Für Gründer, Selbständige und Unternehmen bietet die KfW verschiedene Förderpakete an. Die Beantragung von Darlehen und Nachrangdarlehen erfolgt durch den Stifter über eine Bank seiner Wahl – in der Regel die Hausbank – bei der KfW. Franchisegründer gehen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit oft neue Wege, daher sind verlässliche Informationen für sie unverzichtbar. Die KfW Mittelstandsbank unterstützt Franchisenehmer mit geeigneten Finanzierungen durch klassische zinsgünstige Kredite, Nachrangdarlehen und Finanzierungsberatung. Bund, Länder und EU unterstützen Ihren Start in die unternehmerische Selbstständigkeit durch Förderprogramme.
Förderprogramme of the Creditanstalt für Wiederaufbau der KfW (Reconstruction Loan Corporation)
Unternehmer, die bereit sind, den Sprung in die Selbständigkeit zu machen, sind für die deutsche Volkswirtschaft von großer Wichtigkeit. Unternehmensgründer und kleine und mittlere Betriebe nutzen die günstigen Förderkredite der KfW-Banken. Durch die finanzielle Unterstützung können Sie Ihr eigenes Geschäft gründen oder erweitern. Für Gründer und Jungunternehmen ist der ERP-Startkredit der KfW-Bank die ultimative Förderungsmaßnahme.
Unternehmensgründungen und Firmen, die seit mehr als 3 Jahren nicht mehr am Kapitalmarkt sind, werden mit einem zinsverbilligten Kredit unterlegt. Der Höchstbetrag des Darlehens liegt bei 100.000,00 EUR (im Zuge des Gründer-Kredits auch bei 10 Millionen EUR). Neben den günstigen Zinssätzen sind die Vorzüge dieses Unterstützungsprogramms bis zu 2 Gnadenfristen und eine Haftungsbefreiung von 80% für Ihre Hausbank. 2.
Besonders geeignet ist das ERP-Gründerdarlehen für Start-ups, Freelancer, Unternehmensnachfolger und Jungunternehmen, die seit mehr als fünf Jahren nicht mehr am Kapitalmarkt tätig sind. Ziel des ERP-Startkredits – Start-Geld ist es, als Gesamtlösung und als Anschubfinanzierung für Investition und Unternehmensgründung zu dienen. Damit kann auch die Entwicklung einer Nebenbeschäftigung gefördert werden, wenn sie auf mittlere Sicht zum Hauptberuf werden soll.
Als Anschubfinanzierung ist auch der ERP-Startkredit – Universal vorgesehen. Aber auch für die Finanzierung von weit über 100.000 EUR und Ausbaumaßnahmen. Das Start-Geld unterstützt hauptsächlich den Kauf von Grund und Boden, Gebäude, Geräte, Computer und Ausrüstung sowie Konzessionen und EDV. Mit dem KfW-Kredit können auch Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Errichtung des Lagers mitfinanziert werden.
Allerdings gibt es eine Begrenzung in der Kostenhöhe, die für das Starthonorar höchstens 30.000 EUR ausmacht. Auch die Finanzierung der Betriebsausstattung erfolgt mit dem ERP-Startkredit – Universal mit den erforderlichen Investitions- und Betriebseinrichtungen. Eine Firmenübernahme kann auch mit diesem Darlehen oder der Erhöhung einer Investition mitfinanziert werden. Die Finanzierung von Investitions- und Betriebsmittel bis zu einem Betrag von 100.000 EUR übernimmt das ERP-Gründerdarlehen – Start-Geld.
Das Gerät darf den Höchstbetrag von 30.000 EUR nicht überschreiten. Der Haftungsausschluss von 80 % für Ihren Finanzpartner erleichtert die Kreditvergabe. Sie können den ERP-Startkredit – Universal mit anderen Fördergeldern kombinieren. Die kleinen und mittleren Betriebe erhalten besonders günstige Bedingungen. Der Darlehensbetrag kann bis zu 25 Mio. EUR ausmachen, wovon 100 % des Darlehensbetrages ausbezahlt werden.
Ein Haftungsausschluss für Ihre Bank kann bis zu 50-prozentig sein: pdf-Download KfW-Gründerkredit-Universal-Checkliste mit allen Informationen: Bewerbungen werden über Ihre Bank eingereicht. Überzeugt Ihre Bank, wird der Förderantrag für das KfW-Gründerdarlehen an Sie weitergeleitet. Das Kreditgesuch muss vor dem Projekt ausgefüllt und beantragt werden.
Für die Antragstellung des ERP-Startkredits der KfW – Start-Geld sind folgende Formblätter erforderlich: Im Falle des Gründungskredits – Universal wird auf den Risikoanhang A verzichtet und das Formblatt für den Statistical Supplement hinzugefügt. Soweit das ERP-Gründerdarlehen bewilligt wurde, steht der Ausschüttung nichts mehr im Weg. Die Stifterin oder der Stifter bekommt über die Bank einen Darlehensvertrag und kann den gesamten Betrag – oder einen Teilbetrag – binnen neun Monate einfordern.
Der Gründungskredit – Universal kann binnen zwölf Monate nach dem Engagement der KfW gekündigt werden. Der Auszahlungsbetrag beträgt 100-prozentig, es sei denn, Sie kündigen das Darlehen erst nach zwei Bankwerktagen und einem weiteren Tag nach Bestätigung. Die KfW berechnet in diesem Falle eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 v. H. der Ausleihsumme.
Das Gründungsdarlehen kann gegen eine Vergütung zu jedem Zeitpunkt ganz oder teilweise getilgt werden. Zusätzlich zu den bereits erwähnten KfW-Darlehen prüfen die Wohnungsbank und die KfW-Bank Ihre Angaben zur Höhe des Eigenkapitals, des Fremdkapitalbedarfs und des für den Projektstart erforderlichen Kapitals bei der Darlehensgewährung. Sie sollten sich innerhalb bestimmter Grenzen verschieben, um die Chance auf einen Kredit zu sichern.
Erst ab einem Finanzbedarf von 25.000 EUR benötigt die KfW Bankengruppe eine Finanzierungsplanung. Die KfW kennt die Erfordernisse und die besonderen Merkmale der Bewerbung um den ERP-Startkredit Startkredit Start-Geld und den ERP-Startkredit-Universal.