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Kfw Kredit Auslandsstudium

Der Studienkredit gilt nur für ein Auslandsstudium, wenn die Studierenden an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bleiben. Die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium: BAföG und KfW-Darlehen. Andernfalls ist Voraussetzung für den Studienkredit, dass es sich um ein Vollzeitstudium handelt. KfW-Bildungskredit des Bundes. Über das Bildungskreditprogramm des Bundes haben Studierende die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für ihr Studium im Ausland zu beantragen.

Finanzierungsmöglichkeit für Ihr Studium: Darlehen der KfW und KfW

Aktuell beläuft sich der BAföG-Höchstsatz auf 735 EUR pro Kalendermonat (inklusive Kranken- und Pflegeversicherung). Der Support beginnt in der Regel mit dem Ausbildungsbeginn, die genehmigte Erstbewerbung ist 12-monatig. Sie müssen zwei Monaten vor Ende der Förderperiode einen Fortsetzungsantrag bei Ihrer BAföG-Geschäftsstelle einreichen, um weitere Fördermittel zu bekommen.

In der Regel ist die Patenschaft beendet, wenn die Regellaufzeit Ihres Studiengangs erreicht ist. Ein Studienaufenthalt kann durch schwere Krankheiten, ein Auslandsemester oder den für Ihr Sprachstudium erforderlichen Spracherwerb (z.B. das Little Latino etc.) bedingt sein. Studierende, die kein Bachelor-Abschlusszeugnis (mehr) oder ein längeres als das reguläre Studienjahr haben.

Unterstützung ist möglich, wenn das Training vor dem 30. Geburtstag beginnt. Ausgenommen sind jedoch z.B. Studenten des zweiten Studiengangs in Master-Studiengängen, die aus privaten oder familienbedingten Gründen nicht vor dem Alter von 30 Jahren ihre Lehre antraten. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monaten, die Förderhöhe ist abhängig von Einkünften, Zivilstand, Vermögenslage etc. und wird vom Büro für Bildungsförderung einzeln bestimmt.

Finanziert werden können 18- bis 44-Jährige. Es werden monatliche Zahlungen zwischen 100 und 650 EUR geleistet. Die Dauer der Stipendienvergabe ist abhängig von der Studienart und dem Schuldner. Erster und zweiter Studiengang können bis zu 14 Semestern, Aufbaustudiengänge wie z. B. Magister oder Doktorate bis zu 6 Semestern finanziert werden.

Es sind bis zu einem Mindestalter von 24 Jahren bis zu 14 Semestern, bis zu einem Mindestalter von 34 bis zu 10 Semestern und bis zu einem Mindestalter von 44 Jahren bis zu 6 Semestern möglich. Vollzeitstudenten und Auszubildende in den vergangenen Lehrjahren im Alter von 18 bis 35 Jahren.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel bis zum Ende des letzten Jahres. Semester ist möglich, wenn der Student bereits zur Abschlußprüfung aufgenommen wurde und das Prüfungszentrum bestätigt, daß die Lehre innerhalb der vorgesehenen Förderperiode durchführbar ist. Höchstbetrag und Förderdauer: Bis zu zwei Jahre Förderdauer mit einer Ausschüttung von monatlich 300 EUR sind möglich, so dass sich ein Betrag von insgesamt 7.200 EUR errechnet.

Es können aber auch kürzere Zeiträume oder niedrigere Sätze gewährt werden. Die Differenz kann als einmalige Zahlung geltend gemacht werden. Beispielsweise ist es möglich, im vergangenen akademischen Jahr eine monatliche Zahlung von 300€ und eine zusätzliche einmalige Zahlung von 3.600 zu beziehen und damit auch den maximalen Förderbetrag (12×300 = 3.600 + einmalige Zahlung von 3.600 = 7.200 insgesamt) in Rechnung zu stellen.

Nähere Angaben finden Sie auf der Website der KfW-Werft.