, dass die Schufa bezahlte Angebote anbietet, die beispielsweise einen Online-Zugang haben. Auch diese haben dann monatliche Kosten und eine Dauer von einem Jahr. Sie können alle diese Angebote zwar bequem online ausfüllen, müssen aber die Jahresbonitätsprüfung oder die „Datenübersicht nach 34 BDSG“ vorlegen.
Die Ausfüllung der Eingabefelder im Bereich „Sonstige Angaben“ ist freiwillig, Sie sollten jedoch das Kästchen „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ markieren. Markieren Sie „Alternative“ nicht, da Sie dann die gebührenpflichtige Bonitätsprüfung bestellen. Sie müssen auch auf beiden Seiten des Briefes gültige Ausweispapiere beilegen. Sie müssen die folgenden Ausweispapiere vorlegen: Deutscher Staatsbürger: Ausweiskopie bzw. Passkopie und Ausweiskopie.
Passkopie zusammen mit einer Ausweiskopie.
Schufa-Informationen kostenlos bestellen?
Nach § 34 BBDSG hat jeder das Recht, einmal jährlich kostenlos Informationen zu bekommen. Was ist die SCHUFA? Was erhebt und archiviert die SCHUFA? Was für Informationen werden mit einer SCHUFA-Information übertragen? Wird der SCHUFA-Wert errechnet? Wodurch wird die höchstmögliche SCHUFA-Punktzahl erreicht? Was haben Sie für Möglichkeiten bei negativen SCHUFA-Informationen?
Ist die Gefährdung durch SCHUFA-Eintrag legal? Zur SCHUFA? Bei der SCHUFA handelt es sich um eine Informationsagentur für die westdeutsche Volkswirtschaft mit Hauptsitz in Wiesbaden. Die SCHUFA hat ihren Hauptsitz in Deutschland. Die meisten Menschen in diesem Land kennen wahrscheinlich den Ausdruck „Informationsbeschaffung bei einer SCHUFA“. Die SCHUFA hat nach eigenen Angaben rund 800 Mio. Angaben von 66,4 Mio. Deutschen und 5,2 Mio. Firmen.
Durchschnittlich werden jährlich mehr als 127 Mio. Untersuchungen zur Bonitätsprüfung von Unternehmern und Privatpersonen durchlaufen. Darin sind auch fast 2 Mio. Verbraucheranfragen von einer SCHUFA zu ihren eigenen Einträgen inbegriffen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass nur von mehr als 90 Prozent der Erfasste über gute Zahlen verfügen und dass beispielsweise die Tilgung von Verbraucherkrediten bei 97,5 Prozent der geschlossenen Kontrakte reibungslos verläuft.
Mit 750 Mitarbeitern wird ein Umsatz von rund 145 Mio. EUR erwirtschaftet. Heute lautet der Firmenname SCHUFA AG. Die Schufa Gruppe ist im Jahr 2000 aus dem Bundes-Schufa e. V. hervorgegangen und hat im Jahr 2002 schliesslich die Aktien der Landesgesellschaften übernommen. Die SCHUFA selbst holt sich einen Teil ihrer Angaben aus öffentlich zugänglichen Datenquellen wie den Schuldnerregistern der örtlichen Gerichte.
Möglicherweise haben Sie im Rahmen eines Vertragsabschlusses bereits eine sogenannte SCHUFA-Klausel unterzeichnet, mit der Sie der Offenlegung Ihrer Angaben beipflichten. Die Datenübermittlung ist seit einem Bundesgerichtsurteil von 1985 nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in der SCHUFA-Klausel zulässig. Was erhebt und archiviert die SCHUFA?
Hierzu gehören unter anderem Kontonummer und Kreditkartennummer, Kredit- und Mietverträge, Telefon- und Handyverträge, Konten bei Kaufleuten, Versandhäuser und Online-Shops. Spezielle Filter werden eingesetzt, um aus diesen Vorgaben positive und negative Eigenschaften herauszufiltern und den SCHUFA-Score zu ermitteln. Positive Effekte sind die rechtzeitige Tilgung von Darlehen und anderen erfolgreichen Transaktionen, Negativeffekte aus eidesstattlichen Versicherungen oder das Inkasso von Karten infolge von missbräuchlicher Verwendung.
Was für Informationen werden mit einer SCHUFA-Information übertragen? Bei den Vertragspartnern der SCHUFA gibt es drei Einteilungen. Bei der Anforderung von SCHUFA-Informationen bekommen Sie verschiedene Sätze. Vertragsparteien sind alle Finanzinstitute und Kreditkartengesellschaften, also rund 2.000, die die positive und negative Ausprägung der SCHUFA-Punkte eines jeden Staatsbürgers haben.
So können Sie zum Beispiel in ein Büro gehen und sich mündlich informieren. Seit 2010 ist dies jedoch gebührenpflichtig. In diesem Falle muss Ihnen die Wirtschaftsauskunftei die SCHUFA einmal jährlich kostenlos zur Verfügung stellen. Die SCHUFA löscht ausstehende Rechnungen in der Regel nach drei Jahren oder im Falle eines Forderungsausgleichs nach drei Jahren.
Erst nach der Schließung des entsprechenden Accounts werden die Angaben von Bankkonten, Kreditkarten und Accounts bei (Versand-)Händlern entfernt. Problematisch bei der SCHUFA ist, dass sie sich ausschließlich auf die Erhebung von Informationen ihrer Vertragspartner beschränkt, ohne diese auf ihre Korrektheit und Vollzähligkeit zu prüfen. Das Bundesverbraucherministerium und die Warentest haben im Rahmen von Recherchen viele lückenhafte, überholte oder gar fehlerhafte Angaben gefunden.
Die Vertragsparteien sind vielmehr dazu angehalten, der SCHUFA innerhalb eines Monates Veränderungen zu berichten, damit negative Merkmale korrigiert werden können. Wenn Sie im Rahmen einer SCHUFA auf einen Schadenfall treffen, der zwar erledigt, aber nicht gelöscht wurde, können Sie sich an das erwähnte Institut mit der Bitte um einen Vergleichsvermerk und dessen sofortige Übermittlung richten.
Zur Sicherheit raten die Verbraucherschutzbehörden, den Hinweis selbst an die SCHUFA zurückzuschicken. Auch hier wieder alle Löschzeiten in einer Tabellenübersicht: Bei Auseinandersetzungen mit der Wirtschaftsauskunftei, z.B. wenn sie einen Eintag nicht korrigieren will, können sich die Konsumenten an den Bürgerbeauftragten wenden. 2. Der Bürgerbeauftragte ist kostenlos beteiligt.
Stellt sich heraus, dass Sie durch die SCHUFA-Informationen einen Schaden oder eine falsche SCHUFA-Punktzahl erleiden, kann er eine Korrektur durch ein Schiedsverfahren vorsehen. Der Datenüberblick ist die SCHUFA-Information, die jeder Konsument einmal im Jahr abgeben kann. Ein wichtiges Instrument, mit dem die Wirtschaftsauskunftei zusammenarbeitet, ist der SCHUFA-Punktestand.
Sie wird mit einer Spezialsoftware aus Ihren erhobenen Werten berechnet und bestimmt, wie hoch Ihre Kreditfähigkeit ist. Die SCHUFA-Punkte sind umso besser, je besser Ihre Einstufung ist. Falls Sie SCHUFA-Informationen anfordern, können Sie das Feld „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ im jeweiligen Formblatt markieren oder klicken Sie darauf, um Ihren SCHUFA-Score herauszufinden.
Das SCHUFA-Ergebnis – die sogenannte SCHUFA-Basisbewertungstabelle – definiert die Risikobewertung wie folgt: Die SCHUFA wertet alle Angaben zu einem Vertragsverhalten aus. Zu den nachteiligen Auswirkungen zählen unter anderem Kündigungen, Debitorenkonten, Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle, Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren, ungesicherte Checks, Affidavits und Eintragungen in Schuldnerregister.
Wird der SCHUFA-Wert errechnet? Das ist eines der Rätsel der SCHUFA, weil sie ihre Verfahren nicht offenbart, was immer wieder zu einem Gerücht wird. So gibt es zum Beispiel Aussagen, dass sich gesellschaftlich problematische oder anderweitig schlecht bewertete Wohngebiete nachteilig auf die SCHUFA-Bewertung auswirkten. Nach Angaben der Kreditauskunftei werden Geobasisdaten jedoch nur dann berücksichtigt, wenn keine weiteren Angaben zu einem Konsumenten vorliegen.
Allerdings gibt es Konsumentenschützer, die davon ausgegangen sind, dass der SCHUFA-Wert bei häufigem Wohn- und Standortwechsel nachteiliger ist. Es gibt auch verschiedene Annahmen zur Ermittlung des SCHUFA-Scores. Wenn Sie dagegen kein Benutzerkonto haben, fehlt es dem Betrieb an wichtigen Informationen – das Rating ist falsch.
Bei der Einrichtung mehrerer Accounts oder der Ausgabe von Kredit-Karten glauben einige Verbraucherschutzbehörden, dass dies nachteilig ist. Die SCHUFA schätzt, dass sich dadurch Ihre Solvenz erhöhen wird. Wenn Sie als Konsument mehrere Kreditinstitute nach den Bedingungen fragen – im Grunde ein normales Verfahren – und sich dann für die jeweils günstigere Alternative entschließen, kann die SCHUFA dies so interpretieren, dass die anderen Untersuchungen zurückgewiesen wurden.
Dies wirkt sich nachteilig auf die SCHUFA-Bewertung aus. Daher ist es sinnvoll, die kostenlosen SCHUFA-Informationen über die eigenen Umstände regelmässig anzufordern und die Angaben exakt zu überprüfen. Wodurch wird die höchstmögliche SCHUFA-Punktzahl erreicht? Wer seine SCHUFA-Punkte erhöhen will, findet hier einige wenige simple Kennzahlen zusammengefasst:
Erlauben Sie Ihrer Hausbank, Ihnen einen optimalen Dispo-Rahmen zu gewähren. Informieren Sie sich regelmässig über die kostenlosen SCHUFA-Informationen und überprüfen Sie diese auf mögliche Irrtümer und Ungenauigkeiten. Fordert ein Geschäftspartner – eine Hausbank, ein Versandhaus oder ein Mobilfunkbetreiber – Informationen über Sie an, bekommt er neben den allgemeinen Bonitätsinformationen auch eine Branchennote.
Dies kann sich dagegen ungünstig auswirkt, wenn der Geschäftspartner den Anschein erweckt, etwas verbergen zu wollen. Die SCHUFA-Note kann die Bedingungen beeinflussen, wenn Sie z.B. ein Darlehen einreichen. In Onlineshops kann es vorkommen, dass Sie nicht auf eigene Faust einkaufen dürfen. Eine schlechte SCHUFA-Bewertung kann große Probleme bereiten, wenn Sie eine neue Ferienwohnung mieteten.
Heute sehen die Hauswirte sehr aufmerksam zu, wen Sie in Ihre Immobilie bekommen und kommen kaum noch ohne eine SCHUFA-Information aus. Die oben genannte SCHUFA-Score in Prozent ist nicht das alleinige Mittel zum Nachweis der Kreditwürdigkeit der Verbraucher. In der folgenden Übersicht ist der aktuelle Wert für Kreditinstitute (Stand: 05.2016) dargestellt.
Im ersten Buchstaben wird die Ratingnote, dann der Score und am Ende das Ausfallsrisiko als Prozentsatz angegeben: Wenn Sie eine SCHUFA-Information abfragen, bekommen Sie zusätzlich eine Wahrscheinlichkeitstabelle für unterschiedliche Sektoren. Die SCHUFA verwendet dabei folgende Zeichen für die Risikobewertung: Die Auswertung am Ende der Übersicht unter „Gesamtbedeutung“ ist jedoch bedeutender als die Risikoklassifizierung in den SCHUFA-Informationen.
Dabei werden alle Angaben neu ausgewertet und bewertet. Was haben Sie für Möglichkeiten bei negativen SCHUFA-Informationen? Nicht immer muss eine schlechte SCHUFA-Information drastische Einflüsse haben. In jedem Falle können Sie aber davon ausgehen, dass Sie bei jedem bedeutenden Vertrag schlechteste Ausweiskarten haben.
Sollten Sie einen grösseren Darlehensbetrag brauchen, den Ihre Hausbank aufgrund von SCHUFA-Informationen ablehnt, können Sie von Sonderangeboten profitieren, die auch für negative SCHUFA-Scores gelten. Inzwischen gibt es auch in diesem Segment Online-Plattformen, die den Dialog zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern ermöglichen. Eine Androhung eines SCHUFA-Eintrags für in Verzug geratene Zahlungspflichtige ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht zulässig.
Im Fall zwischen dem Telekommunikationsdienstleister Wodafone und der Hamburger Verbraucherstelle hatte Wodafone mit einer Mahnung von der Schufa in Verzug geratenen Kundinnen und Kunden angedroht.