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Ablösung Darlehen nach Zinsbindung

Wenn die Bank den Darlehensvertrag mit Ihnen vor Ablauf der Zinsbindung kündigt, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Der Zinssatz und die Zinsbindungsfrist werden neu vereinbart, gefolgt von den neuen Konditionen. Die anschließende Finanzierung erfolgt nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Der Nachteil ist jedoch, dass während dieser Zinsbindungsfrist die. Eine Kündigung des Darlehens ist nicht möglich.

Rückzahlung von Darlehen am Ende der Zinsbindungsfrist

Ihrer Beschreibung zufolge haben Sie 1998 einen Kreditvertrag über mehr als zehn Jahre mit einem festen Zinssatz von zehn Jahren und einer Rückzahlung von 1% zur Hausfinanzierung abgeschlossen. Nachdem Sie von der Hausbank eine telefonische Nachricht erhalten haben, dass eine Beendigung des Darlehensvertrags nach Ihrer Beschreibung nicht erforderlich ist, können Sie aus rechtlicher Sicht davon ausgehen, dass der Kreditvertrag mit dem Ende der Zinsbindung ausläuft und Sie somit den gesamten noch offenen Kreditbetrag zurückzahlen können.

Es ist jedoch in diesem Falle schwierig, dass Sie die Telefonauskunft der Hausbank nachweisen müssen, da die Hausbank die Übermittlung dieser Auskünfte wahrscheinlich ablehnt und der von Ihnen geschlossene Kreditvertrag in der Regel eine Auflösung erfordert hätte, da sonst der Kreditvertrag normalerweise weiterlaufen würde und sich nur der feste Zinssatz verändert hätte.

Nach Ablauf der Zinsbindung hätte der marktübliche Zinssatz Anwendung gefunden. Auch die vorzeitige Bekanntgabe einer vollständigen Rückzahlung des Kredits am Ende der Zinsbindung sollte diese rechtliche Beurteilung nicht verändern, da diese nach Ihren Angaben auch per Telefon erfolgt ist und Sie daher wahrscheinlich nicht nachweisen können, dass Sie eine solche Bekanntmachung gemacht haben.

Wenn der Nachweis einer solchen Bekanntmachung jedoch erfolgreich wäre, wäre dies meines Erachtens als eine effektive Beendigung des Kredits am Ende der Zinsbindungsfrist anzusehen, so dass eine vollständige Rückzahlung des Kredits am Ende der 10 Jahre möglich wäre. Rechtlich gesehen gibt es keine Verpflichtung der Banken, Sie über die erforderlichen Kündigungsoptionen und -förmlichkeiten zu beraten.

Vom Standpunkt einer ordnungsgemäßen Dienstleistung wäre es notwendig, aber es ist nicht rechtsverbindlich. Meiner Meinung nach sollte das Rücktrittsrecht im Falle einer von Ihnen erwähnten Veränderung der Bedingungen eine rechtliche Option für Sie sein, um bei ansteigenden Zinssätzen zu kundtun. Nach Ablauf der Zinsbindung haben sie die Option, den Kreditvertrag bei steigender Verzinsung zu beenden.

In der Regel läuft die Frist 3-monatig, so dass nach heutigem Kenntnisstand der Hausbank das Darlehen fristgerecht in drei Monaten gekündigt und damit getilgt werden kann. Auch dies ist keine Vertragsanpassung, da diese in der Regel bereits Teil des vorhandenen Darlehensvertrags ist und damit nur den aktuellen Vertragsstatus widerspiegelt.

Die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Sonderrückzahlung durch Sie ist abhängig von den Vertragsbestimmungen oder dem tatsächlichen Bestehen eines rechtsverbindlichen Angebots. Die von der Hausbank an Sie gerichteten Offerten sollten weiterhin gültig sein, da es keine Vertragsvereinbarung geben kann. Weil die Kreditinstitute diese Offerten in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum in der Hoffnung auf eine langfristige Kundenbindung abgeben, sind die Offerten zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, da eine solche Frist gesetzlich nicht durchsetzbar ist.

Im Gegensatz zu Ihrer Meinung handelt es sich nur um eine Vereinbarung, d.h. um eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten, die von Seiten der Banken offenbar nicht existiert. Wenn Sie die telefonische Auskunft nicht beweisen können, müssen Sie entweder die Verzinsung bis zum Ende des Kreditvertrages oder eine so genannte vorzeitige Rückzahlungsstrafe an die Hausbank abführen.

Vorsichtshalber empfehle ich Ihnen unbedingt, einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung erneut an die Hausbank zu senden, um den Kreditvertrag zu kündigen, damit Ihnen keine weiteren überflüssigen Ausgaben erwachsen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, mich unter der Telefonnummer 030/44318625 zu erreichen. Weil ich bei der Antwort auf die Anfrage ohne Ihren speziellen Vertrag nur den gewohnten Wortlaut in Kreditverträgen übernehmen konnte, schicke oder faxe ich mir auch Ihren Kreditvertrag.

Ich würde es dann nach Eingang noch einmal genau prüfen und zu Ihnen zurückkommen. Liebe Ratsuchende, ich möchte Ihnen für Ihre Anfrage herzlich bedanken und sie wie folgt antworten: Juristisch war es nicht notwendig, das Darlehen nach Ihrer Beschreibung zu kündigen, da die Hausbank darauf verzichtete, indem sie Ihnen sagte, dass es nicht notwendig sei zu kündigen.

Der Kommentar der Angestellten, dass sie der Hausbank hätte sagen sollen, was sie wollte, ist für mich unverständlich. Der Kreditvertrag endet durch den Verzicht auf die Kündigungspflicht der Hausbank am Ende der Zinsbindung, so dass Sie nach Auslaufen des Kreditvertrags zur sofortigen Rückzahlung des Darlehens gezwungen waren.

Es wird sehr schwierig sein, den Kündigungsverzicht der Banken allein nachzuweisen. Ich rate Ihnen daher, das Bankangebot zu akzeptieren, aber ich bitte die Banken, für das bis zum Kündigungstermin bezahlte Kapital zumindest die banküblichen Festzinsen zu berechnen.

Ansonsten würde ich darum ersuchen, das Geld zu überweisen und es für die Zeit bis zur Beendigung bei einer anderen Hausbank anzulegen. Das Darlehen bitte umgehend per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung oder gegen Erhalt der Rechnung zum nächst möglichen Termin auflösen.