Im Falle eines unbefristeten Vertrages hat der Darlehensgeber ein ordentliches Kündigungsrecht. Die Parteien können das ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensgebers ausschließen. Dies hat vielfältige Gründe: Ein neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt, Trennung von einem Partner, Arbeitslosigkeit, Tod, aber auch der Wunsch nach einer Umschuldung können Umstände sein, die eine Kündigung des Darlehens ermöglichen. Der Kündigungskredit ist eine besondere Form der Mittelbeschaffung. Sie fällt in die Gruppe der Fest- und Tagesgeldkredite, die nicht wie ein normales Darlehen in Raten zurückgezahlt werden, sondern letztendlich vollständig.
Beendigung eines Darlehensvertrages/Darlehensvertrags
Eine Kündigung eines Kreditvertrags hat erhebliche Folgen für die BayernLB und den Kreditnehmer. Der Kunde hat oft einen Negativ-Eintrag. Darüber hinaus ist die Hausbank verpflichtet, den ausstehenden Kreditbetrag und die vorzeitige Rückzahlungsstrafe unverzüglich zurückzuzahlen. Verbraucherdarlehensverträge sind Kreditverträge, an denen ein Konsument einerseits und ein kommerzieller Darlehensgeber (Unternehmer) andererseits teilnimmt.
Ein Konsument ist jede juristische Personen, die einen Kreditvertrag abschließen, der weder ihrer gewerbsmäßigen noch ihrer freiberuflichen Erwerbstätigkeit zurechenbar ist. Ein solcher Vertrag kann wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden, 489 bBGB. Voraussetzung dafür ist, dass der Konsument mit wenigstens 10 % der Kreditsumme für wenigstens 2 aufeinanderfolgende Tranchen und mit wenigstens 5 % der Kreditsumme für Kredite von mehr als 3 Jahren ganz oder zum Teil in Rückstand ist.
Zu diesem Zweck muss der Kreditgeber dem Konsumenten eine verbindliche und erfolglose Zahlungsfrist von 2 Wochen einräumen. Andernfalls ist die Drohung und auch die Kündigung gegenstandslos. Die Kündigung kann vom Kreditgeber ausgesprochen werden, wenn der Konsument die Ratenzahlung seriös und endgültig verweigert.
Wenn zwei oder mehr Menschen den Kreditvertrag unterzeichnet haben, muss die Kündigung auch allen Kreditnehmern zugestellt werden, um wirksam zu werden. Andere Kreditverträge werden gemäß den im Kreditvertrag verhandelten Konditionen oder gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gekündigt. Eine Kündigung ist auch dann möglich, wenn der Kreditvertrag bis zum Ablauf des Vertrages für die betreffende Person unzumutbar ist.
Es gibt mehrere Fälle, die im Folgenden aufgeführt sind. a) Deutliche Verschlechterungen der finanziellen Situation. Dies bedeutet, dass sich die Ertrags- und Finanzlage des Kreditnehmers z. B. bei Arbeitsplatzverlust oder schlechterer Unternehmenslage verschärft hat. Hierüber wird die BayernLB auf Basis der vom Kreditnehmer zu erteilenden Bonitätsinformationen regelmässig informiert.
Die Finanzlage muss sich deutlich verschlechtern. Dabei werden die finanziellen Gegebenheiten des Kreditnehmers zum Vertragsabschluss mit der Situation zum Kündigungszeitpunkt abgeglichen. Auch darf die schlechte Finanzlage nicht auf Umstände zurückzuführen sein, die der BayernLB bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren. Von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung ist auszugehen, wenn seit Vertragsabschluss mehr als 1/4 der Vermögenswerte untergegangen sind.
Sie ist ausreichend, wenn die Beeinträchtigung noch nicht erfolgt ist, aber mit einiger Sicherheit zu fürchten ist. Eine ausserordentliche Kündigung kann nur erfolgen, wenn die Tilgung des Kredits auch im Falle der Sicherheitenverwertung in Gefahr ist. Prinzipiell muss die BayernLB die geleisteten Sicherungen nicht erst nachverwerten.
Der Ablauf des Verfahrens wird ausschließlich von der jeweiligen Hausbank festgelegt. Bei der Kreditvergabe ist das Nettovermögen des Kreditnehmers für die Hausbank von ausschlaggebender Wichtigkeit. Das Kreditinstitut kann daher den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist beenden, wenn es später von der Irreführung oder dem Verheimlichen wesentlicher Umstände erfährt. Dem Verlangen der Banken nach Offenlegung aller Dokumente zur Beurteilung der finanziellen Lage hat der Kreditnehmer in jedem Fall Folge zu leisten.
Gemäß Nr. 13 AVB der Kreditinstitute können diese gegenüber dem Kreditnehmer einen Antrag auf Erhöhung oder neue Bestellung von Sicherheit einreichen. Sie kann diese zusätzliche Sicherheit jedoch nur fordern, wenn eine verstärkte Risikoeinschätzung aufgrund von neuen oder später bekannt werdenden Umständen gerechtfertigt ist. Lediglich die banküblichen Sicherungen müssen von der BayernLB akzeptiert werden, da hier das Sicherungsrecht vorkommt.
Im Falle einer verspäteten Zins- und Tilgungszahlung oder bei Überziehung der Kreditlimite hat die BayernLB ein Sonderkündigungsrecht. Sollte die BayernLB jedoch in der Vergangenheit wiederholt das Kreditlimit nicht beanstandet haben, kann ihr die Kündigung verweigert werden.
Bei einer Kündigung hat der Kreditnehmer neben der Rückzahlungsverpflichtung an die Hausbank eine vorzeitige Rückzahlungsstrafe zu entrichten. Dies ist der Verlust, der der BayernLB durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht. Nach wie vor sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nationalbank und die Vertragsbedingungen, z.B. in Hinblick auf Zinsen, implizit anwendbar.
Bei fruchtlosem Fristablauf kann die BayernLB jedoch Verzugszinsen als Schadensersatz einfordern. Die ungerechtfertigte Kündigung durch die Hausbank gilt als pflichtwidrig und berechtigt den Kreditnehmer zu Schadensersatzansprüchen. Bis zur Begleichung der vorzeitigen Rückzahlung kann die Rückzahlung von Wertpapieren abgelehnt werden. Bei der Kündigung handelt es sich um eine (negative) Tatsachen, die von der Hausbank an die Hausbank übermittelt werden kann und zu einer Negativbuchung führen kann.