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Bausparsofortdarlehen

Das Vorabdarlehen wird erst bei Zuteilung des Bausparvertrages auf einen Schlag zurückgezahlt und ab sofort sind Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens fällig. Sie haben den sogenannten „Bausparsofortkredit“ mit Vor- oder Zwischenfinanzierung aufgenommen. Traditionelle Bausparverträge werden nicht mehr im ursprünglichen Sinne verwendet, nämlich zur Aufnahme eines zinsgünstigen, marktunabhängigen Bauspardarlehens nach Zuteilung der Bausparsumme. Für ein sofortiges Bauspardarlehen ist der Abschluss eines Bausparvertrages erforderlich. Sie wird bis zur Zuteilung des Bausparvertrages gewährt und mit der zugeteilten Bausparsumme eingelöst.

Seiteninformationen

Der Bauspardarlehen ist eine Art „Vorfinanzierung und/oder Überbrückungsfinanzierung eines Bausparvertrages“. Dies bedeutet, dass sie den zeitlichen Abstand zwischen dem Kreditbedarf und der Fälligkeit eines vorhandenen oder neuen Bausparvertrags ausgleicht. Die Bauspardarlehen werden von der Sparkasse des Bausparkunden weitergeführt. Dabei hat der Vertrag noch nicht die erforderliche Allokationsreife erlangt.

Die Bausparkasse, die in der Regel dem Bausparbetrag gleichkommt, ist eine Überbrückung der Zeit bis zur Zuweisung und wird bei Zahlung der Bausparkasse ratierlich zurückgezahlt. Demnach ist das Baudarlehen ein rückzahlungsfreies Kredit bis zur Einräumung. Die Verbindung von Sofortkrediten und Baudarlehen ermöglicht besonders vorteilhafte Bedingungen mit festen Zinssätzen von mehr als 20 Jahren.

Mit einer Sonderzahlung in der Sparphase kann eine frühzeitige Zuordnung erzielt werden, so dass der Bausparer früher von den Privilegien des Bausparkredits profitiert. Derjenige, der den Termin für das Bauspardarlehen sinnstiftend wählt, kann damit trotzdem eine insgesamt kostengünstigere Finanzierung der eigenen vier Wänden erwirken. Was ist bei Bauspardarlehen zu berücksichtigen? Bei vielen Immobilientransaktionen ist der zeitliche Ablauf schwierig einzuschätzen, da Baustops, offizielle Hindernisse oder Deckungslücken in der eigenen Budgetsituation zu Verspätungen und Verspätungen beitragen können.

Die Bauspardarlehen der Sparkassen gewährleisten einerseits die Akzeptanz des Bauspardarlehens und andererseits die Erzielung von Zinserträgen. Selbst wenn ein neuer Sparvertrag geschlossen wird und noch keine Sparbeträge vorhanden sind, kann die Sparbeträge als Sofortkredit ausbezahlt werden. Das Bauspardarlehen ist nicht an einen bestimmten Termin geknüpft, da dieser aus der Zuordnung des Bausparvertrags resultiert.

Die Bausparerin oder der Bausparkunde muss nur das herkömmliche Baugeld gemäß den vertraglichen Bedingungen des Bausparvertrags bis zur vollen Rückzahlung zurückzahlen. Weil das Businessmodell vieler Wohnungsbaugesellschaften und Banken im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bauvorhaben mit langfristig festen Zinssätzen operiert, ist ein unvorhergesehener Rückzug des Auftraggebers aus dem geschlossenen Kreditvertrag häufig mit zusätzlichen Kosten für den Darlehensgeber behaftet. Im Regelfall berechnet die Hausbank dann eine so genannte Vorfälligkeitsgebühr, die der Käufer zu zahlen hat.

In der Regel kann ein Mietvertrag erst nach zehn Jahren Festzins ohne Mehrkosten gekündigt werden, während die Vergütung für einen vorzeitigen Darlehensvertrag von der entsprechenden Einrichtung einzeln errechnet wird. Nichtsdestotrotz fordern die meisten Banken immer noch viel zu viele Ausgleichszahlungen, wie eine Umfrage der Konsumentenzentrale in Bremen im Jahr 2013 ergaben.

Bauspardarlehen werden von den entsprechenden Wohnungsbaugesellschaften vergeben. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik rund 25 Wohnungsbaugesellschaften, die solche Bauspardarlehen zur Eigenheimfinanzierung nutzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bau- und Dienstleistungsunternehmen sind im Gesetz über die Errichtung von Bau- und Dienstleistungsunternehmen (BauSparkG) und in der Bausparkassenverordnung (BausparkassenV) geregelt. Darüber hinaus unterliegen die Bausparkassen der Beaufsichtigung durch die BAfI, die etwaige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparvertraege (ABB) erhebt.

Bei Bauspardarlehen gelten zwischen den einzelnen Sparkassen unterschiedliche Sätze. Zusätzlich zu den Bauspardarlehen bietet die Bausparkasse auch klassische Bausparvertraege zu verschiedenen Bedingungen an, die zur Wohnbaufinanzierung genutzt werden. Darüber hinaus verfügen viele Sparkassen über spezielle Sparverträge, die auf die individuellen Einkommens- und Lebensbedingungen abgestimmt sind und z. B. für Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen geschlossen werden können.