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Kündigung Darlehen Vorfälligkeitsentschädigung

Außerdem kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Der Bankkunde konnte seinen Immobilienkredit nicht mehr zurückzahlen, danach kündigte ihm seine Bank den laufenden Vertrag. Sie können in der Darlehensphase schadensfrei stornieren. Unternehmer müssen auch die vorzeitige Rückzahlung bezahlen. Die vorzeitige Rückzahlung erfolgt immer dann, wenn Kunden Ihr Darlehen im Rahmen der Sollstellung kündigen oder vorzeitig tilgen, da sie die Restschuld begleichen.

Strafe für vorzeitige Rückzahlung – Der Bundesgerichtshof beschließt zugunsten des Kreditnehmers

Mit Beschluss vom 19. Jänner 2016 hat der EuGH die zu Recht erhobene Forderung nach Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung bestätigt. Der Kreditnehmer der beschuldigten Kreisesparkasse befand sich in Verzug. Anschliessend kündigte die Bank das Darlehen und verlangte neben der Tilgung des ausstehenden Darlehenswertes eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ebenfalls ausbezahlt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat nun die Rückführung des Kredits durch die Kreisesparkasse angeordnet. Die seit langem strittige rechtliche Frage, ob die Kreditinstitute neben den Verzugszinsen nach 497 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten des Kreditnehmers fordern können, ist damit vom Bundesgerichtshof nun explizit geklärt worden.

Im Falle einer Kündigung verlangten die Kreditinstitute zudem regelmässig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der 11. bürgerliche Senat des Bundesgerichtshofes hatte bereits im Jänner 2013 in der Anhörung zum Verfahren in der Rechtssache ZI 512/11 darauf verwiesen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht über die Zahlungsverzugszinsen hinaus gefordert werden kann, wenn die Hausbank ein Darlehen kündigt.

Demnach hatte die BayernLB den Antrag auf Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung in dem betreffenden Verfahren akzeptiert. Dennoch verlangten viele Kreditinstitute auch nach der Kündigung durch die Hausbank weiterhin Vorfälligkeitsentschädigungen. Der Bundesgerichtshof hat nun ein mit Gründen versehenes Gutachten abgegeben, dessen Veröffentlichung in den kommenden Monaten erwartet wird.

Der Bundesgerichtshof stellt in seiner Presseerklärung wortwörtlich fest: „Die in Recht und Literatur strittige Fragestellung, ob im Fall der ausserordentlichen Kündigung eines Konsumentenkreditvertrages infolge des Zahlungsverzuges des Kreditnehmers der Kreditgeber anstelle des Verzugsschadens eine Vorfälligkeitsentschädigung als Entschädigung für seinen Ausfall einfordern kann, ist vom Text des 497 Par.

Danach hat der Kreditnehmer, der mit seiner Zahlungspflicht in Rückstand ist, den fälligen Geldbetrag mit dem darin genannten Zinssatz zu verzinsen. 2. Die Verzugszinsen sollen nach der Gesetzeserläuterung auf der Grundlage von Schadenersatz berechnet und der Bezug auf die vertraglichen Zinsen generell ausgenommen werden“ (BT-Drucks. 11/5462, S. 26 zur Vergängernorm des § 11 VerbrKrG).

Allerdings würde dieses Vereinfachungsziel nicht verwirklicht, wenn der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen könnte, anstatt nur die Verzugszinsen auf die zum Kündigungszeitpunkt vorhandenen Verzugszinsen zu berechnen. Insbesondere aber, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Basis des Vertragszinssatzes gewährt wird, würde das vorrangige Anliegen des Bundesgesetzgebers, den vertraglichen Zinssatz für die Berechnung des Schadens nach Inkrafttreten der Kündigung nicht in Anspruch zu nehmen, ausbleiben.

„Die betroffenen Kreditnehmer, deren Guthaben von der Hausbank storniert wurde, können nun die Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablehnen. Jeder, der nach Kündigung durch die Hausbank bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann diese von der Hausbank einfordern.