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Kredit Sicherheit

Sie werden der Bank zur Verfügung gestellt und haben einen entscheidenden Einfluss auf den Kreditzinssatz. Sicherheiten erhöhen die Wahrscheinlichkeit für den Darlehensgeber, dass er einen Teil oder den gesamten Darlehensbetrag (zuzüglich Zinsen) aus dem Darlehen zurückerhält. Sicherheiten sollen Kreditgeber vor Forderungsausfällen schützen. Kurzfristige Kredite werden aufgrund der Bonität des Schuldners ohne Sicherheiten gewährt, sind aber in der Regel bei mittel- bis langfristigen Kreditverträgen obligatorisch. Banken vergeben heute nur noch Kredite, wenn der Kunde und der Kreditnehmer die entsprechenden Sicherheiten stellen.

Kreditsicherheit

Der Zweck der Kreditabsicherung (auch Kreditabsicherung) ist die Sicherung eines Bonitätsrisikos durch Eigentum, Rechte oder die Kreditwürdigkeit anderer Gesellschaften oder Einzelpersonen. Die Gläubigerin will mit Hilfe von Darlehenssicherheiten eine Insolvenzforderung für den Falle sichern, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Rückzahlung und/oder Verzinsung ganz oder zum Teil zu leisten. Darlehenssicherheit ist generell ein Mittel zur Risikoreduzierung in breiten Wirtschaftskreisen.

Dies kann durch Eigentumsvorbehalt oder Kreditversicherung (Lieferanten, Gläubiger), Exportkreditversicherung (Exporteure, Importeure), Kreditsicherung im engeren Sinn (Kreditgeschäfte im Bankwesen) oder Rückversicherung in der Versicherung sein. Die Aufgabe von Darlehenssicherheiten ist es, den dem Darlehensgeschäft innewohnenden Unsicherheitsfaktor so weit wie möglich zu mindern. 1 ] Die Kreditsicherheitenvereinbarung wird als Sicherheitenvereinbarung bezeichnet, wobei der Kontrahent, der die Kreditsicherung verlangt, als Sicherheitennehmer, der Sicherheitengeber als Sicherheitengeber bezeichnet wird.

Nicht nur der Sicherheitengeber muss der Darlehensnehmer sein, sondern der Sicherheitennehmer ist immer auch der Darlehensgeber. Kreditbürgschaften sind daher in erster Linie aus juristischer Sicht: Charakteristisch für die Kreditsicherheit ist, dass dem Zahlungsempfänger durch eine Sicherungsvereinbarung weitere Rechte zur Absicherung seiner Forderung gegen den Zahlungspflichtigen zuerkannt werden. Die Besicherung kann von verschiedenen Gläubigertypen gefordert werden; die Besicherung wird am meisten bei der Kreditvergabe im Kreditvertrag durch das Kreditinstitut vorgenommen.

Dann werden die Institutionen ihre Kreditvergabe nicht mehr ausschließlich an den Rückzahlungsansprüchen gegen den Darlehensnehmer ausrichten, sondern weitestgehend eigenständige Verwertungsansprüche aus Darlehenssicherheiten einrichten. Aufgrund der funktionellen Gleichwertigkeit der einzelnen Kreditsicherungsinstitute ist eine Gesamtsicht sinnvoll. Je nach Verwendungszweck können sie in personelle und materielle Sicherheit unterteilt werden.

Man unterscheidet weiterhin zwischen akzessorischer und nicht-akzessorischer (sog. abstrakter) Sicherheit. Darüber hinaus kann man unterscheiden, ob das Recht eine Kreditsicherheit als solche vorschreibt (Originalsicherheit) oder ob die Sicherheit erst durch die Verwahrpraxis entstanden ist (derivative Sicherheit). Ursprüngliche Wertpapiere sind von diesen Garantien, Hypotheken und Pfandrechten.

Derivate sind Bürgschaft, (Sicherheiten) Grundpfandrecht, (Sicherheiten) Abtretung und Sicherheitsübereignung. Wird eine Sicherheit mehreren Kreditgebern zugleich zur Verfuegung gestellt, wird dies als Collateral Pool bezeichnet (siehe auch Collateral Trust Agreement). Im Inland bestehen für Kreditinstitute keine rechtlichen Verpflichtungen zur Übernahme von Darlehenssicherheiten. Wann bestimmte Darlehenssicherheiten aufgenommen werden sollen und wann nicht, wird weder durch das Kreditwesen noch durch das Kreditwesen oder die Mindestvorschriften für das Darlehensgeschäft bestimmt.

Die Besicherung nach 154 der SolvV kann jedoch das Ausfallrisiko des Schuldners reduzieren und kann daher im Anrechnungsbetrag berücksichtigt werden, was die Kosten des Eigenkapitals für vergebene Darlehen und damit die Kosten des Kredits für den Schuldner reduziert. Die Sicherheit ist nicht im Rating enthalten; die gewünschte Sicherheit kann jedoch das Resultat des Rating sein.

Die Berücksichtigung von Sicherheitenstellungen ist nur bei der Bestimmung des tatsächlichen zu erwartenden Zahlungsausfalls möglich. Aus diesem Grund können die Institute im Zuge ihrer Bonitätsprüfung selbstständig darüber befinden, ob und welche Kreditsicherheit sie in Anspruch nehmen. Sie orientieren sich dabei an „banküblichen Sicherheiten“. Die nicht spezifizierte gesetzliche Bezeichnung „bankübliche Sicherheiten“ gilt für unterschiedliche Arten von Sicherheit, die folgende gemeinsame Merkmale aufweisen: niedrige Wertschwankungen:

Rasche Liquidation: Die Kreditsicherheiten müssen ohne schwerfällige Verfahren oder gesetzliche Hürden sofort in Bargeld umgewandelt werden können. keine Abhängigkeit von der ökonomischen Verhältnisse des Kreditnehmers: Die Kreditsicherheiten dürfen keinen positiven Zusammenhang mit der ökonomischen Verhältnisse des Darlehensnehmers haben.

Insolvenzwiderstand: Die Kreditsicherung darf in der Zahlungsunfähigkeit des Sicherungsgebers nicht bestritten werden und muss ein Trennungsrecht nachweisen. In der Regel werden diese Voraussetzungen durch die nachfolgenden Darlehenssicherheiten erfüllt: Grundsätzlich werden Hypotheken auf Liegenschaften zur Absicherung von längerfristigen Darlehen (Darlehenslaufzeit > 4 Jahre) eingesetzt und in das Liegenschaftskataster oder grundstücksgleiche Rechte eintragen.

In der Bankpraxis spielt die Hypothek dagegen keine große Bedeutung, da sie nur als zusätzliche Sicherheit für zusätzliche Darlehen mit hohem Aufwand eingesetzt werden kann. Garantien sind in einer Vielzahl von Fällen gängige Sicherheitenstellungen, um Verschiebungen von Vermögenswerten zum Nachteil des Kreditgebers zu verhindern: Garantie des Gesellschafters/Geschäftsführers für seine Fremdfinanzierungsgesellschaft ( „Gesellschafterbürgschaft“); darüber hinaus treten Garantien von Familienmitgliedern auch dann ein, wenn die Kreditwürdigkeit des betreffenden Darlehensnehmers unzureichend ist.

Bei den Firmenkunden spielt die Gewährung von Avalen und Patronatserklärungen zwischen Konzerngesellschaften eine große Bedeutung. Konzerngarantien und gewisse Formen von Patronatserklärungen werden nicht als formelle Kreditsicherheiten bilanziert. In der Privatkundenbranche ist die Zuordnung von Löhnen und Gehältern in der Regel in den Darlehensverträgen enthalten (Abtretungsklausel). Sie ist nicht insolvenzsicher und verletzt daher die Grundsätze der banküblichen Sicherstellung.

Um ein Darlehen zu sichern, wird oft eine Restschuld-Versicherung abgeschlossen (und abgetreten), die das Todesfall-, Krankheits- und ggf. Arbeitslosigkeitsrisiko absichert. Beispielsweise tritt ein Mediziner seine Ansprüche gegen die Ärztekammer als Sicherheit für die Finanzierung seiner Praxis an die Hausbank ab. Bei Unternehmensfinanzierungen dient die Shell oder Globalabtretung mehrerer Geschäftswerte als Sicherheit.

Sicherheiten im weiteren Sinn werden wie Waren gepfändet, d.h. durch Vereinbarung und Übertragung. Die Schuldnerin verbleibt Eigentümerin, der Darlehensgeber wird Eigentümerin des Pfandrechts (Faustpfandprinzip). Der Nachteil der physischen Übertragung, z.B. bei der Pfändung von beweglichem Vermögen, wird bei der Übertragung als Sicherheit umgangen. Die Eigentumsübertragung der Vorbehaltsware erfolgt rechtmäßig, die Übertragung wird jedoch durch ein Eigentumsbestimmungsverhältnis (Eigentumsbank) gemäß 930 BGB abgelöst.

Durch die Verleihung des übertragenen Gegenstandes durch den Kreditgeber zum direkten Gebrauch ist die Gefahr des Verlustes von Sicherheiten größer als z.B. bei einer Pfändung. Bei der Fahrzeugfinanzierung ist die Übertragung zur Sicherung von Fahrzeugen möglich. In der Firmenkundenbranche ist der Transfer von Waren und Anlagen als Sicherheit gebräuchlich (z.B. in Gestalt eines Raumsicherungsabkommens).

Als weitere Sicherheit im Bereich Firmenkunden dienen die negative Erklärung, die Patronatserklärung oder die unterschiedlichen Arten der gesamtschuldnerischen Haftpflicht außerhalb der Gewährleistung (z.B. Bürgschaften, Schuldübernahmen, kumulierte Schuldübernahmen oder Solidarhaftungen). Negative Patronatserklärungen und gewisse Patronatserklärungen werden formell nicht als Kreditsicherheit betrachtet; im Gegenzug werden Darlehen als ungedeckte Darlehen gewährt. Nicht alle aufgeführten Arten von Sicherheit erfüllen die üblichen Anforderungen an „bankübliche Sicherheiten“ gleichermaßen.

Aus diesem Grund muss eine Sicherheitenprüfung durchgeführt werden, bei der auch die Einhaltung der Voraussetzungen als „bankübliche Sicherheiten“ geprüft wird. Gemäß Paragraf 25 a des Kreditwesengesetzes (KWG) müssen sich Banken so ausrichten, dass die Schätzwerte auch wirklich realisiert werden können. Das Disagio vom Belehnungswert ist die maximale Belehnungsgrenze, bis zu der ein Kreditinstitut einen Kredit erteilen kann.

Die Kreditinstitute sind berechtigt, in den Darlehensverträgen und/oder ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erhöhung der Sicherheit, d.h. die Bestellung weiterer wertvoller Sicherheit zu fordern, wenn der Sicherungswert sinkt oder sich die Vermögenslage des Auftraggebers verschlechtert. 3. Dazu werden in den Darlehensverträgen Verpflichtungen eingegangen. So werden im Zuge von Financial covenants für Unternehmenskunden Bilanzrelationen festgelegt, um die Erfüllung gewisser Bilanzrelationen (Eigenkapitalquote, Fremdkapitalquote oder Cashflow) innerhalb einer gewissen Spanne sicherzustellen (sog. „Headroom“).

Abweichende Vereinbarungen zwingen den Darlehensnehmer, weitere Sicherheit zu leisten oder sogar ein ausserordentliches Recht zur Kündigung auf der Kreditgeberseite auszulösen. Seit Jänner 2007 werden Kreditsicherungsinstrumente in der Verordnung über die Solvabilität als Techniken der Kreditrisikominimierung genannt. Die Kreditrisikominimierung ist die Aufgabe von KRR. Gemäß der gesetzlichen Definition in 4 Abs. 1 Nr. 57 ist die Risikominderung ein Vorgehen, „mit dem ein Kreditinstitut das mit einer oder mehreren Positionen in seinem Portfolio einhergehende Ausfallrisiko mindert“.

Man unterscheidet zwischen „besicherten Sicherheiten“ (Art. 4 Abs. 1 Nr. 58) und „nicht besicherten Sicherheiten“ (Nr. 59). Im ersten Fall wird das Ausfallrisiko dadurch reduziert, dass eine Hausbank das Recht hat, im Falle des Ausfalls des Schuldners oder bestimmter anderer mit der Vertragspartei zusammenhängender Kreditereignisse über gewisse Vermögensgegenstände oder -mengen zu verfügen, deren Übertragung oder Rückstellung zu erhalten oder sie zurückzuhalten oder den Risikobetrag auf die Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen letzterer und der Höhe einer Inanspruchnahme des Instituts zu reduzieren oder sie durch diese Unterschiedsbeträge zu ersetzt.

Dabei handelt es sich um Sicherheiten wie Sicherungsübereignungen, Abtretungen oder Verpfändungen. Unter“ sind die Zahlungsverpflichtungen eines Dritten bei Kreditausfall oder sonstigen Ereignissen (persönliche Sicherheiten wie Bürgschaften oder Garantien) zu verstehen. Finanzielle Sicherheiten und Edelmetalle sind nach Artikel 207 Nr. 2 KRR vor allem solche Titel, deren Bonität des Emittenten nicht signifikant mit der Kreditwürdigkeit des Schuldners korreliert.

Artikel 202 KRV reguliert die Voraussetzungen für andere Kreditanstalten, für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie für Exportkreditversicherer als Garanten. Die von einem Kontrahenten abgegebene Kreditgarantie wird als Forderungen gegen den Kontrahenten im Zusammenhang mit einem derivativen Geschäft (Kaufposition) betrachtet und ist am Tag der Feststellung der Kreditrisikoposition zur Zahlung fällig gestellt (Art. 279 a KRR).

Artikel 194 KRR fordert von den Kreditanstalten, dass die Kreditsicherheit in allen einschlägigen Jurisdiktionen rechtlich wirksam und einklagbar ist. 207 Nr. 3 KRR bestimmt, dass die Kreditsicherheit alle vertragsrechtlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit ihres Sicherungsrechtes in ihrer Rechtsordnung durch juristische Überprüfung zu erfuellen hat und diese gegebenenfalls zu erneuern ist.

Hierdurch sollen rechtliche Risken verhindert werden, die bei rechtlich unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Sicherheitenvereinbarungen als operationelle Risken anzusehen sind (Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR). Für Sicherheiten gibt es wirtschaftliche Argumente. Im Folgenden wird zwischen symmetrischer und asymmetrischer Informationsverteilung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber differenziert. Der risikoneutrale Entrepreneur erhält einen Kredit zur Projektfinanzierung.

Der Darlehensbetrag inklusive Zinszahlungen wird mit einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit erstattet. Wenn Sie für die sicheren Anlagen von einem gewissen Kapitalmarktzinssatz ausgehen, können Sie die vom Anleger zu verlangenden Zinssätze errechnen, um den gleichen Zinsfuß im erwarteten Wert zu haben. Bei einer Sicherheit mit einem Verwertungswert des mit dem risikofreien Satz gekoppelten Sicherungsbetrages wird mit 100-prozentiger Sicherheit getilgt.

Die Renditeerwartung der Kreditzusage stimmt auch mit Sicherheit mit dem gesicherten Kapitalmarktzinssatz überein. Daher bietet die Sicherheit in dieser symmetrischen Informationswelt keinen Vorzug. Die Besicherung ist daher in einer symmetrischen Informationswelt gegenstandslos. Im Falle von asymmetrischen Daten führt die Kreditsicherheit zu einer Minderung der nachteiligen Auswirkungen von Qualitäts- und Verhaltensunsicherheiten. Sicherheiten können als Mittel zur Bestimmung der Kreditnehmerqualität eingesetzt werden.

Im Falle höherer Sicherheit ist der Zinssatz geringer. Damit setzen Schuldner mit hohen Sicherheitsleistungen ein Zeichen guter Bonität. Besicherungen können dazu dienen, Schuldner davon abzubringen, ihr Risiko zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden die Vermögenswerte, die Kreditsicherheiten, die Verwertungskosten sowie der zu erwartende Ertrag und die Kredithöhe nachgebildet.

Dadurch ist es dem Darlehensgeber möglich, zwischen verschiedenen Darlehensnehmertypen zu unterscheiden[5]. Durch die Ermittlung des Rückzahlungsbetrags kann der Darlehensgeber die Wahl des Darlehensnehmers mitbestimmen. Selbst ein Verwertungswert von gleich Null würde sich für anspruchsvolle Sicherheit auszahlen.