Dies sollte jedoch nur für neuere Kredite gelten, die später als notleidend eingestuft wurden. Sie soll unter anderem Aufschluss darüber geben, wie hoch der Berg der notleidenden Kredite, eine der größten Altlasten der Eurozone, nach wie vor ist. In der Fachsprache werden sie als „non-performing loans“ (NPL) bezeichnet. Ein notleidender Kredit ist, wie der Begriff „notleidender Kredit“ fast schon andeutet, ein Kredit, bei dem der Schuldner mit der Rückzahlung in Verzug ist. Diese Kredite werden umgangssprachlich auch als „notleidende Kredite“ bezeichnet.
Notleidende Kredite
Bei notleidenden Krediten (NPLs, Problemkrediten, toxischen Krediten[1] oder notleidenden Krediten) handelt es sich um Kredite, bei denen der Debitor mit dem Schuldservice in Verzug ist und daher in Verzug ist und die daher vom Kreditgeber einzeln abgeschrieben werden müssen. Auch wenn bei der Bonitätsprüfung alle denkbaren Kreditrisikofaktoren (Bonität, Bonität) berücksichtigt werden, kann ein Institut oder ein anderer Kreditgeber nicht gänzlich auszuschließen, dass das gewährte Darlehen bei Endfälligkeit vom Darlehensnehmer nicht zurückgezahlt wird oder nicht zurückgezahlt werden kann.
5 ] Ein Darlehen wird ertragslos, wenn nach der Gewährung des Darlehens erkennbar wird, dass die planmäßige Begleichung des Darlehens (Zinsen auf das Darlehen und Rückzahlung) nicht mehr zu erwarten ist. 6 ] Erste Anzeichen dafür sind Kontokorrentkredite ohne oder über die Kreditlimite hinweg, die Rückbelastung von Einzugsermächtigungen, Änderungen im Zahlungsverhalten, verspätetes oder unvollständiges Einreichen von angeforderten Kreditdokumenten (Einkommensnachweis, Bilanzen) oder eine Ansammlung von Auskunftsersuchen.
7 ] Andere Bonitätsereignisse wie Cross-Default oder eine deutliche Ratingverschlechterung können ebenfalls Zeichen eines steigenden Kreditrisikos sein. Hauptgrund ist die erhebliche Vermögensverschlechterung bzw. die Einbringlichkeit der Kreditsicherheit gemäß 490 Abs. 1 und 3 BWG. In privaten Haushalten kann dies durch Erwerbslosigkeit, Invalidität, Erkrankung, Ehescheidung, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, unvorhergesehene Zuzahlungen (Betriebskosten oder Steuern), exzessive Kreditvergabe aufgrund von Überverschuldung oder andere generelle Lebensgefahren auslösen.
Notleidende Kredite haben zivil- und bankaufsichtsrechtliche Konsequenzen. Für den Fall des Zahlungsverzuges bei Ratenkrediten und grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen gelten die Bestimmungen des 498 Absatz 1 und des 498 Absatz 3 EGBGB. Darlehensforderungen von Kreditinstituten sind gemäß 490 Absatz 1 oder Absatz 3 HGB in Zusammenhang mit Nr. 26 Absatz 2 AGB-Sparkassen oder Nr. 19 Absatz 3 HGB unbestritten und atypisch.
Ein Kündigungsrecht der AGB-Banken besteht, wenn eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Darlehensnehmers und/oder der Sicherheiten eintritt oder zu erfolgen droht und ein angemessener Zeitraum für die Stellung oder Stärkung von Sicherheiten vergeblich ist. 10 ] Der Kreditnehmer ist (noch) nicht in Verzug. Die Darlehensverträge enthalten in der Regel fixe Daten für die Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens.
Kann der Darlehensnehmer diese Termine wegen Zahlungsproblemen nicht halten, befindet er sich gemäß 286 Abs. 2 HGB in Verzug. Dieser Sachverhalt hängt mit dem Stand der Not leidenden Kredite zusammen. Im Falle notleidender Kredite wurde oder kann eine Kündigung aussprechen. Nach der Eigenkapitalverordnung (CRR) sind Kreditinstitute verpflichtet, Ausfälle und Verluste, auch im Aktivgeschäft, anhand der gesetzlichen Risikogrößen (insbesondere Verlust bei Ausfällen und deren Erfüllungsquote) laufend zu schätzen.
Gemäss Artikel 178 (1) KRR wird ein Verzug unwiderleglich angenommen, wenn die Tilgung eines Darlehens – ohne Sicherheitenverwertung – nicht wahrscheinlich wird oder eine erhebliche Verpflichtung des Kreditnehmers mehr als 90 Tage aussteht. Eventuelle Sicherheiten können im Ausfallsstatus nicht angerechnet werden. Wenn die Schuldendienstleistung eines voll durch Bankeinlagen gesicherten Darlehens mehr als 90 Tage in Verzug ist, kommt es zu einem Verzug, auch wenn die Rückzahlungsquote in diesem Falle 100 % ist.
Andernfalls ist jedoch eine sehr geringe Rückzahlungsquote ein Hinweis auf wertgeminderte Kredite. Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen müssen Kreditinstitute „schlechte“ Kredite mit mehr Eigenkapital als gewöhnliche Kredite unterstützen und im Bankgeschäft ist das Ausfallrisiko angestiegen. In der Regel zielt die Kreditpolitik der Kreditinstitute auf ein Kreditportefeuille mit akzeptablen Ausfallsrisiken ab.
Forderungsausfälle sind als gefährdete Forderung an Kreditinstitute zu Gunsten des Gewinns oder zur Wertsteigerung abzuschreiben. Für den Umgang mit Not leidenden Krediten haben Kreditinstitute folgende Möglichkeiten, um einen Schaden aus der Kreditzusage zu verhindern oder so niedrig wie möglich zu halten: 14 ] Bei leistungsgestörten Krediten werden Zinszahlungen und/oder Tilgungen erwartet, so dass der Forderungsdienst ausfällt.
15 ] Je nach Art des Darlehens muss dann eine individuelle Wertberichtigung (für Gelddarlehen) oder eine Wertberichtigung (Darlehen) vorgenommen werden. Bei überfälligen oder wertgeminderten Darlehen sind gemäß IAS 7. 37 die analytischen Offenlegungen im Abschluss vorzunehmen. Grundsätzlich können Kredite in vier Bonitätsklassen eingeteilt werden: Darlehen ohne erkennbares Ausfallrisiko, Schuldscheindarlehen, Not leidende Kredite und unwiederbringliche Kredite.
16 ] Kommentierungsbedürftige Personen werden besonders beobachtet, benötigen aber noch keine individuelle Wertberichtigung, die nur bei Not leidenden Personen notwendig ist. Die uneinbringlichen Forderungen werden in voller Höhe als Forderungsausfälle abgeschrieben. Notleidende Kredite umfassen seit der Revisionsberichtsverordnung vom 11. Dezember 2009 auch rückständige Kredite, für die noch keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen wurden. Notleidende Aktiva (NPA) werden durch Addition von Not leidenden Ausleihungen, Not leidenden Mietforderungen und anderen Not leidenden Zinsprodukten (insbesondere Wertpapieren) ermittelt.
Laut einem Report der European Banking Authority (EBA) machen Not leidende Kredite in allen EU-Mitgliedstaaten 5,6% der gesamten Bilanz aus, während die kleineren Kreditinstitute mit 18% überdurchschnittlich stark betroffen sind, während die großen Kreditinstitute nur 4% sind. 17 ] Das EWB unterstützt die Begriffsbestimmung für Not leidende Kredite in seinem Report über die gesetzliche Begriffsbestimmung des CRR-Ausfalls[18] und bezieht auch wertberichtigte Kredite und alle Kredite, die nach nationalem Recht als notleidend eingestuft werden, mit ein.
Für Nicht-Banken war die NPL-Rate mit 10% am größten, für private Haushalte mit 4,8% und für Finanzinstitute außerhalb der Banken nur mit 2,2%, für Kommunalkredite (0,3%) und für Kreditanstalten (0,2%) nahe Null. Bei den notleidenden Krediten ist das globale Marktpotential vor allem eine Ausprägung der staatlichen Kreditwürdigkeit der Debitoren.