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Legitimationspapier

Bescheinigung eines Rechts, insbesondere eines Anspruchs, der den Inhaber zur Geltendmachung des Rechts legitimiert. Der Ausweis ist ein Namenspapier mit einer Inhaberklausel (z.B. Sparbuch, Schuldschein). Als qualifizierter Ausweis gilt ein Dokument, das einen Anspruch oder ein Recht belegt. Der einfache Ausweis ist ein Dokument, das als Beweis für die Gläubigerschaft einer bestimmten Person dient. Ausweisdokument, das wie ein Inhaberpapier ohne Legitimationsnachweis dem Vortragenden zur Verfügung gestellt werden kann; es kann aber auch eine Legitimation des Vortragenden verlangt werden.

paper of identity

Bescheinigung über ein Recht, insbesondere einen Anspruch, der den Rechtsinhaber zur Geltendmachung des Rechts ermächtigt. Die Schuldnerin kann mit entlastender Wirkung an die Person zahlen, die ihr das Dokument vorgelegt hat; sie ist befugt, aber nicht dazu gezwungen, die Ansprüche des Berechtigten zu prüfen. Zu den einfachen Ausweispapieren gehören beispielsweise die Gepäckkontrolle, das Garderobenticket.

Als Ausweisdokumente gelten solche, in denen der Zahlungspflichtige auch dann zur Leistungsverweigerung befugt ist, wenn ihm das Dokument nicht vorgewiesen wird. Die Ausweispapiere sind Wertschriften; Sparhefte sind oft als Ausweispapiere strukturiert. Wertschriften im Sinne des Gesetzes (z.B. Schecks, Wechsel) sind immer, Wertschriften im Sinne des Gesetzes sind in der Regel auch Ausweispapiere.

Mind Map Identification Papers

Unterlagen, für die der Antragsteller die Zahlung an den Antragsteller ohne Überprüfung des Empfangsrechts vornehmen kann, aber auch die Legitimation des Antragstellers als Verfügungsberechtigter einfordern kann („§ 808 BGB“). Ausweispapiere, auch humpelnde Trägerpapiere genannt: Obwohl der Name des Forderungsgläubigers angegeben wird, kann die zugesagte Zahlung prinzipiell an jeden Halter mit entlastender Wirkung geleistet werden.

Übergabe der Ausweispapiere nicht wie bei Inhaberpapieren durch Übergabe des Wertpapiers, sondern nur durch Forderungsabtretung. Identifikationsdokumente sind z. B. Sparhefte, Versicherungspolicen, Einlagenzertifikate, Pfandbriefe öffentlicher Verpfändung. Einfacher Ausweis oder einfacher Ausweis: Keinen Namensberechtigten, z.B. Garderoben- oder Gepäckschein, aushändigen.

paper of identity

eine Schuldurkunde, die der Zahlungspflichtige bei Vorliegen an den Zahlungspflichtigen mit schuldbefreiender Wirkung zahlen kann, ohne die Forderung zu prüfen. Den Gläubigern steht es frei, ihre Rechte auch ohne Vorweisung ( „Garderobenmarke“) durchzusetzen, 808 BGB. ist das Dokument, auf dessen Grundlage der Zahlungspflichtige (grundsätzlich) ohne Überprüfung der Ansprüche mit Befreiungswirkung (z.B. Sparkonto, 808 Abs. 1 BGB) an den Einreicher zahlen kann.

Ausweisdokument, in dem sich der Zahlungspflichtige durch eine Zahlung an den Überbringer auslösen kann. Eine einfache Identifikation ist keine Sicherheit, da das Dokument für die Wahrnehmung des Rechtes nicht benötigt wird. Er kann sein Recht auch auf andere Art und Weisen durchsetzen. Andererseits kann bei einem berechtigten Ausweis das Verbriefungsrecht nur durch Vorlegen des Dokuments belegt werden.

Weil der Gläubiger, anders als bei Inhaberschuldverschreibungen, nicht zur Erfüllung verpflichtet ist und seinen Gläubigerstatus auf Antrag des Gläubigers nachzuweisen hat, wird dies als „humpelndes Inhaberpapier“ bezeichnet. Nach § 808 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die qualifizierten Ausweispapiere eine Art von Rücknahmepapieren. Diese werden als Namensaktien emittiert, jedoch mit der Maßgabe, dass der Gläubiger die in der Gründungsurkunde zugesagte Dienstleistung mit entlastender Wirkung erbringt.

Die Verbriefungsforderung ergibt sich aus dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen. Macht der Zahlungspflichtige dem früheren Zahlungsempfänger die Zahlung ohne Vorlegung des Beleges bekannt, kann er sich nicht auf 407 BGB berufen, da dieser durch 808 Abs. 2 BGB zitiert wird. Ein Beispiel für einen qualifizierten Ausweis sind das Sparheft, der Pfandbrief, der Versicherungsschein mit Überbringerklausel. ist ein Dokument, in dem der Zahlungspflichtige mit entlastender Kraft an jeden zahlen kann, der das Dokument einreicht.

Für den Debitor besteht der Schutz darin, dass er nicht prüfen muss, ob der Gläubiger des Dokuments auch der tatsächliche Begünstigte ist. Dies gilt für viele Wertpapierarten, jedoch sind L.s nur Dokumente, deren Wirksamkeit in der oben erwähnten Reihenfolge des Schutzes ausgeschöpft ist. In der Regel werden diese reine L. nicht als Wertpapiere gewertet, sondern als sogenannte qualifizierte L. (hinkende Inhaberpapiere) nach 808 bBg.

Er gibt den Gläubiger an, jedoch mit der Maßgabe, dass die zugesagte Gegenleistung für jeden Gläubiger erbracht werden kann. Als qualifizierte L. gelten z.B. das Sparbuch, der Pfandbrief und die Depotbestätigung sowie das einfache L. (sog. Identifikationssymbol), z.B. die Garderobe und der Gepäckbeleg.