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Kreditvertrag

Ein Kreditvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Bank und einem Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits, insbesondere im Bankensektor. Es steht im Kreditvertrag. Auskunftspflichten vor Abschluss des Vertrages/Informationen im Kreditvertrag. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Mit Ihnen gehen wir die notwendigen Punkte des Kreditvertrages durch und zeigen Ihnen, wie Sie sich vor zweifelhaften Kreditgebern schützen können.

Darlehensvertrag

Ein Kreditvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Bank und einem Darlehensnehmer über die Vergabe eines spezifischen Darlehens, vor allem im Bankensektor. Der Kreditvertrag untersteht in der Bundesrepublik den Vorschriften des Schuldrechtes der §§ 488 ff. 1 ] Der Kreditvertrag kommt daher erst zu Stande, wenn ein rechtsgültiges Gebot des Darlehensgebers und eine ebenso rechtsgültige Willenserklärung des Darlehensnehmers als Willenserklärung im Sinn von 145 BGB vorliegen.

Nach dem Inkrafttreten des Darlehensvertrages müssen beide Seiten sicherstellen, dass dieser zustandekommt. Die Darlehensgeberin ist erst dann zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet, wenn der Darlehensnehmer und/oder Dritte die vereinbarte Auszahlungsbedingung erfüllten. Dazu zählen vor allem die Rechtmäßigkeit, die rechtlich wirksame Bereitstellung vereinbarter Sicherheiten und andere Belege. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Darlehensnehmer einen Auszahlungsanspruch, der unabhängig abgetreten/verpfändet oder verpfändet werden kann (§§ 398 ff. BGB).

In den Kreditverträgen, die allgemeine Regelungen beinhalten und dort nicht mehr ausdrücklich genannt werden müssen, weil sie in den Kreditverträgen verankert sind, nehmen die Institute ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Der Darlehenstyp bestimmt die Kreditverfügbarkeit, den Zweck und die Form der Rückzahlung des Darlehens. Wesentliche Arten von Krediten sind Überziehungskredite, Überziehungskredite, mittel- und langfristig angelegte Kredite (Verbraucher-, Investitions- oder Immobilienfinanzierung) oder die Garantieübernahme (sog. Avalkredit).

Die Darlehenssumme wird zusätzlich zur Währung genannt und stellt die vertragliche Höchstgrenze für die Gewährung des Darlehens dar (Kreditlinie). Bei der Darlehensgewährung angefallene Zinsen und Entgelte werden zusammen mit dem Fälligkeitsdatum und der Zahlungsweise ausgewiesen. Beim Verbraucherkredit sind alle preisbildenden Elemente gemäß 6 der Preisindexierungsverordnung in den „anfänglichen jährlichen Gebührenprozentsatz“ einzubeziehen.

Die Kreditdauer oder auch nur die Dauer ist der Zeitraum zwischen der Entstehung der Darlehensschuld und ihrer Auszahlung. In der Regel sind die Darlehen zeitlich begrenzt, die Laufzeiten müssen den Rückzahlungs- und Liquiditätsoptionen des Darlehensnehmers entsprechen. Nach Ablauf der festgelegten Darlehenslaufzeit sind das Darlehen und alle sonstigen Nebendienstleistungen zur Tilgung ohne besondere Anforderung des Darlehensgebers zu leisten.

Rückzahlungssurrogate wie Sparleistungen aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen oder bauspartechnischen Verträgen werden als Rückzahlungssurrogate oder Rückzahlungsentschädigungen betrachtet und müssen im Darlehensvertrag ausdrücklich als eine Art der Rückzahlung ausgewiesen werden. Ist eine Kreditsicherheit vertraglich festgelegt, beinhaltet der Kreditvertrag eine so genannte Sicherheitenvereinbarung, in der sich der Kreditnehmer/Sicherungsnehmer zur Stellung bestimmter Kreditsicherheit und der Darlehensgeber zur Rückgabe der Sicherheit bei Wegfall des Grundes der Sicherheit verpflichtet. 2.

Rechtsgrundlage für die Stellung von Sicherheit ist daher nicht der Darlehensvertrag, sondern der Sicherungsvertrag. Obwohl der Kreditvertrag die tatsächliche Begründung für die Stellung von Sicherheit war, begründete er nicht die Pflicht zur Stellung von bestimmten Sicherheit. Nach § 18 des Kreditwesengesetzes sind Institute zur jährlichen Offenlegung der finanziellen Situation ihrer Schuldnerinnen und Schuldner angehalten (Bonitätsprüfung).

In den Darlehensverträgen leiten sie diese Aufgabe an die Bankaufsichtsbehörde (BAFin) weiter. Ausgenommen sind nur Kredite, die einen Gesamtbetrag von 750.000 nicht übersteigen, sowie bestimmte Immobilienfinanzierungsgeschäfte. Erfüllt der Darlehensnehmer seine vertragliche Kreditwürdigkeitsverpflichtung im Zuge der Bekanntgabe der wirtschaftlichen Umstände nicht oder nicht vollumfänglich, werden dadurch Sonderkündigungsrechte wegen Vertragsverletzung (siehe unten) begründet.

Dazu gehören nicht unerhebliche Vereinbarungen, die für die Vertragserfüllung von Belang sind. Die Kreditnehmerin ist dazu angehalten, Zusagen zu machen, die darauf ausgerichtet sind, die originäre Geschäftsbasis für die Kreditverpflichtung auch während der Laufzeit zu erhalten. Der Darlehensnehmer hat vor der Auszahlung/Bereitstellung des Darlehens Zusagen zu erfüllen (aufschiebende Bedingungen; s. Konditionalität) und solche, die er während der Laufzeit des Darlehens kontinuierlich einhalten muss (Covenants im engeren Sinn).

Ein wesentlicher Punkt dieser Vereinbarungen ist die Bestimmung über die signifikante Verschärfung der finanziellen Verhältnisse, die das Bonitätsrisiko der Kreditgeber während der Laufzeit des Darlehens steigert und damit spätere Besicherungs- oder Beendigungsrechte einräumt. Im Darlehensvertrag wird diese Bestimmung in der Regel nicht separat aufgeführt, sondern resultiert aus der Aufnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die generelle Bestimmungen beinhalten, die aufgrund ihrer Aufnahme nicht mehr im Darlehensvertrag wiederkehren.

Damit in Zukunft Darlehen an andere Darlehensgeber, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kredithandel, weitergegeben werden können, sind in den Darlehensverträgen sogenannte Zessionsklauseln vorgesehen. Ein Kreditvertrag verpflichtet die finanzierende Hausbank, die Bonität des Kreditnehmers weder durch Tatsachenbehauptung – auch wenn sie richtig ist – noch durch Wertgutachten oder Meinungen zu beeinträchtigen.

Eine schuldhafte Verletzung der Interessen- und Loyalitätspflicht aus einem Kreditvertrag liegt vor, wenn die Bonität des Kreditnehmers sowohl durch Tatsachenbehauptung, auch wenn sie zutreffend ist, als auch durch Wertermittlungen oder Meinungen bedroht ist. Die Rechtsform ist wie bei Verbraucherkreditverträgen oder die willkürliche schriftliche Form gegeben, wenn beide Seiten die Rechtsform mit der bestehenden Gestaltungsfreiheit vereinbaren (§ 127 BGB).

Weil Kreditvereinbarungen, mit Ausnahme von Konsumentenkreditverträgen, keiner Form bedürfen, ist die schriftliche Form vertragsgemäß festgelegt; dies trifft auch auf alle nachfolgenden Abänderungen zu. In Ausnahmefällen besteht nach wie vor die Gefahr, dass wie bei einer Überziehung abschließend (implizit) Kreditvereinbarungen abgeschlossen werden können. Bei den “ aufschiebenden Bedingungen “ handelt es sich um Ausschüttungsbedingungen im weiteren Sinn. Es ist zu differenzieren zwischen den aufschiebenden Bedingungen für die erste Inanspruchnahme und den aufschiebenden Bedingungen für jede Inanspruchnahme.

Die Kreditgeberin benötigt durch ein Gutachten die Bescheinigung über die Rechtsbeständigkeit des Darlehensnehmers und seine Vollmacht zum Abschluss rechtsverbindlicher Darlehensverträge sowie die rechtsverbindliche Unterschrift des Darlehensvertrages. Durch deren Befriedigung durch den Darlehensnehmer wird die Zahlungsverpflichtung der Hausbank ausgelöst. „Unter“ versteht man eine Fülle von Aussagen und Garantien sowie die Beachtung aller einschlägigen Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die BayernLB ihre Zahlungsbereitschaft erklärt.

8 ] Sie sind sehr weit verstanden, da sie vom Darlehensnehmer die Beachtung aller denkbaren Rechtsvorschriften abverlangen. Bei den Darstellungen handelt es sich um Garantien für vorhandene juristische und ökonomische Sachverhalte (Status quo), die vor einer Zahlung zu erfüllen sind, während wiederholte Darstellungen für jede weitere Zahlung wiederholt werden müssen. „Die“ Garantien beziehen sich dagegen auf Verpflichtungen, die der Darlehensnehmer in der Zukunft während der Laufzeit des Darlehens zu erfüllen hat.

Bei Nichtbeachtung ( „englische Falschdarstellung“) wird die Kündigung durch die Banken veranlasst. Manche Bestimmungen können ohne Zögern in die deutschsprachigen Vertragswerke aufgenommen werden („material advers change“), andere jedoch nur, wenn englisches Recht anwendbar ist (z.B. die Drittverzugsklausel). Gemäß der Drittausfallklausel kann ein Darlehensgeber bereits beenden, wenn der Darlehensnehmer die Kündigung von einem anderen Darlehensgeber erfährt.

Im Einzelfall können Darlehensverträge von vornherein ungültig sein oder später ungültig werden, obwohl der Darlehensbetrag bereits ausbezahlt wurde. Ist ein Darlehensvertrag jedoch ungültig, heißt das nicht, dass der Darlehensnehmer von seiner Rückzahlungsverpflichtung erlöst wird. Rechtlich ist der Darlehensnehmer dann nicht (mehr) zur Tilgung des Darlehens vertragsgemäß gebunden, sondern aufgrund angereicherungsrechtlicher Regelungen ( 812 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. durch Gesetz.

Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzunehmen, wenn ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Erfüllung und Vergütung vorliegt und der Darlehensgeber die Schwäche der anderen Partei gezielt zu seinem Nutzen ausnützt. Nach Ansicht des BGH[13] sind die Aufwendungen für die Restschuld-Versicherung bei der Ermittlung nicht zu beachten, da diese dem Darlehensnehmer ebenfalls einen Nutzen verschaffen und nicht in den Vergleichszinsen der monatlichen Statistik der Deutsche Bundesbank berücksichtigt werden, sofern die Restschuld-Versicherung nur einen unwesentlichen Einfluss auf den Effektivzinssatz des Jahres hat.

Schliesslich führen (anfängliche) Überbesicherungen auch zur Ungültigkeit von Kreditkarten. Wie Unmoral und Zinsen ist diese Art nicht mehr zu heilen, sondern bewirkt die endgültige Ungültigkeit von Sicherheits- oder Kreditkarten. Gesetzlich wird zwischen statutarischen (oder ordentlichen) und vertraglich vereinbarten (außerordentlichen) Kündigungsoptionen des Darlehensvertrages differenziert. Der Darlehensgeber hat gemäß 488 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB ein einfaches und dreimonatiges Recht zur Kündigung nur bei auf unbestimmte Zeit eingeräumten Darlehen.

Die Kreditvergabe erfolgt jedoch in der Regel zeitlich begrenzt, d.h. mit einer „bestimmten Laufzeit“. In diesem Fall hat der Darlehensgeber kein gewöhnliches Recht zur Kündigung. Das Darlehensverhältnis wird bei festverzinslichen Darlehen in der Regel durch Ablauf der Frist oder Endfälligkeit beendet. Möglicherweise hat jedoch eine der Parteien bereits Grund, den Kreditvertrag aufzulösen.

Gemäß der gesetzlichen Definition des 314 Abs. 1 S. 2 HGB besteht ein wesentlicher Anlass, wenn der kündigende Vertragspartner den Kreditvertrag unter Abwägung aller im Einzelfall vorliegenden Sachverhalte und der beidseitigen Belange nicht bis zur vertraglichen Kündigung fortsetzen kann. 16 ] In diesen Faellen wird auch das im Kreditvertrag besonders wichtige Vertrauensverhaeltnis zwischen Kreditinstitut und Darlehensnehmer zerstoert.

Bei Verbraucherkreditverträgen sieht 498BGB ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor, wenn das Kredit in wenigstens zwei Tranchen zurückzuzahlen ist (siehe im Detail den Abschnitt über die erhebliche Vermögensverschlechterung). Dazu gehören die Verweigerung der Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten,[18] die permanente Kontoüberziehung von Krediten in höherem Umfang[19] oder die Nichtvorlage von Kreditdokumenten im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von Vermögensverhältnissen oder anderen vertragsrelevanten Dokumenten.

20 ] In diesen FÃ?llen wird den Darlehensnehmern noch eine entsprechende Nachfrist eingerÃ?umt, um die RÃ?ckzahlung des Darlehens zu verhindern.