Home > Sofortkredit > Avalkredit

Avalkredit

Übernahme der Haftung durch Kreditinstitute (Garantiegeber) für und im Auftrag eines Kunden (Garantiegeber) gegenüber Dritten im In- und Ausland. Die Garantiefazilität, die wir Ihnen in dieser Broschüre vorstellen, bietet Ihnen finanzielle Flexibilität, da sie Ihre Kreditlinien frei hält. Bürgschaftsdarlehen gehören zur Gruppe der Kreditdarlehen. Im Falle einer Bürgschaft oder Bankgarantie wird – entgegen der Bezeichnung – kein Darlehensbetrag an den Garantienehmer ausgezahlt. Eine Avalkredit- oder Bankgarantie entspricht einer Bürgschaft oder Garantieverpflichtung einer Bank gegenüber einem Garantienehmer.

Garantiefazilität

Sammelbegriff für Bürgschafts- und Garantieanleihen, die von Kreditinstituten zugunsten eines Auftraggebers ausgegeben werden. Übernahme der Haftung durch ein Kreditinstitut (Garantiegeber) für und im Namen eines Auftraggebers (Garantiegeber) gegenüber Dritten im In- und Ausland bzw. im Empfängerland. Bei den Avalkrediten handelt es sich in der Regel um Eventualschulden, die in der Regel in der Bilanzposition „below the line“ unter der Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus Avalen und Gewährleistungsverträgen“ ausgewiesen werden müssen, da im Regelfall (d.h. kein Ausfall des Kreditnehmers) keine Inanspruchnahme der Liquidität durch den Garantiegeber notwendig ist.

Ist eine Inanspruchnahme durch ein Kreditunternehmen zu erwarten, muss für diese unmittelbar bevorstehenden Forderungsausfälle Vorsorge getroffen werden. a) Zwischen dem Garantiegeber und dem Kreditnehmer besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag ( 675 BGB). b) Das rechtliche Verhältnis zwischen dem Garantiegeber und dem Garantieempfänger richtet sich nach der Garantierahmen.

Prinzipiell sind die Gewährleistung ( 765 ff. BGB), der Darlehensauftrag ( 778 BGB) – heute recht ungewöhnlich – sowie die im Ausland übliche Gewährleistung möglich. Der Garantierahmen richtet sich in erster Linie nach dem vorgesehenen Zweck und dem daraus resultierenden Umfang der Haftung. Bürgschaftsdarlehen haben eine kurz-, mittel- oder längerfristige Laufzeiten; im Ausland werden auch unbegrenzte Bürgschaftsdarlehen verwendet, die in der Regel erst dann verfallen, wenn der Berechtigte keine Ansprüche mehr gegen den Bürgschaftsgeber erheben kann, d.h. nach Übergabe der Bürgschaftsurkunde oder im Falle des Verzichts auf die Rechte und Verpflichtungen aus der Gewährleistung.

Wichtigste Garantiefazilitäten sind: Die Konnossement gewährleistung ist im Ausland üblich. Der Bürgschaftsnehmer erhält von den Kreditinstituten eine Provision (in Prozent des Bürgschaftsbetrages). Er ist unter anderem von der Dauer des Garantierahmens, der Kreditwürdigkeit des Schuldners, der Risikohöhe und den geleisteten Sicherheitenstellungen geprägt.

bank guarantee

Die Bankgarantie (selten auch die Bankgarantie) oder der Garantiekredit (von der italienischen Firma ital. asol. ap. ag – „bill“, dies von arab. hawala – „mandate“, „bill“) ist die Bankgarantie, Garantie oder ähnliche Verpflichtung von Kreditinstituten im Namen von Bankenkunden im Zusammenhang mit dem Ausleihgeschäft. Die Kreditvergabe von Kreditinstituten umfasst zum einen die Vergabe von Finanzkrediten und Kredite jeglicher Form, zu denen gesetzlich auch Überziehungskredite oder Überziehungskredite zaehlen.

Auf der anderen Seite haftet das Kreditinstitut auch als Garantiegeber oder Garantiegeber im Bereich der Eventualverbindlichkeiten, d.h. es übernimmt das Haftpflichtrisiko für die von seinen Bankkunden gegenüber Dritten eingegangenen Verbindlichkeiten. Hierbei stellt er kein Kapital zur VerfÃ?gung (sog. „Money Lending“), sondern haftet als BÃ? Im Falle von Garantiefazilitäten bestehen Beziehungen zwischen drei Partnern.

Das Kreditinstitut ist Garant im Sinne des 765 Bürgerlichen Gesetzbuches, der Kunde der Kreditinstitute ist derjenige, der die zu erbringende garantierte Verpflichtung oder Dienstleistung schuldet, der Kreditgeber des Kunden der Kreditinstitute ist auch der begünstigte Kreditgeber im Rahmen der Bankgarantie. Die Bürgschaftsfunktion ist aus Bankensicht eine Eventualverbindlichkeit, da sie zunächst davon ausgeht, dass der Kunde der Gesellschaft seine garantierte Verpflichtung oder seine zugesagte Dienstleistung erfüllen kann und damit die Bankgarantie ausläuft.

Andernfalls wird die Eventualverbindlichkeit der Hausbank in eine reale Verpflichtung gegenüber dem Kreditgeber des Bankkunden umgewandelt. Das Kreditinstitut leistet als Garant für seinen insolventen oder unwilligen Abnehmer, wobei die Forderungen des Garanten im Rahmen der gesetzlichen Abtretung gemäß 774 HGB und den korrespondierenden Bestimmungen des Darlehensvertrages an das Kreditinstitut abgetreten werden.

Als Bonitätsrisiko gilt, dass die BayernLB die Eintrittswahrscheinlichkeit ihrer Forderung aus ihrer Eventualverbindlichkeit zu beurteilen hat und versucht, ihren Rückzahlungsanspruch gegen ihren Kunden geltend zu machen, wenn sie dies tut. In den §§ 765 bis 778 Bürgerliches Gesetzbuch und 349 bis 351 Handelsgesetzbuch ist die von der BayernLB im Zuge des Garantierahmens abgegebene Garantie festgelegt.

Dies ist ein schuldrechtlicher Auftrag im Sinn von 311 BGB, dessen Inhalte die Vertragsparteien im Wesentlichen im Wege der vertraglichen Freiheit selbst festlegen können. Auf der Grundlage der Bürgschaft muss der Bürge (= die die Bürgschaft ausstellende Bank) die Bürgschaft für einen noch nicht eingetretenen zukünftigen Schäden aufbringen. Für Bilanzierungszwecke werden Garantiefazilitäten gemäß 251 Handelsgesetzbuch als Eventualverbindlichkeiten „in der Bilanz“ bilanziert.

Der Avalkredit ist nach § 19 Abs. 1 HGB ebenfalls zu den “ sonstigen Ausserbilanzgeschäften “ zu zählen und ist wie das Geldverleihgeschäft im Rahmen des Kreditvolumens enthalten. Im Gegensatz zu Gelddarlehen werden Garantiefazilitäten nicht in der Konzernbilanz selbst, sondern als Eventualverbindlichkeiten unterhalb der Konzernbilanz als „außerbilanzielles Geschäft“ ausgewiesen und sind somit nicht Teil der Konzernbilanz.

Eventualverbindlichkeiten aus dem Avalgeschäft und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergeleiteten abgerechneten Wechseln werden zur Ermittlung des für Banken wichtigen Maßes des Volumens beigefügt. Bietungsgarantie: Die verantwortliche Stelle sorgt dafür, dass der Anbieter in einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots eine Vertragsstrafe oder Vertragsstrafe zahlen kann, wenn er seinen Pflichten bei der Abgabe des Angebots nicht nachkommt oder den Auftrag nach dessen Vergabe nicht unterfertigt.

Auf das Bonitätsrisiko und die dem Handelsvertretervertrag zugrundeliegende Leistung wird eine Provision für Garantien gewährt, die sich nach Betrag und Gefahr des Garantierahmens bemisst. Die Bürgschaftsprovision richtet sich nicht nach den jeweiligen Zinssätzen, sondern nach dem jeweiligen Haftpflichtrisiko der einzelnen Banken. Darüber hinaus kommt bei der Berechnung der Garantieprovision die regulatorische Einstufung des Garantierahmens zum Tragen.

Mit Ausnahme von Vorauszahlungsgarantien müssen Garantiekredite aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Bonitätsrisikos nur zu 50 % mit Eigenkapital unterlegt werden (Art. 166 CRR). Die Versicherer unterhalten im Bereich der Haftpflichtversicherung (§§ 43 ff. VVG) sogenannte Kautionsversicherungen. 2 ] Sie nehmen die gleichen Arten von Garantien wie die Banken auf und konkurrieren daher mit ihnen.

Die Anwendung des Versicherungsgesetzes ist jedoch beschränkt, da das Garantieverhältnis zwischen dem Garantiegeber und der Versicherungsgesellschaft ein eigenständiges Rechtsverhältnis begründet. Mit Schreiben vom 22. 5. 1996 machte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) alle zum Kautionsgeschäft zugelassenen Versicherungen auf die speziellen Gefahren der Kautionsversicherungen aufmerksam und legte diesbezüglich die organisatorischen Voraussetzungen fest.

Aus diesem Grund ist das Kontrahentenrisiko des Bürgschaftskreditnehmers geringer bewertet und ermöglicht somit ein größeres Volumen an Krediten als Echtgeldkredite. Bürgschaftsdarlehen werden nicht als Eventualverbindlichkeiten zurückgezahlt, sondern von der haftenden Gesellschaft nach Erfüllung des Bürgschaftszwecks durch Rücksendung des Originaldokuments an die verantwortliche Gesellschaft ausbuchen.