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Kredit von Stadt

Bürgerdarlehen sind eine alternative Finanzierungsform für Kommunen oder kommunale Unternehmen, die als Alternative zu herkömmlichen Kommunalkrediten oder Kommunalkrediten genutzt werden kann. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt stellt ein zinsgünstiges Darlehen für Haushalte mit mittlerem Einkommen zur Verfügung. Die Förderung ist nur für Immobilien in der Stadt München möglich. Bei Immobilien außerhalb Münchens ist das jeweilige Landratsamt oder die Stadt, in der sich der Landkreis befindet, zuständig. Im Rahmen dieses Programms können Familien mit einem oder mehreren Kindern von der Stadt ein Darlehen für den Bau oder Erwerb neuer Häuser oder Eigentumswohnungen oder für den Erwerb oder Umbau alter Gebäude oder gebrauchter Wohnungen erhalten, die ihren Familien entsprechen.

Häufig gestellte Anfragen und Lösungen zu Bürgerdarlehen

Sieht jeder, dass ich einen Kredit gebe? Was muss ich als Darlehensgeber beachten? Ist es möglich, auch für Projekte außerhalb meiner Heimatgemeinde Kredite zu erteilen? Darf ich meine Kreditansprüche vermachen? Sie haben mein Interesse nicht geweckt? Was muss eine Gemeinde für die Aufnahme eines Darlehens haben? Inwiefern ist mein Konto mit einem Bürgerdarlehen gesichert?

Von wem werden die Kreditbedingungen festgelegt? Dürfen auch Firmen, Clubs oder Vereinigungen Darlehen bereitstellen? Weshalb sollte ich einer Gemeinschaft einen Kredit erteilen? Ab wann bekommt die Stadtverwaltung das Kapital? Und wenn die Kreditquote nicht vollständig ausgelastet ist? Ist es möglich, mein Guthaben vorort in bar zu bezahlen? Wie hoch ist der Darlehensbetrag für ein Vorhaben?

Was kann ich tun, um ein Darlehen zu gewähren? Inwieweit ist mein Konto gesichert?

Staatsanleihe

Bürgerkredite sind eine Finanzierungsalternative für Kommunen oder städtische Unternehmen, die als Ersatz für herkömmliche Kommunalkredite oder Kommunalkredite eingesetzt werden kann. Als Teil eines Staatskreditprojekts wird Kapital für Investitionen oder Barkredite unmittelbar von Privaten eingeworben. Bei einer Bürgerversammlung zur Haushaltssituation der Stadt Quikborn im Juni 2009 wurde die Vorstellung eines Bürgerdarlehens geboren.

Ein Jahresdarlehen nahm die Stadt unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürger auf, ohne über eine Bank gehen zu müssen. Die Mindestanlagesumme einer Einzelinvestition betrug 5.000 EUR. Von 80 Einzelpersonen wurden 4 Mio. EUR gesammelt[1]. Weil die Einziehung „unbedingt rückzahlbarer Gelder aus dem Publikum“[2] jedoch die Tatsache beinhaltet, dass das Depotgeschäft gemäß 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1KWG abgewickelt wird, hat die BAfI in Zusammenarbeit mit der Kommunalrechtsaufsicht eingegriffen und die Transaktion untersagt[3].

Allerdings hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entschieden, dass bereits geschlossene Kontrakte gültig bleiben und nicht rückgängig gemacht werden müssen. Damit die öffentliche Hand auch in Zukunft Kredite vergeben kann, hat sich die Quickborn City Tour für ein weiteres Kooperationsprojekt mit einer Willichbank entschieden. In ihrem zweiten Versuch hat die Stadt rund 1,065 Mio. EUR von 30 Investoren gesammelt.

Ein Bürgerdarlehen kann aus kommunaler Perspektive eine kostengünstigere Variante zur herkömmlichen Kreditvergabe bei einer Handelsbank sein. Das macht eine Anlage in ein Bürgerdarlehen sicher als eine Einzahlung bei einem Finanzinstitut.