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Kfw Studienkredit

Es steht sowohl BAföG-Empfängern als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten, zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet mit dem KfW-Studienkredit ein bundesweites Darlehensangebot für Studierende an. Die KfW Privatkundenbank bietet mit dem KfW-Studienkredit ein Kreditangebot für Studierende an. Dadurch bleibt den Schülern wenig Zeit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie werden von uns beraten und zwischen Ihnen und der KfW Bankengruppe, die den Kredit abschließt, vermittelt.

Studienkredit der KfW

Das flexible KfW-Studienkredit kann zur Deckung der Lebensunterhaltskosten oder zur Deckung von Deckungslücken beantragt werden. Es steht sowohl BAföG-Empfängern als auch Studenten, die kein solches Programm bekommen, zur Verfuegung. Anforderungen an den KfW-Studienkredit: Kurze Beschreibung des KfW-Studienkredits: Die Verzinsung des KfW-Studienkredits ist flexibel und wird alle sechs Monate zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Bedingungen angepasst.

Ab dem 01.03.2012 kann neben dem geplanten veränderlichen Satz auch ein fester Satz vereinbart werden. Auch die lokalen Ansprechpartner sind auf der Website der KfW-Bank zu erreichen. Außerdem ist das Studentenwerk Baden-Württemberg Verkaufspartner (nur in Würzburg) und stellt eine Bürozeit für den KfW-Studienkredit zur Verfügung.

Studienkredit der KfW

Mit dem Studienkredit der KfW werden die Lebensunterhaltskosten während des Studienaufenthaltes finanziert. Studenten im Alter von 18 bis 44 Jahren (zu Beginn des Studiums) werden während des ersten oder zweiten Studiengangs, des Postgraduierten- oder Postgraduiertenstudiums und während des Promotionsstudiums unterstützt. Antragsberechtigt sind nur Studenten in Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studiengängen an staatlichen Universitäten mit Standort in Deuschland.

Die Studierendenwerke der KfW sind Partner der KfW-Bank und informieren Sie ausführlich. Sie können das Bewerbungsformular auf dem Online-Kreditportal der KfW-Förderbank einreichen. Für Studenten in Studiensemestern ist das Zusatzformular zum Nachweis der Leistung auszufüllen. Eine Immatrikulationsbescheinigung für den gewünschten Studienbeginn (die Immatrikulationsbescheinigung ist nicht ausreichend; das erste Fach, das Fächersemester und der gewünschte Studienabschluss müssen sichtbar sein), ein amtlicher Ausweis mit der Einschreibeadresse (z.B.

Ausweis, auch Pass in Zusammenhang mit der geltenden Anmeldebestätigung), für ausländische Studierende außerdem eine Bestätigung des Aufenthaltsrechts durch die zuständigen Ausländerbehörden, Beleg über ein bestehendes eigenes Bankkonto in Deutschland (z.B. durch die Vorweisung der Maestro-Karte). Sie werden vom zuständigen Ansprechpartner, Ihrem Studentenwerk Düsseldorfer, beraten, den Auftrag anhand der vorhandenen Unterlagen prüfen und den Auftrag und das Angebot an die KfW senden.

Der Darlehensnehmer muss während der Ausschüttungsphase einem Finanzpartner alle sechs Monate – bis zum 15.04. und 15.10. – den Nachweis erbringen, dass die Ausschüttungsbedingungen des Studiendarlehens beibehalten werden. Ausgeschüttet wird in Form von Monatsstipendien zwischen 100 und 650 EUR. Mit dem Bedarfskalkulator der KfW-Förderbank können Sie Ihren individuellen Finanzbedarf errechnen.

Bis zum 15. März bzw. 15. September müssen die Änderungen über das eigene Online-Kreditportal der KfW erfolgen. Der Auszahlungszeitpunkt der Darlehensraten ist immer der erste Tag des Monats, sofern der Antrag bis zum 15. des vorhergehenden Monats eingereicht wurde. Das Honorar wird nach Abschluss des Kurses fällig. Wenn die maximale Förderdauer zwischen 18 und 24 Jahren liegt, ist die maximale Förderdauer 14 Jahre, wenn die maximale Förderdauer zwischen 25 und 34 Jahren liegt, ist die maximale Förderdauer 10 Jahre, wenn die maximale Förderdauer zwischen 35 und 44 Jahren liegt, ist die maximale Förderdauer 6 Jahre.

Die Anrechnung bereits absolvierter fachbezogener Semester auf die maximale Förderdauer ist in der Regel vorgesehen. Nach dem 6. Semester ist eine Finanzierung nur gegen Nachweis der Studienleistungen möglich. Semester mindestens 50% der für den Abschluss des Studiums notwendigen Leistung oder 90 Kreditpunkte vorweisen.

Semester wird nur bewilligt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der erste berufsqualifizierende Universitätsabschluss innerhalb der weiteren Finanzierungsperiode von max. 4 Studiensemestern nachweisbar ist. Studenten in Aufbaustudiengängen oder im Promotionsstudium bekommen eine Bestätigung für bis zu 6 Semester. Ein Anspruch auf einen Studienkredit entsteht nicht.

Die Entscheidung über einen Darlehensantrag trifft allein die KfW-Förderbank. Das Darlehen hat eine Laufzeit, die mit der ersten Ausschüttung anfängt und nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens abläuft. Gesamtdauer max. 34 Jahre. Die Rückzahlung muss frühestens nach Ende der Nachfrist beginnen. Der Rückzahlungsbetrag wird in Monatsraten ausgezahlt und muss binnen 25 Jahren oder längstens bis zum vollendeten 67.

Die Rückzahlungsrate beläuft sich im Zuge der geplanten Rückzahlung auf wenigstens 20 EUR. Sondertilgungen sind bis längstens bis 15. März bzw. bis zum 15. September über das Online-Kreditportal der KfW-Förderbank zu beantragen und müssen bis zum 31. April bzw. zum 31. Oktober getätigt werden. Wird die Sondertilgung in Anspruch genommen, muss ein Mindestbetrag von 100 EUR zurückgezahlt werden.

In der Rückzahlungsphase befindliche Studenten können eine feste Zinsvereinbarung anstreben. Kontaktperson dafür ist die KfW-Förderbank. Um sich einen Eindruck von den zu erwartenden Kosten des Studienkredits zu machen, empfiehlt es sich, den Rückzahlungsrechner auf der Website der KfW-Förderbank zu verwenden. Sie können hier den Betrag der Monatszahlung, die Fälligkeit und auch die Zinsen im Rechenbeispiel ändern.