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Restschuldversicherung

Der Versicherer weigert sich oft, eine Restschuldversicherung zu bezahlen. Die Restschuldversicherung (RSV), auch Restkreditversicherung (RKV) genannt, schützt den Kreditnehmer vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Tod. Die Meinungen über den Zweck der Restschuldversicherung gehen auseinander. Sie finden hier alles Wissenswerte rund um die Ratenschutzversicherung. Kreditgeber bestehen häufig auf einer Restschuldversicherung, um die Finanzierung zu sichern.

Ratenschutzversicherung

Darlehensnehmer oder Darlehensgeber versichern die Personen des Darlehensnehmers – in der Regel auf dessen Rechnung – im Rahmen der Kreditvergabe, zum Beispiel gegen Todesfälle (Tod), Krankheit/Invalidität oder Erwerbslosigkeit während der Laufzeit des Kredits. Der Restbetrag des abgeschlossenen Kredits wird im Sterbefall durch die Leistung der Krankenkasse oder bei Erkrankung bzw. Erwerbslosigkeit durch die Zahlung der geschuldeten Rate zurückgezahlt.

Da der Darlehensnehmer in der Regel einem vom Darlehensgeber (oder Kreditvermittler) geschlossenen Kollektivversicherungsvertrag beitritt, unterliegen die Vertragsabschlüsse des Einzelkreditnehmers nicht den formalen Anforderungen (vor allem denen des VVG-Versicherungsvertragsgesetzes) eines normalen Einzelversicherungsvertrages. Mittlerweile werden unterschiedliche Deckungsformen für weitere Gefahren angeboten: In Anlehnung an die klassische RSV-Risiken Todesfall und Invalidität wurde 1995 eine Versicherung gegen das unfreiwillige Arbeitslosenrisiko und seit 2006 „schwere Krankheiten“ (Krebs, Infarkt, Hirnschlag etc.) sowie unterschiedliche Hilfsdienste zur Förderung der Reintegration des Schuldners ins Berufsleben eingerichtet.

Tatsächlich beinhalten RSV-Beiträge in der Regel verhältnismäßig große Kommissionen für den Darlehensgeber oder Kreditmakler. Aufgrund der nicht unwesentlichen Aufwendungen einer solchen Absicherung kann sie einen wesentlichen Einfluss auf die gesamten Fremdkapitalkosten haben. Lediglich bei wenigen Kreditinstituten führen die Abschlüsse eines solchen Systems zu einem besseren Kredit-Scoring. Wenn der Darlehensgeber den Abschluß einer Restschuldversicherung vorschreibt, sind die Aufwendungen für die Restschuldversicherung nach dem deutschen Recht in den Effektivzinssatz einzubeziehen.

In der Regel ist die Teilnahme an der Kreditvergabe freiwillig, wird aber von vielen offensiven Anbietern zur Erzielung zusätzlicher Ergebnisbeiträge aus der Akquisitionsprovision geboten. Darin ist festgelegt, dass der Versicherungsfall erst nach einem gewissen Zeitraum nach Vertragsabschluss in Kraft tritt („Wartezeit“) oder dass der Versicherungsfall (bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) bereits einen Mindestzeitraum dauern muss, bevor eine Leistung aus dem Vertrag in Anspruch genommen werden kann („Wartezeit“).

In den ersten beiden Jahren des RSV-Vertrages sind jedoch Versicherungsansprüche wegen bestehender und bekannter Krankheiten in den ersten beiden Jahren des Vertrages in der Regel von der Leistungspflicht ausgenommen. Darüber hinaus schützt nur der RSV privatrechtlich vor dem drohenden unfreiwilligen Verlust von Arbeitsplätzen.