Schwerbehindertenrente, Hinweise auf die Zusatzeinkommensgrenze, neue Werte in der Rentenversicherung und das Zusammentreffen mehrerer Renten. Die Kombination von Rentenzahlungen und Renten. (§ 75 LBeamtVG -Rentenanrechnung-) für das Land Rheinland-Pfalz. Anrechnung von Pensionen. Der Artikel in der Basler Zeitung zum Thema: Erst mit 75 Jahren in den Ruhestand In Schweden treibt Ministerpräsident Reinfeldt die Debatte über das Rentenalter von Hannes Gamillscheg Stockholm an.
Pension mit 75?
Mit 67 ist die Rente erst der Beginn. Wie in den Massenmedien bekannt wurde, wird sie morgen um 12.30 Uhr in einem Weissbuch über die Renten vorschlagen, dass die Länder Europas die Rentenobergrenze ständig anheben und gleichzeitig die Lebensdauer erhöhen. Bis zu 75 Jahre in den kommenden 50 Jahren – je nachdem, wie die Empfehlungen umzusetzen sind.
Deshalb habe ich zwei in Wissenschaft und Praxis besprochene Vorstellungen für eine solche Koppelung berechnet und präsentiere hier die Resultate, verglichen mit der bereits mit 67 entschiedenen Rente. Daraus ergeben sich drei Szenarien: „R67″:Die Rente mit 67 wird wie vorgesehen eingeleitet, danach bleibt nichts mehr unverändert. „TEIL „: Das prozentuelle Anteilsverhältnis von Rente zu Lebensarbeitszeit ist auf den 2010er Grenzwert (42,7%) festgelegt.
Als“ Arbeitszeit“ wird die Zeit definiert, die häufig für das „Arbeitsalter“ unterstellt wird: von 20 Jahren bis zum Pensionsalter. Das würde herauskommen: (Rentenalter in der rechten Säule und Restlebenserwartung im Falle einer Pensionierung in der rechten Spalte): Tab.: Pensionierungsalter (linke Spalte) und „längere Lebenserwartung“ bei Pensionierung (rechte Spalte) für unterschiedliche Ausprägungen.
Die Entwicklung des Rentenalters im Einzelnen hängt natürlich davon ab, wie der Unterschied zur Lebensdauer oder das Verhältnis von Pensionszeit zu „Arbeitszeit“ bestimmt wird. Vor allem aber, wie die Lebensdauer zunimmt. Angenommen, die Lebensdauer nimmt weiter zu wie in den vergangenen Dekaden (und das tun die meisten Demographen), wird die zukünftige Lebensdauer mit dieser Vermutung „L2“ noch leicht unterbewertet.
Angesichts des Renteneintrittsalters von 72 oder gar 75 Jahren kehrt sich der Bauch vieler Menschen bis zur Jahrhundertmitte um. Ausnahmefälle und Notfälle werden erörtert und wie sie im Rahmen eines einfachsten Pensionssystems gerecht behandelt werden können. Aber es scheint mir nahezu gesichert, dass das Renteneintrittsalter überhaupt an die Lebensdauer gebunden sein wird – auch in der Bundesrepublik selbst.
Bleibt es aber so, wie bisher, wird der Rentenanteil an der Erwerbsbevölkerung („Rentneranteil“ in der nachfolgenden Grafik) trotz Pensionierung mit 67 Jahren so groß werden, dass die Erwerbsbevölkerung kaum noch in der Lage sein wird, ihre Rente durch ihren Arbeitslohn zu erhöhen: Die Berechnung des künftigen Rentneranteils erfolgte auf Basis der in der 12. Koordinierten Bevölkerungsprognose des Bundesamts für Statistik, Version 2-W1, dargestellten Population.
Sie entsprechen der in den meisten Fällen in den Datenträgern genannten „mittleren“ Version (das wäre die Version „1-W1“), jedoch mit einer erhöhten Lebensdauer (nämlich der Prämisse „L2“ statt „L1“). So kann auch die Renteneinführung mit 67 nicht vermeiden, dass der Anteil der Rentner von fast 34% im Jahr 2010 auf unter 66% im Jahr 2060 zunimmt.
Die Erwerbsbevölkerung finanzierte die Pensionskassen zwar durch höhere Lohnabzüge, sorgte aber zugleich für einen immer länger werdenden Renteneintritt der Rentner: Während der Rentenanteil im Jahr 2010 gerade einmal 43% des “ Erwerbsalters “ betrug, waren es im Jahr 2060 im Rahmen des Szenarios „R67“ 51%.
Es ist fraglich, ob die Rentnerquote wirklich so stark wächst, wie in diesem Fall berechnet: Die 2-W1-Variante, die ich für die Berechnung verwendet habe, geht vermutlich von zu geringen Geburtenziffern und zu wenig Zuwanderung aus. In der Tat kann es in der Tat mehr Arbeiter für die Rentenzahlung als in der obigen Abbildung dargestellt, gibt.
Das bedeutet natürlich nicht, dass das Renteneintrittsalter zwangsläufig an die Lebensdauer gekoppelt sein muss. Auch im Ruhestand könnte die Wirtschaft ganz auf das Umlageverfahren verzichten. Aber das Umlageverfahren wird meines Erachtens eine der wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge in der Bundesrepublik sein. Das bedeutet, dass früher oder später das Renteneintrittsalter über 67 Jahre sein wird.
Will die Politik sie wirklich mit der Lebensdauer verknüpfen, sollte sie (neben vielen anderen Überlegungen) zwei Punkte beachten: Die weiter entfernte Lebensdauer beweist nicht nur, dass die Bundesbürger mehr Zeit im Rentenalter haben, als die „normale“ Lebensdauer vorgibt. Außerdem steigt sie schneller als die Lebensdauer bei der Entbindung.
Das heißt, dass auch das damit verbundene Renteneintrittsalter geringer ansteigt: Die Politiker sollten sich aber immer eines vor Augen halten: die äußerst kräftigen Babyboomer-Kohorten, die sich in der Bevölkerung allmählich „nach oben“ bewegen, in den Ruhestand.
Auch der Anteil der Rentner wird in Zukunft so stark ansteigen, weil in den kommenden Jahren viele Babyboomer in den Ruhestand gehen werden, während die der schwächeren Geburtskohorten arbeiten können. Dies zeigt sich direkt am Rentenalter: Außerdem habe ich ein weiteres Beispiel berechnet, bei dem die Rentengrenze immer so angehoben wird, dass der Rentenanteil mit 33,8 Prozentpunkten, dem Jahr 2010, gleichbleibend ist.
So ein Renteneintrittsalter würde ich nicht gerne unterstützen! Danach würde das Renteneintrittsalter bis zur Jahresmitte der 40er Jahre auf über 75 Jahre ansteigen, dann aber nur zögerlich. Geburtenhäufigkeit von 1,4 und einem Zuwanderungssaldo von + 100.000) können weitere Erhöhungen des Renteneintrittsalters nicht mehr erforderlich sein.