Wegen der unvorhergesehenen Zinsen können die Steuerbehörden (und das zu Recht) davon ausgehen, dass es sich um eine Spende handelt. Die Steuerfalle: Zinslose Kredite Ob zur Unternehmensgründung oder zur Finanzierung einer Immobilie – Privatkredite innerhalb der Familie oder unter Freunden werden oft zinslos gewährt. Ist ein Privatkredit ohne Zinsen möglich? Sie haben zinslose Kredite und können auch zinslose Privatkredite erhalten. Wenn Sie Verwandten oder Freunden Geld leihen, werden oft keine Zinsen berechnet.
Achtung: Schenkungssteuer für zinslose Privatkredite
Jeder, der sich an Verwandte oder Freunde leiht, gerät leicht in eine steuerliche Falle. Der Grund dafür ist, dass das Steueramt die verlorenen Zinserträge als Schenkungen bewerten und im Gegenzug Schenkungssteuer erheben kann. Das ist bei Krediten von Private zu Private zu berücksichtigen, erläutert die Wirtschaftkanzlei Wagner. Kreditgeber sind oft grosszügig mit Privatkrediten innerhalb der eigenen vier Wände oder unter Bekannten.
Manche geben das Bargeld auch ohne Zinsen an ihre Angehörigen oder Freunde weiter. Andernfalls berechnen die Kreditgeber nur einen geringen Zins. Gerade dies kann das Steueramt als Spende des Kreditgebers an den Kreditnehmer auswerten. Dies hat zur Konsequenz, dass das Steueramt die Betroffenen einmal zur Zahlung auffordert und Schenkungssteuer einfordert.
Das verlorene Interesse summiert sich von Jahr zu Jahr. Schließlich wird die Freistellung für Spenden überzogen und das Steueramt streikt. Private Kredite an Ehegatten, Kindern oder Enkelkindern sind in der Regel problemlos möglich. Weil die Steuerbehörden bei diesem verwandtschaftlichen Grad der Verwandtschaft einen hohen Steuerfreibetrag für die Schenkungssteuer gewähren. Doch auch bei Privatkrediten an andere Angehörige wie Grosseltern, Familienangehörige oder andere Personen ist verstärkte Zurückhaltung vonnöten.
Der steuerfreie Betrag pro Steuerpflichtigem beträgt nur 20.000 EUR – für alle Spenden in zehn Jahren. Beispiel: Selbst ein zinsloses Kredit von 50.000 EUR über einen Zeithorizont von acht Jahren könnte den steuerfreien Betrag übersteigen, wenn der Kreditgeber vollständig auf Zinsen verzichten würde. Die Finanzverwaltung wendet einen Fiktivzinssatz von 5,5 Prozentpunkten pro Jahr an.
Ist der Marktzinssatz tatsächlich tiefer, ist für das Steueramt nach der geltenden Gesetzeslage nicht von Interesse. Nun muss der BFH ( „Aktenzeichen ll 25/12 „) darüber befinden, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zins von 5,5 Prozentpunkten bei einem wesentlich niedrigeren Marktzinssatz überhaupt legal ist. In diesem Beispiel übersteigt das Kreditvolumen die Befreiung von der Schenkungssteuer, auch wenn die Zinsen gering sind.
„Bei Privatkrediten mit einem Zins von bis zu drei Prozentpunkten übernimmt das Finanzamt regelmässig eine Spende“, sagt WWS-Experte Dr. med. Thomas. Der mit Privatkrediten in das Gesicht des Finanzamtes kommt, sollte sich nach Absprache mit seinem Steuerexperten, vermutet Anwältin und Steuerexpertin Thomasst.