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Nebenverdienst

Bestens geeignet für die Besteuerung einer Nebentätigkeit ist natürlich, wenn das Nebenerwerbseinkommen vollständig steuerfrei bleibt. Für viele Menschen ist ein zusätzliches Einkommen interessant, d.h. eine Tätigkeit, die sie zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit ausüben können. Freiberufliche Nebentätigkeit, z.B. als Prüfer, Autor, Dozent, Künstler oder Handwerker. Teilzeitarbeit ist eine attraktive Möglichkeit, Ihr Gehalt zu erhöhen. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist grundsätzlich nicht verboten.

Wie Sie Ihr Zusatzeinkommen von der Steuer befreien können

Bestens geeignet für die Nebenerwerbsbesteuerung ist natürlich, wenn das Nebenerwerbseinkommen vollständig umsatzsteuerfrei ist. Jeder, der jetzt denkt, dass dieser Prozess eine größere Rolle spielt, irrt. Dieser Pauschalsteuersatz beträgt nur zwei Prozentpunkte und wird vom Auftraggeber zusammen mit den Pauschalbeiträgen zur Sozialversicherung an die Minijob-Zentrale gezahlt. Obwohl der Vorgesetzte von der Pauschallohnsteuer auf den Mini-Jobber übergehen kann, machen nur sehr wenige Unternehmer von dieser Option (!) gebrauch (wahrscheinlich auch angesichts des niedrigen Steuerbetrags).

Schön zu wissen, dass Ihr Dienstgeber allein die Sozialversicherungspauschalen zahlen muss: Im Gegensatz zur Pauschalsteuer darf er diese Zahlungspflicht nicht auf den Dienstnehmer abwälzen. Weil es viele Fachgruppen gibt, die Trainer sind oder als solche eingestuft werden können – und vielleicht können Sie als Trainer auch einkommensteuerfrei sein.

Grundvoraussetzung für die Verrechnung über die Trainerpauschale ist, dass Sie eine nicht gewinnorientierte, karitative oder geistliche Nebenbeschäftigung bei einer öffentlichen Einrichtung oder einer nicht gewinnorientierten Einrichtung ausübt. Wenn Sie zu den Personen gehören, die zwar freiwillig arbeiten, aber nicht in pädagogischer, künstlerischer oder unterstützender Funktion arbeiten, können Sie unter bestimmten Bedingungen von der Pauschalgebühr für Freiwilligenarbeit Gebrauch machen.

Die möglichen steuerfreien Nebeneinnahmen der Ehrenamtpauschale betragen 720 € im Jahr. Sie müssen wie ein Trainer bei einer öffentlichen oder Non-Profit-Organisation angestellt sein. Die Pauschale für ehrenamtliche Leistungen, z.B. Platzwart, Büroangestellte, Vorstandsmitglieder, Jugendhilfe und viele andere, die ihre Nebentätigkeiten im Wege einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausübt. Wenn Sie nicht für einen Auftraggeber oder eine Einrichtung arbeiten, sondern auf eigene Initiative etwas mehr als 410 EUR pro Jahr erwirtschaften, können Sie nach Abführung aller anfallenden Aufwendungen zusätzlich Steuern sparen – das ist die sogenannte Härtefallentschädigung.

Wenn Ihr Gesamteinkommen nicht mehr als 9.000 EUR pro Jahr verdient (als Einzelperson ab 2018), bleiben Ihre Einkünfte weiterhin unversteuert, da in der Bundesrepublik nur Einkünfte über dem sogenannten steuerfreien Grundbetrag versteuert werden. Bei Verheirateten ist dieser Freibetrag mit 18.000 EUR sogar noch einmal so hoch. Aber nicht immer bleiben die Einnahmen unbesteuert.

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