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Autoversicherung Haftpflicht

Kfz-Versicherung für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Großbritannien. Kraftfahrt-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung – und was ist wirklich notwendig? Lassen Sie sich überzeugen und kalkulieren Sie Ihre günstige Autoversicherung. Bei der Kfz-Versicherung wird zwischen Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterschieden. Alle Fahrer müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen.

Automobil-Haftpflicht

Der Versicherungsschutz der reinen Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und umfasst die von Ihnen verursachten Schadensfälle eines anderen Verkehrsteilnehmers mit Ihrem Fahrzeug. Sie müssen immer selbst für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bezahlen, sofern diese nicht von einem anderen Straßenbenutzer verschuldet sind und somit durch dessen Haftpflicht abgedeckt sind. Eine Haftpflicht-Versicherung ist immer die Option mit der billigsten Prämie und ist in der Regel eine gute Entscheidung, wenn Ihr Fahrzeug bereits alt ist oder wenn Sie mit einem größeren Defekt oder Totalschaden des Fahrzeugs fertig werden können.

Kfz-Versicherung in Grossbritannien

Einige der besten Kfz-Versicherungsvergleichsseiten haben wir für Sie ausgesucht. Tragen Sie Ihre Daten ein und suchen Sie einen günstigen Tarif für Ihre Autoversicherung! Das Fahren eines Autos, Lieferwagens oder Lastwagens ohne ein Mindestmaß an Haftpflicht ist verboten. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wäre in der Bundesrepublik gleichwertig.

Im Vereinigten Königreich, wenn Sie ein Fahrzeug ohne ausreichenden Schutz fahren und dabei geschnappt werden, könnte Ihr Fahrzeug sichergestellt werden, plus eine hohe Geldstrafe wäre oben aufkommen. Der Preis für die Kfz-Versicherung ist sehr verschieden, daher ist es ratsam, sich umsehen. Dies entspricht der Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Der Preis einer Autoversicherung variiert stark, so dass es sich lohnt, sich für einen Einkauf zu entscheiden.

Differenzen: Kfz-Haftpflicht, teil- und vollumfänglich?

Haftpflicht-Versicherung: Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung umfasst Personenschäden, Sachschäden und finanzielle Verluste, die anderen entstanden sind, wenn Sie einen Autounfall auslösen. Es ist für jedes einzelne Kraftfahrzeug obligatorisch. Teilkaskoversicherungen: Die Teilkaskoversicherungen decken den Schaden am eigenen Wagen ab. Zusätzlich bestehen Versicherungen für Beschädigungen der Kabel durch Kurzschlüsse und Glasbruch.

Vollkasko-Versicherung: Die Vollkasko-Versicherung umfasst neben allen oben erwähnten Teilkasko-Leistungen auch die folgenden Schäden:

Autoversicherung Was zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Nichts funktioniert ohne Haftung: Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden wollen, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie es abgesichert haben. Versicherungspflichtig sind nicht nur Kraftfahrzeuge mit Autokennzeichen wie PKW oder Krafträder, sondern auch Kleinkrafträder, Mofa, Segways oder Quad mit einem Motorraum von 50 cm³ oder weniger und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Übernimmt ein Fahrzeugführer das Vorfahrtsrecht über ein anderes Fahrzeug und dessen Fahrzeugführer sich bei der Kollision selbst, deckt die Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung und Instandsetzung des Fahrzeuges und zahlt eine Entschädigung für den Wertminderungsaufwand des Fahrzeuges. Bei einem Personenschaden beläuft sich die gesetzliche Versicherungssumme auf 7,5 Mio. EUR, bei einem Sachschaden auf 1,12 Mio. EUR und bei einem Vermögensschaden auf 50.000 EUR.

„Empfohlen wird jedoch die Einigung auf eine Pauschalversicherungssumme von 100 Mio. Euro“, sagt die Chefin des Bundes der Versicherungsnehmer (BdV). Die Versicherungsgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Fahrer einen Selbstbehalt für die entstandenen Aufwendungen fordern, z.B. wenn er wegen Unachtsamkeit bei Dunkelheit über die Verkehrsampel fährt. Dies ist jedoch kein Freibrief für leichtsinniges Fahren: Bei schwerwiegenden Delikten wie Unfallflucht oder Alkohol am Steuer kann die Versicherungsgesellschaft nach Auskunft des Bundesverbandes für Verkehrsdelikte bis zu 5.000 EUR einfordern.

Um einen Schaden rasch beheben zu können, sollte er so bald wie möglich, längstens aber nach einer Woche, der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sieht vor, dass die Versicherungsunternehmen bei kleineren Schäden keine polizeilichen Aufzeichnungen über den Vorfall einfordern. Konnte die Unfallversicherung der Gegenpartei am Ort des Unfalls nicht ermittelt werden, ist der zentrale Anruf des Autoversicherers, der unter 0800/25 026 00 zu erreichen ist, hilfreich.

Erforderliche Daten sind das amtliche Kennzeichen des anderen Fahrzeuges, das Datum des Unfalls und das Unfallland. Was tun, wenn der Fahrer des Unfalls entkommt und nicht untersucht werden kann? Hier übernimmt der Verband „Verkehrsopferhilfe“, eine Gemeinschaftseinrichtung der beiden großen Haftpflichtversicherer. Link-Tipp: Eine Kopie des Unfallberichtes kann auf der Website des Verbandes der Kfz-Versicherer und des Gesamtverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften angefordert werden.