Allerdings sind alle Banken und Kreditinstitute in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) gesetzlich verpflichtet, eine Identifikationskontrolle ihrer Kunden durchzuführen. Generell gilt die Überprüfung der Identität einer Person als Legitimationsprüfung. Identifikationsprüfung bedeutet, dass Ihre Identität von einer autorisierten Institution unter Verwendung Ihres Personalausweises oder Reisepasses festgestellt und bestätigt werden muss. Der gesetzlich vorgeschriebene Legitimations-Check der Legitimation. Legitimationspapiere (Vorder- und Rückseite) der legitimen.
Legitimationstest
a) deren Höhe wenigstens 15 000 EUR oder den entsprechenden Wert in EUR beträgt, und zwar gleichgültig, ob die betreffende Operation in einem oder mehreren Operationen durchgeführt wird, zwischen denen eine Verknüpfung besteht, oder b) bei denen es sich um Mittelübertragungen im Sinn von Artikel.
Zeile 9 der VO ( „EU“) 2015/847 von mehr als 1 000 EUR; ist der Wert in den unter a) genannten Faellen vor Transaktionsbeginn nicht bekannt, gelten die Sorgfaltspflichtverpflichtungen, sobald der Wert bekannt ist und feststeht, dass er 15 000 EUR oder den entsprechenden Wert des Euros erreicht; 3. für jede Spareinlage und für jede Spareinlage, wenn der Ein- oder Auszahlungsbetrag wenigstens 15 000 EUR oder den entsprechenden Wert in EUR erreicht; 4.
bei begründetem Tatverdacht oder begründetem Anlass zu der Vermutung, dass der Auftraggeber einer Terrorgruppe anzugehören hat ( § 278 b StGB) oder dass er sich sachlich an Geschäften beteiligt, die der Geldwäsche ( 165 stGB – einschließlich Vermögenswerten aus einer Straftat des Straftäters selbst) oder der Finanzierung des Terrorismus ( 278 d StGB) dient; 5.
Legitimierung: Was ist es und wie geht es?
Authentisierung wird verwendet, um die Authentizität von Menschen festzustellen oder die Authentizität von Signaturen auf Dokumenten oder dergleichen. Er wird bei der Kontoeröffnung, bei Depot- oder Abschlusstransaktionen oder zur Verifizierung der Identifikation einer Tabellentransaktion ausgeführt. Manche Bewerber finden es zeitaufwendig, ihre Personalien zu überprüfen. Allerdings sind alle Institute und Kreditanstalten in der Bundesrepublik rechtlich durch das Geldwäschereigesetz (GwG) dazu angehalten, eine Identifikationskontrolle ihrer Kundschaft durchzuführen.
Ziel der Identitätskontrolle ist es, die unrechtmäßige Verwendung von Konten zu verhindern. Rechtmäßigkeit beruht auf dem Prinzip der Rechnungswahrheit (§154 Abgabenordnung). Identitätsprüfungen stellen sicher, dass die Unterlagen auch wirklich von der jeweiligen Vertragsperson unterfertigt werden. Beide Häuser und Online-Banken prüfen die Identitäten ihrer künftigen Kundschaft.
Wenden Sie sich dazu bitte an eine Postfiliale in Ihrer NÀhe. So kann ein Postmitarbeiter Ihre Personalien nachweisen. Falls Sie eine Poststelle nicht besuchen können, können Sie sich auch von einem Briefträger überprüfen lassen. Dieser kommt zu Ihnen nach Haus und kann Ihre Identifikation vorort mit Ihrer Unterschrift nachweisen.
Bewerber können Ihre Identitätsnachweise von zuhause im Videoident-System erstellen.