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Privatpersonen Kreditgeber

Dabei werden private potenzielle Kreditgeber mit privaten Kreditgebern zusammengeführt. Zuerst müssen die vollständigen Namen und Adressen der Kreditgeber und Kreditnehmer angegeben werden. Dies ist nicht der einzige Grund, warum private Kredite eine beliebte Alternative sind. Neben einer schnellen und vereinfachten Abwicklung profitieren die Kreditnehmer auch von einer schnellen Auszahlung (Sofortkredit von Privatpersonen). Oft sind die Chancen, von Privatpersonen Kredite zu erhalten, größer, da die Bedingungen für die Kreditvergabe nicht so streng sind wie bei einem von einer Bank gewährten Kredit.

Kreditgeberinnen

Die Darlehensgeberin ist eine physische oder rechtliche Instanz, die dem Darlehensnehmer ein Darlehen einräumt. Das Recht bezieht sich auf Kreditgeber ( 491 ff. BGB), ein anderer Begriff ist Kreditgeber. In vielen Lebenslagen, in denen sich die Betroffenen dessen nicht bewußt sind, werden bereits Kredite vergeben. Somit stellt jede vertragliche Leistung, die zunächst ohne die beabsichtigte Vergütung erfolgt, bereits die Gewährung eines Darlehens dar. 2.

Es gibt auch einen Privatkreditgeber für Privatkredite oder die Zahlung von Sparguthaben oder anderen Guthaben bei Banken. Kommerzielle Kreditgeber sind in erster Linie Kreditanstalten. Die Vergabe von Barkrediten und Akzeptanzkrediten (Kreditgeschäft) wird nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes als bankgeschäftlich angesehen und erfordert die Zustimmung der BA (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gemäß 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG).

Zur Beurteilung des Kreditrisikos überprüfen Banken die Kreditwürdigkeit des Schuldners und fordern zu diesem Zwecke die Vorlage von Kreditdokumenten. Wenn die Kreditwürdigkeit des zukünftigen Darlehensnehmers nicht ausreicht, kann die Bank zur Sicherung des Darlehens Sicherheiten einfordern. Kredite an Privatpersonen, die nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind und nicht dem Konsumentenkreditrecht unterstehen, benötigen keine formalen Voraussetzungen und können daher in mündlicher Form vergeben werden.

Allein aus Gründen des Nachweises ist es jedoch empfehlenswert, Darlehensverträge in schriftlicher Form zu erfassen und wichtige Verträge abzuschließen. Hierzu zählen vor allem die Kredithöhe und die Art des Darlehens, die Zinsen und die Rückzahlung. Die Darlehensvereinbarung kommt zu Stande, wenn sie vom Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer gemeinschaftlich durch Unterzeichnung akzeptiert wurde. Eine der wenigen vertraglichen Verpflichtungen des Kreditgebers ist – neben der Zahlung des Kreditbetrages – die Verpflichtung zur Beratung bei Kreditinstituten.

Die Kreditgeber sind seit Nov. 2009 gemäß dem § 491 a Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch gesetzlich verpflichtet, dem Kreditnehmer die einzelvertraglichen Regelungen eines Konsumentenkreditvertrages adäquat darzulegen. Erklären “ heißt demnach, dass der Kreditgeber den Kreditvertrag und die Bedingungen des Vertrages für den Kreditnehmer nachvollziehbar machen muss. Das Ausmaß der Erklärung ist abhängig von der Schwierigkeit des jeweiligen Kreditgeschäfts und auch von der Fähigkeit des Kreditnehmers, es zu verstehen, sofern dies für den Kreditgeber ersichtlich ist.

Eine direkte Diskussion zwischen den Vertragspartnern, bei der sich der Kreditgeber ein eigenes Urteil über den Kreditnehmer bilden müsste, ist jedoch nicht erforderlich. Bei der Erledigung der Erklärungspflichten sollte man sich am Verstehen des Durchschnittskreditnehmers orientieren. Um so schwieriger ist es für den Durchschnittskreditnehmer oder, falls bekannt, für den Betonkreditnehmer, eine vertragliche Klausel zu verstehen, umso größer sind die Voraussetzungen für die Erfuellung der Erklärungspflicht.

Die Erklärungspflicht erhöht sich auch, wenn der Kreditgeber neue oder unübliche Vertragsbestimmungen in den Kreditvertrag aufgenommen hat. Der Erklärungsansatz ist von der Konsultation auf der Grundlage eines speziellen Beratungsvertrages zu unterscheiden und wird beibehalten. Der Zweck der Erklärung ist nicht, dass der Kreditgeber den Kreditnehmer über einen auf seinen Zweck und seine finanziellen Verhältnisse optimalen Vertragsabschluss berät.

Der Kreditgeber sollte stattdessen die Merkmale und Konsequenzen der gebotenen Kontrakte beschreiben, damit der Kreditnehmer auf eigene Initiative fundierte Entscheidungen treffen kann. Der Zweck der Erklärung besteht darin, dem Kreditnehmer zu ermöglichen, auf der Basis seiner finanziellen Verhältnisse und des Vertragszwecks zu beurteilen, ob der Auftrag für ihn von Nutzen ist oder nicht.

Die Bestimmung zwingt den Kreditgeber nicht, zu überprüfen, ob der vom Kreditnehmer angestrebte Verwendungszweck für den Kreditnehmer aussagefähig ist. 491 a Abs. 3 S. 2 S. 2 BGB präzisiert diese Erklärungspflicht. Gemäß der Verbraucherkredit-Richtlinie sind besonders zu erläutern: die vorvertraglichen Informationen (VVI) gemäß Abs. 1, die vertragsüblichen Wirkungen und die wesentlichen Merkmale der Vertragsarten.

Weitergehende Erklärungs- und vor allem Klärungspflichten werden durch die Regelung nicht berührt. Das betrifft vor allem solche Informationspflichten, die in der Rechtssprechung festgelegt sind[2]. Auf der anderen Seite heißt „falls zutreffend“ auch, dass nicht alle in Absatz 2 aufzuführen sind. Gibt es keinen Grund, die vorvertraglichen Informationen zu erklären, z.B. weil der Kreditnehmer sie versteht, ist keine weitere Erklärung erforderlich.

Das wichtigste Ausfallrisiko des Darlehensgebers ist das Bonitätsrisiko. Im Besonderen ist zu befürchten, dass der eingeräumte Kreditbetrag zusammen mit den vereinbarten Zinsen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe ausbezahlt wird. In vielen FÃ?llen kann dieses Problem durch Kreditsicherheit oder Delkredereversicherung gedeckt werden.