In vielen Verträgen für Immobilienkredite sind Kündigungsanweisungen enthalten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie basieren auf einer EU-Richtlinie und enthalten neue – verbraucherfreundlichere – Bestimmungen über Fristen und Kosten im Falle einer Kündigung. Die einzelnen Regelungen variieren daher je nach Zeitpunkt der Kreditaufnahme. Eine Kündigung eines Kreditvertrages sollte daher gut durchdacht und geplant sein. Bei einer Umschuldung, z.B. aufgrund eines niedrigeren Zinssatzes, sollte der neue Kreditvertrag zum Zeitpunkt der Kündigung bereits in „trockenen Tüchern“ vorliegen.
Altdarlehensverträge: Kündigen statt kündigen
In vielen Verträgen für Immobiliendarlehen sind Kündigungsanweisungen vorgesehen, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Bisher konnten die Betroffenen ihn noch Jahre später aufheben. Bei manchen ist die Terminierung eine gute Möglichkeit. In Einzelfällen kann es für Immobilieneigentümer sinnvoll sein, einen bestehenden Kreditvertrag zu kündigen, anstatt ihn zu kündigen. „Dies betrifft insbesondere Aufträge, die seit fast zehn Jahren oder mehr in Betrieb sind“, sagt Alexandre Królzik von der Verbraucherzentrale Hamburgs.
Weil sie dann von der rechtlichen Frist für Immobilienkredite profitiert. Begründung: Nach zehn Jahren können Darlehensnehmer den Kreditvertrag kündigen, ohne die vorzeitige Rückzahlung der Vertragsstrafe bezahlen zu müssen. Derjenige, der den Kontrakt ändert, kann unter anderem von den aktuell vorteilhaften Zinssätzen in Anspruch nehmen. Für Darlehensnehmer, die einen Immobiliendarlehen mit falschen Anweisungen aufgenommen haben, kann die Beendigung auch eine attraktive Möglichkeit sein.
„Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung“, erläutert er. Mit der vollständigen Tilgung des Darlehens durch die Hausbank tritt die gesetzlich vorgeschriebene Fristsetzung ein. Das bedeutet für den Bauherrn noch längere Wartezeiten: Die Deadline endet erst mit der letzten Abschlagszahlung an den Bauherrn. „Inwieweit sich ein Rücktritt oder eine Beendigung lohnen würde, lässt sich nicht durchgängig sagen“, sagt er.
Background: Der Deutsche Bundestag beschloss am Dienstag, dass Darlehensnehmer, die zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, diesen nur für einige wenige Wochen kündigen können. In vielen dieser Kontrakte sind Kündigungsanweisungen vorgesehen, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Aus Sicht der Konsumentenschützer heißt die Kreditnehmerentscheidung, dass sie so genannte alte Kontrakte wahrscheinlich nur bis zum 21. Juli 2016 kündigen können.
Ursächlich hierfür ist eine europaweite Regelung – die so genannte Wohneigentumskreditrichtlinie -, die bis zum 31. Dezember 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen ist. „Es ist nicht so leicht, eine Folgefinanzierung zu bekommen, wenn der Rückzug noch im Gange ist“, erläutert er.
Vorteilhafte Kreditzinsen: Alte Kredite können nur schwer gekündigt werden.
Es lohnt sich dann vielleicht, das alte Darlehen zu kündigen. Der “ Widerrufs-Joker “ wird von den Kreditinstituten beklagt, weil er sie im Büro trifft, während die Verbraucherzentren mit einem Andrang von Bankenkunden zu kämpfen haben. Bisher gingen allein bei der Verbraucherzentrale Hamburgs 25.000 Nachfragen ein. Größere Kreditinstitute haben in den letzten Monaten im Durchschnitt 100 Nachfragen erhalten.
Auch die falsche Widerrufsbelehrung in Altkreditverträgen ist für Kanzleien interessant geworden. Ermöglicht wurde dies durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), der sich nach Ansicht der Anwälte in den letzten Jahren verstärkt für Mandanten und gegen Kreditinstitute ausspricht. Das Kreditinstitut hat den Verbraucher über sein Rücktrittsrecht ausführlich und eindeutig zu unterrichten.
Dies ist bei den bisherigen Darlehensverträgen jedoch oft nicht der Fall. 4. Das Verbraucherzentrum hat mehr als 1800 Kreditverträge untersucht, von denen knapp 80 Prozent auf eine mangelnde Belehrung hindeuteten. Der klassische Irrtum in der Widerspruchsbelehrung ist der Satz: „Die Widerrufsfrist läuft erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs dieser Belehrung“. Das ist für die Kreditinstitute eine Frage von Milliardenbeträgen, denn zwischen 2003 und 2014 wurden in der Bundesrepublik gut 2 Trillionen EUR für private Wohnungsbaudarlehen ausbezahlt.
Lediglich die Institute, die eine Musteranweisung des Bundesministeriums der Justiz aus dem Jahr 2002 genau übernehmen, sind vom Haken. Dies erschwert die rechtliche Situation, denn wenn die Bank eine wesentliche Veränderung des Modells vornimmt, bedeutet dies nicht, dass der Darlehensvertrag aufkündbar ist. An der Spitze der Bewertung durch die Konsumentenzentrale steht ING-Diba.
Laut einer Studie des Fachmagazins „Euro“ wurden nur 29 von 219 untersuchten Aufträgen von der „besten und populärsten Hausbank Deutschlands“ mit „okay“ bewerte. In 85 Aufträgen wurden bereits erkannte Irrtümer festgestellt.