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Kredit von Privatpersonen Vertrag

Darlehensgeber und Kreditnehmer sollten sich vertraglich absichern. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen daher unseren Musterkreditvertrag in Österreich zur Verfügung. Vor der Erörterung des Privatkreditvertrags muss der Begriff Privatkredit geklärt werden. Es wird gesagt, was zu beachten ist und was nicht. Deshalb gibt es kein Darlehen ohne Vertrag.

Kredite von Privatpersonen

Die Kreditvergabe von Privatpersonen ist eine hervorragende Möglichkeit, die Unabhängigkeit von eigennützigen Kreditinstituten zu vermeiden. Bei der Kreditvergabe an Privatpersonen ist zum einen ein Darlehen der Familie oder des Freundeskreises oder ein Darlehen von dritten Spendern oder Anlegern möglich. Unabhängig davon, mit wem das Darlehen von Privatpersonen verhandelt wird, sollte es in einem Darlehensvertrag festgeschrieben werden, obwohl es sich um ein nicht formal geregeltes und damit auch verbal abschließbares Geschäft handele.

Ein schriftlicher Darlehensvertrag bietet Ihnen im Falle eines Rechtsstreits handfeste Beweise, da der schriftliche Vertrag genutzt werden kann. Achten Sie bei der Gestaltung von Verträgen zumindest auf die folgenden Aspekte, die nur ein Vorgeschmack sind. In der Darlehensvereinbarung sollten Sie den Darlehensbetrag exakt angeben, um Mißverständnisse, zusätzliche Forderungen oder Abschläge zu verhindern.

Ordnen Sie den Darlehensbetrag so hoch an, dass Sie ihn für Ihren beabsichtigten Zweck verwenden können, aber so gering, dass Sie nicht von Zinsen und Rückzahlungsraten zerquetscht werden. Im Falle eines Privatkredits sollte er immer für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden. Danach ist allen Parteien bekannt, wann das Darlehen zurückzuzahlen ist.

Ist im Darlehensvertrag die Dauer nicht festgelegt, findet die Ablösung erst nach Beendigung durch den Darlehensnehmer oder Darlehensgeber statt. Es können aber auch andere Fristen im Darlehensvertrag festgelegt werden. Zusätzlich zum Zinsbetrag sollten Sie angeben, in welchem Rhythmus die Verzinsung erfolgen soll und wann der Darlehensnehmer zu verzinsen hat: am Ende des Geschäftsjahres oder bei Auszahlung.

Hinweis: Die Verzinsung sollte in der Nähe des Marktzinses liegen, sonst droht dem Fiskus eine Schenkungswirkung, die auch bei einem Kredit von Privatpersonen zu unangenehmen steuerlichen Folgen führen kann. Die Rückzahlung des Darlehens sollte in Monats-, Quartals- oder Jahresraten oder am Ende der Laufzeit in einer einzigen Rate vereinbart werden.

Durch eine monatliche Tilgungszahlung kann die Auszahlung besser nachvollzogen werden und verringert somit auch das Rückzahlungsrisiko. Im Darlehensvertrag sollte die Zahl der aufeinander folgenden Tranchen angegeben werden. Im Falle höherer Kreditbeträge, deren Zahlungsausfall für den Darlehensgeber fraglich sein könnte, sollten Sicherheitenstellungen getroffen werden. Dadurch wird eine weitere Sicherheit für den Falle, dass das Darlehen nicht getilgt wird, geschaffen und die Chance, einen Darlehensgeber zu bekommen, steigt.

Dabei gibt es eine ganze Palette von Darlehenssicherheiten, die je nach Lage des Grundgeschäfts mehr oder weniger günstig sein können. Wird ein genauer Termin angegeben, zu dem der Darlehensvertrag von Privatpersonen getilgt werden soll, ist eine reguläre Beendigung nicht mehr erforderlich. Ist die Laufzeit des Darlehensvertrages nicht angegeben, muss er vor der Tilgung beendet werden.

Befindet sich der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug oder leistet er nicht die vereinbarten Sicherheiten, kann der Darlehensgeber den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos auflösen. Dabei sind die Ursachen für die frühzeitige Beendigung gesondert anzugeben und können z.B. im finanziellen Zusammenbruch des Schuldners begründet sein.