Home > Sofortkredit > Auslandsstudium Kredit

Auslandsstudium Kredit

Mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) können Studierende unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern einen zinsgünstigen Bildungskredit bei der Deutschen Ausgleichsbank z.B. für ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum beantragen. Egal ob Euro, Dollar oder Yen – ein Auslandssemester hat seinen Preis. Das Darlehen muss vier Jahre nach Studienabschluss in festen Raten zurückgezahlt werden. Die meisten Förderprogramme ermöglichen es den Studierenden, während des Auslandssemesters eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Mit Förderprogrammen, Stipendien oder Studienkrediten können Sie Ihren Traum verwirklichen.

Keine Anrechnung für ein Auslandssemester: Studienbeihilfe für ein Auslandsemester

Die Finanzierung eines Auslandssemesters auf Kredit ist nicht jedermanns Sache. Ein attraktiver Ersatz, der auch als Zusatz zum Auslandsstudium dient, ist die Studienbeihilfe für Auslandsaufenthalte der DWB. Bewerbungen zwischen 3.500 und 25.000 EUR können insbesondere für das Auslandsstudium eingereicht werden. Der Gedanke der Finanzierung durch einen Stipendienfonds geht der Überverschuldung voraus, denn die Tilgung setzt erst ein, wenn Sie nach dem Studienabschluss ein Mindestlohn verdienen.

Durch die Rückführung des Geldes in den Studienfond können neue Studentengenerationen gefördert werden. Das neue Förderprogramm wurde von der Deutsche Bildungs AG auf Veranlassung der IEK ins Leben gerufen.

Studienkredit

Mit Hilfe des Bundesministeriums für Bildung u. Wissenschaft (BMBF) können Studierende ungeachtet des Einkommens ihrer Muttergesellschaft einen günstigen Studienkredit bei der Ausgleichsbank einreichen. Bei der Auslandsförderung ist nachzuweisen, dass mindestens ein Teil der ausländischen Studienleistung auch in Deutschland angerechnet werden kann.

Der Höchstbetrag des Kreditvolumens liegt bei 7.200 EUR, die Höhe der monatlichen Förderung bei 300 EUR. Wenn Sie sich für einen kurzfristigen, aber kostspieligen Aufenthalt im Land aufhalten, können Sie eine einmalige Zahlung (max. 3.600 Euro) beantragen. Auch bei längerem Auslandsaufenthalt ist die einmalige Zahlung möglich, so dass man eine einmalige Zahlung zuzüglich der regulären Rate von max. 300 EUR erhalte.

Das Darlehen wird vier Jahre nach Zahlung der ersten Tranche zu einer Monatsrate von 120 EUR zurückgezahlt. Das Darlehen ist von Ihrem eigenen Verdienst / Guthaben und dem Ihrer Familie oder Ihres Ehepartners abhängig. Ausländerinnen und Ausländer können dieses Darlehen nur unter bestimmten Voraussetzungen gemäß 8 des Bundesgesetzes (siehe Infoletter, S. 3) beantrag.

Das Besondere daran ist, dass auf den geliehenen Betrag kein spezifischer Zins ausgezahlt wird, sondern ein spezifischer prozentualer Anteil des künftigen Bruttolohns für einen bestimmten Zeitraum ab Beginn der Arbeit. Das heißt, dass Sie je nach Ihrem Lohn viel oder wenig später erstattet werden.